Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur (FTTB) für „Weiße Flecken“ im Stadtgebiet Aalen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73430
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aalen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur (FTTB) für „Weiße Flecken“ im Stadtgebiet Aalen
Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven NGA- Netzinfrastruktur (FTTB) zur Erschließung unterversorgter Gebiete (Weiße Flecken) im Stadtgebiet Aalen, einschließlich weiterer Leistungen.
Das Projekt wird aus Bundes- und Landesmitteln (BW) gefördert.
Überschlägige Mengenangaben der zu planenden Baumaßnahme gemäß Grobplanung:
- Trassenlänge in befestigten Oberflächen: 55.000 m
- Trassenlänge in nicht befestigten Oberflächen: 12.000 m
- Länge Kabelzug: 10.000 m
- Anzahl Hausanschlüsse: 350 Stück
- Anzahl Vorstreckungen: 465 Stück
- Anzahl Technikgebäude:
Mini-PoP (MFG 18): voraussichtlich 3 Gehäuse, ca. 2.200 Spleiße PoP (3x3m): voraussichtlich 3 Gehäuse, ca. 750 Spleiße Maxi-PoP (3x6m): voraussichtlich 1 Gehäuse, ca. 230 Spleiße
Stadtgebiet Aalen und Teilorte
Die Stadt Aalen plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) zur Beseitigung noch vorhandener "weißer Flecken". Im Zuge des Bundesförderprogramms „Weiße Flecken“ erhält die Stadt Aalen Fördermittel gemäß der Richtlinie 3.2 für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland. Die Grobkostenschätzung Glasfaserausbau FTTB vom 10.09.2020 weist Gesamtkosten von netto 15.319.571,00 € aus (siehe auch Zuwendungsbescheid Bund).
Das aktuelle Ausbaukonzept wurde im September 2020 vom Ingenieurbüro GEO DATA Westhausen erstellt.
Die Stadt Aalen ist Mitglied der Komm.Pakt.Net (Kommunaler Pakt zum Netzausbau, Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts, Neue Straße 40, 89073 Ulm).
Als Netzbetreiber steht die NetCom BW GmbH, Unterer Brühl 2, 73479 Ellwangen fest.
Im Zuge des Backboneausbaus sowie bei verschiedenen Mitverlegungen wurden bereits Trassen hergestellt und teilweise in Betrieb genommen. Die bestehenden Trassen sind in die Planung zu integrieren. Die Daten werden als shape-Datei von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.
Inhalt der vorliegenden Ausschreibung ist eine vollständige Planung für ein betriebsfähiges, an den Netzbetreiber übergabereifes, passives Netzwerk. Hierzu gehören insbesondere alle Planungs- und Ingenieurleistungen zum notwendigen Tiefbau, der Rohranlage, der Oberflächenwiederherstellung sowie den notwendigen Verteilereinrichtungen (Netzverteiler, Schächte, Muffen etc.) und Hausanschlüsse bis Übergabepunkt an Netzebene. Weiterhin die notwendigen Planungs- und Ingenieurleistungen für die Kabelanlage inkl. Faserplanung, Muffen, Bestückung der Verteilerstandorte mit passiver Technik (Multifunktionsgehäuse, Point of presence) sowie notwendige Stromanschlüsse.
Die Netze sollen nach Teilabschnitten priorisiert werden und müssen je Abschnitt vorab abgeschlossen werden. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die Prozesse (insb. Dokumentation) funktionieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungs- und Ingenieurdienstleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65183
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.seim-partner.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Maßnahme (Ende).
Die Leistungen der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme sowie die Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) müssen bis zur genannten Frist vollumfänglich abgeschlossen sein.
Die Planer sind angehalten Teilabschnitte wo möglich bereits früher fertigzustellen und die entsprechende Dokumentation abzuschließen, mit dem Ziel, diese Teilbereiche vor Abschluss der Gesamtmaßnahme abzurechnen und die entsprechenden Zuschüsse abzurufen.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. Angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht.
Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 46133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15