ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400) Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW2/01/21/10714
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400)
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA 8, Generalplanung
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen Planfeststellungsabschnitt 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB)
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB)
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA 146-42: Aufgrung neuer fachlichen Erkenntnissen (siehe VII.2.2) müssen folgende Änderungen und Ergänzungen an den im Jahr 2014 erstellten Planungen im PfA 8.1 durchgeführt werden:
- Neuplanung einer eigenständigen Grünbrücke aus umweltfachlicher, als auch konstruktiv techischer Sicht mit einer lichten Breite von 20 m als Querungshilfe für alle betroffenen Fledermausarten
- Flankierende Stützwände im Bereich der Grünbrücke westlich und östlich der NBS
- Umplanung des Kreuzungsbauwerks K5140: Entfall des südlich angeschlossenen begrünten Brückenteils und Ersatz durch eine neue reine Straßenverkehrsbrücke.
Nach der fledermauskundlichen Untersuchung in 2010 wurden insbesondere für die betroffene Wasserfledermauskolonie im Teninger Unterwald Querungshilfen entwickelt, die dem damaligen Stand der Technik entsprachen (Merkblatts zur Entwicklung von Querungshilfen, FGSV 2008) und gleichzeitig den Flächeneingriff in das FFH-Gebiet minimierten. Die bislang vorgeseheneQuerungshilfe (begrünte Brücke an der Straßenbrücke der K 5140) entspricht dem damaligen Stand und ist vornehmlich auf die Wasserfledermaus zugeschnitten. Sie entfaltet (auch aufgrund ihrer Lage) kaum Wirkung für andere Fledermausarten, die im Teninger Unterwald nachgewiesen wurden (inkl. Wimperfledermaus, die in 2017 nachgewiesen wurden). Gemäß Neufassung des Merkblatts zur Entwicklung von Querungshilfen (FGSV 2016), als auch aus gutchterlicher Beurteilung ist bei der Anlage von Querungshilfen jedoch dieser artenübergreifende Effekt neuerdings zu berücksichtigen.