Errichtung der passiven Infrastruktur für ein Glasfasernetz in dem Teilgebiet des Ortenaukreises unter Inanspruchnahme von Fördermitteln Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-10-BOK-Bau1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77652
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.breitband-ortenau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung der passiven Infrastruktur für ein Glasfasernetz in dem Teilgebiet des Ortenaukreises unter Inanspruchnahme von Fördermitteln
Der Auftraggeber beabsichtigt, in dem Projektgebiet des Ortenaukreises flächendeckend FTTB-Breitbandanschlüsse mit einem Netz der nächsten Generation (NGA-Netz) zu realisieren.
Gegenstand dieser Ausschreibung Teil I sind 4 Gebietslose.
Gamshurst Nord, Ziegelhütte, Litzloch, Fautenbach Weststraße, Turnierstraße, Malghurst
Ortenaukreis
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB-Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access - NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren.
Gewerbegebiet Rastpark & Gartencenter
Ortenaukreis
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB-Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access - NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren.
Schulen
Ortenaukreis
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB-Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access - NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren.
Gewerbegebiet Fabrikstraße
Ortenaukreis
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB-Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access - NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des jeweiligen Sitzes oder Wohnsitzes, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
- Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung; die nachgewiesene Versicherung muss eine Gültigkeit ab dem auf den Schlusstermin für den Eingang der Angebote fallenden Tag besitzen
- Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Kumulierter Mindestumsatz (Gesamtumsatz; netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von:
Los 1: [Betrag gelöscht] EUR
Los 2: [Betrag gelöscht] EUR
Los 3: [Betrag gelöscht] EUR
Los 4: [Betrag gelöscht] EUR
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Es sind Angaben zu machen hinsichtlich der Umsetzung vergleichbarer Projekte, insbesondere in Bezug auf den Umsetzungszeitraum sowie den Leistungsumfang (Anzahl km Tiefbau, Anzahl Errichtung von Breitbandhausanschlüssen). Die Referenzen müssen das gesamte vom Bieter angebotene Leistungsspektrum erfassen. Für alle Referenzen sind die Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers zu nennen (Telefon, Name, Rolle im Projekt).
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht; insbesondere Nachweise über die Fachkenntnis der Mitarbeiter zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten in den Tätigkeitsfeldern: Errichtung von Telekommunikationsanlagen (Leerrohrverlegung, Tiefbau, Schacht- und Technikgebäudeinstallationen), Kabelmontage, OTDR-Messung,
- Die Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung,
- Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal
- eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
- zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist zudem die Angabe einer mit diesem Auftrag vergleichbaren Referenz Mindestvoraussetzung. Als mit diesem Auftrag vergleichbar wird eine Referenz anerkannt, die jeweils bezogen auf das betreffende Los folgende Merkmale aufweist:
Los 1: Tiefbautrasse (FFTB/H): 15 km/ Hausanschlüsse: 250 Stk.
Los 2: Tiefbautrasse (FTTB/H): 5 km / Hausanschlüsse: 100Stk.
Los 3: Tiefbautrasse (FTTB/H): 10 km / Hausanschlüsse: 50 Stk.
Los 4: Tiefbautrasse (FTTB/H): 5 km / Hausanschlüsse: 50 Stk.
Sofern eine angegebene Referenz jeweils im Vergleich die vorgenannten Mindestmerkmale mehrerer Lose kumulativ erfüllt, wird die Mindestvoraussetzung jeweils für die betreffenden Lose insoweit als erfüllt angesehen.
Werden Angebote auf mehrere Lose abgegeben, so kann der Zuschlag nur dann auf mehrere Lose erteilt werden, wenn die geforderten Mindestanforderungen hinsichtlich der Referenzen kumulativ nachgewiesen werden. Dies ist erforderlich, da die geforderten Leistungen gleichzeitig erbracht werden müssen und daher die Leistungsfähigkeit für das entsprechend größere Auftragsvolumen vorliegen muss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind zusätzlich von dem Bieter einzureichen:
- Vorlage einer Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Anlage 4); alternativ Nachweis der Präqualifikation mit Präqualifizierungsnummer
- Vorlage der Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Anlage 7),
- Vorlage einer unterzeichneten Erklärung Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen (Anlage 6),
- Hinweisblatt COVID-19-Pandemie (Anlage 10)
- Leistungsverzeichnisse mit den Preisen (Anlagen 20, 20a, 20b, 20c)
- Produktdatenblätter benannter Fabrikate in Leistungsverzeichnissen
- Angaben gemäß Ziff. 9.1 der Vergabeunterlage zu Sprachkenntnissen, Bauablaufplan, Bautrupps, geplante Projektumsetzung (losweise)
- Angebotsschreiben (Anlage 15)
- Bei der Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bei Vorliegen von Bietergemeinschaften ist die "Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft" (Anlage 12) losweise abzugeben. Alle beteiligten Unternehmen (Mitglieder einer Bietergemeinschaft) haben die "Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt" (Anlage 7) sowie die Erklärung Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen (Anlage 6) einzureichen und den Nachweis der Präqualifizierung zu erbringen oder die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen abzugeben (Anlage 3).
Bei der Inanspruchnahme von Nachunternehmern sind die beteiligten Unternehmen sowie die hierfür vorgesehenen Leistungen bzw. Kapazitäten in dem Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Anlage 11) bei losweiser Einreichung zu benennen. Es ist das Formblatt 235 "Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer" (Anlage 13) losweise durch den Bieter einzureichen.
-Für den Fall des Nachunternehmereinsatzes hat auch der herangezogene Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen entweder den Nachweis der Präqualifizierung zu erbringen oder die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Anlage 3) auf gesondertes Verlangen einzureichen.
-Der Nachunternehmer hat auf gesondertes Verlangen die eigene Verpflichtungserklärung losweise abzugeben (Anlage 14).
-Für den Fall der Eignungsleihe haben der/ die Bieter und der zur Eignungsleihe herangezogene Nachunternehmer bei Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf gesondertes Verlangen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe losweise einzureichen (s. Anlage 14).
Einzelne Nachweise, Erklärungen und Unterlagen von den Nachunternehmern (bspw. Anlage 3) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Für den erforderlichen Inhalt des Angebotes, insbesondere die einzureichenden Nachweise, Erklärungen und Anlagen, wird auch auf die Ziff. 6, 8 und 9.1. der Vergabeunterlage, das Formblatt 211 (Anlage 16) und die Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen in dem Formblatt 212 (Anlage 4) verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CR0GH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschrift vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich
dieses Gesetzes zu benennen,
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
beteiligten benennen.