Generalsanierung Schulzentrum Bad Schussenried Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 192-460332
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bad Schussenried
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88427
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-schussenried.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Schulzentrum Bad Schussenried
Generalsanierung des Caspar-Mohr-Progymnasiums in Bad Schussenried.
Bauabschnitt 2a (gemeinsam genutzte Fachräume)
WC-Trennwände
Trennwand-Anlagen
in 4 Schüler-WC´s
Schlosserarbeiten Fluchttreppe
1 Stk. Fluchttreppe,
Außenbereich verzinkt
Baureinigungsarbeiten
Baureinigung nach erfolgter Generalsanierung im gesamten Gebäuderaum mit:
Teppich, Parkett, Fliesen und Sanitärbereiche
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WC-Trennwände
Ort: Luhe-Wildenau
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schlosserarbeiten Fluchttreppe
Ort: Bad Wurzach
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baureinigungsarbeiten
Ort: Heidenheim
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland