Abrollbehälter Atemschutz/Logistik für die Feuerwehr der Stadt Heidelberg Referenznummer der Bekanntmachung: 37 3-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69045
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/7
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abrollbehälter Atemschutz/Logistik für die Feuerwehr der Stadt Heidelberg
Beschaffung eines Abrollbehälters Atemschutz/Logistik nach DIN 14505 für die Feuerwehr der Stadt Heidelberg in drei Losen
Los 1 Abrollbehälter, Grundrahmen und Aufbau nach DIN 14505
Los 2 Beladung für einen Abrollbehälter Atemschutz/ Logistik
Los 3 Atemschutzausstattung für einen Abrollbehälter Atemschutz/ Logistik
Los 1 Abrollbehälter, Grundrahmen und Aufbau
Heidelberg
Abrollbehälter, Grundrahmen und Aufbau nach DIN 14505
Mit dem Angebot ist eine maßstabsgerechte Zeichnung des AB Atemschutz/Logistik mit Bemaßung abzugeben. Maßstab 1:20. Folgende Punkte müssen auf der Zeichnung mit Grundriss und allen Seitenansichten erkennbar sein: Bemaßung aller Ansichten, Lagerung der in Los 2 und 3 genannten Beladung auf das abgestimmte Fahrgestell und den angebotenen Aufbau.
Los 2 Beladung
Heidelberg
Beladung für einen Abrollbehälter Atemschutz/Logistik
Die Lieferung wird voraussichtlich Mitte 2022 vom Auftragnehmer Los 1 abgerufen. Erst ab Abruf beginnt die verbindlich vereinbarte Lieferfrist.
Los 3 Atemschutzausstattung
Heidelberg
Atemschutzausstattung für einen Abrollbehälter Atemschutz/Logistik
Die Lieferung wird voraussichtlich Mitte 2022 vom Auftragnehmer Los 1 abgerufen. Erst ab Abruf beginnt die verbindlich vereinbarte Lieferfrist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie und Handelskammer (Eintragung in Berufsregister). Von ausländischen Unternehmen sind in diesem Fall entsprechende Nachweise des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats zur Berufsausübung vorzulegen.
Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. §150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Von ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vorzulegen.
Der Bewerber gibt mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB ab. Zum Beleg bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen
oder Erklärungen zu verlangen:
a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an.
b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der
öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Zur Beurteilung der Verarbeitung, der Wartungsfreundlichkeit,
der verwendeten Materialien sowie innovativer Lösungen ist
eine entsprechende Referenzliste vorzulegen, an welche
Feuerwehren in den letzten zwei Jahren ein entsprechender
Abrollbehälter oder ein Abrollbehälter vergleichbarer Aufbauart
ausgeliefert wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen (siehe Ziffer 7 der Bewerbungsbedingungen). Die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe und in Ziffer 8 der Bewerbungsbedingungen genannten Erklärungen und Nachweise sind von allen Mitbietern vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.