Neubau KiTa Stadt Laupheim - HLS Planung Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_S-2021-0073
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laupheim
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.laupheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau KiTa Stadt Laupheim - HLS Planung
HLS Planungsleistungen für den Neubau der KiTa Laupheim
Laupheim
Die Stadt Laupheim beabsichtigt auf dem Flurstück Nr. 4238 in Laupheim eine neue KiTa zu errichten, wofür HLS- Planungsleistungen erfordelich sind. Die Fachplanerleistungen werden im europaweiten, zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
-Stufe 1: Präqualifikationsverfahrenmit Auswahl 3 Teilnehmer für die Teilnahme an Stufe 2
-Stufe 2: Verhandlungsverfaren
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/ Projektumsetzung besteht.
-Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Wichtung 10%)
- Referenzen des vorgesehenen Projektleiters (Wichtung 5%)
- Darstellung der Büroorganisation (Wichtung 10%)
-Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Wichtung 5%)
-Darstellung der Referenzprojekte (Wichtung in Summe 70%)
3 geeignete, unternehmensbezogene Referenzprojekte, Auswahlkriterien lauten wie folgt:
1) Allgemeine Projektangabeng: Angabe Projektbezeichnung/ Referenzbescheinigung/ Angaben Auftraggeber
2) Höhe der Herstellkosten in € netto, KGR 200-700 nach DIN 276
3) Leistungen nach HAOI (mind. LPH 1-4)
4) Leistungszeitraum der Leistungserbringung
5) Ausführungszeitraum (Bau einschl. Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre)
6) Projektzertifizierung im Bezug Nachhaltigkeit (bspw. DGNB, LEED, etc.)
7) Zertifizierte Projekte unter Anwendung des kreislauffähigen Bauens
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärug über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
b) Eigenerklärung, dass die Berufsqualifikation des (beratenden) Ingenieurs vorliegt.
1) Folgende Nachweise sind zwingend und vollständig
einzureichen:
a) Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird (Deckungssumme für Vermögensschäden, Personen und
Sachschäden jeweils mindestens 2,0 Millionen Euro und
mindestens 2,0 Mio. Euro für sonstige Schäden, mindestens
2-fach maximiert im Versicherungsjahr).
2) Eigenerklärungen zur Rechtslage:
a) dass der Bewerber nicht im Zusammenhang mit einer
strafrechtlichen Verurteilung steht;
b) dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
c) dass über das Vermögen des Bewerbers kein
Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches
Verfahren eröffnet und weder die Eröffnung beantragt noch
dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und dass
der Bewerber nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen hat, die seine Zuverlässigkeit infragestellt;
d) dass der Bewerber keine Abhängigkeiten gegenüber
Ausführungs- und Lieferinteressen aufweist
a) Eigenerklärungen über den durchschnittlichen
Mindestjahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre.
b) Referenzen des vorgesehenen Projektleiters.
c) Darstellung der Büroorganisation.
d) Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
e) Referenzprojekte:
3 geeignete, unternehmensbezogene Referenzprojekte, Auswahlkriterien lauten wie folgt:
1) Allgemeine Projektangaben
2) Höhe der Herstellkosten in € netto, KGR 200 - 700 nach DIN 276 gemäß §33 HOAI
3) Leistungen nach HAOI
4) Leistungszeitraum der Leistungserbringung
5) Ausführungszeitraum (Bau und Inbetriebnahme)
6) Projektzertifizierung im Bezug auf Nachhaltigkeit (z.B. LEED, DGNB etc.)
7) Zertifiziertes Projekt unter Anwendung des kreislauffähigen Bauens
Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben sowie veraltete oder abgelaufende Erklärungen nicht nachgefordert werden. Bei Bewerbergemeinschaften sind Eigenerklärungen durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieurin bzw. ingenieur berechtigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vom Auftraggeber ist ein Formular für den Teilnahmeantrag vorgegeben. Dieses ist vom Bewerber unter I.3 herunterzuladen, vollständig auszufüllen und gemäß I.3 einzureichen.
Fehlende Unterlagen: Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufene Erklärungen nicht
nachgefordert werden. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eigenerklärungen durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf
§ 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung vonVergabevorschriftengeltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behaupteteVerletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und
Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag
nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag
gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den
Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax
oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10
Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]