Planungsleistungen für Radschnellweg Filstal RS14 Referenznummer der Bekanntmachung: Lkgp_2021_RS14
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lkgp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wpm-icl.com
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für Radschnellweg Filstal RS14
Der Auftrag umfasst folgende Planungsleistungen:
- Objektplanung für Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI Leistungsphasen 1 und 2 in Verbindung mit Anlage 13 Nummer 13.1 HOAI
- Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI Leistungsphasen 1 und 2 in Verbindung mit Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI
- Objektplanung für Tragwerksplanung nach § 51 HOAI Leistungsphasen 1 und 2 in Verbindung mit Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI
Der geschätzte Gesamtwert unter II.1.5 bezieht sich auf die Leistungsphasen 1 und 2 HOAI.
Göppingen, DE
Im Landkreis Göppingen ist die Filstalachse zwischen Ebersbach und Geislingen ein dichtes Siedlungsband mit vielen mittleren und großen mittelständischen Unternehmen und daraus resultierenden hohen Pendlerverflechtungen. Somit hat diese Achse sehr gute Voraussetzungen für die Entwicklung eines Radschnellweges. Mit der Anbindung an den Radschnellweg im Landkreis Esslingen, kann so ein wichtiger Beitrag zur CO2-Reduktion in der Region geleistet werden.
Der Landkreis Göppingen beauftragte im Herbst 2017 die Machbarkeitsstudie einer Radschnellverbindung zwischen Ebersbach, Uhingen, Göppingen, Eislingen, Salach, Süßen, Gingen, Kuchen und Geislingen. In den anschließenden 1,5 Jahren wurde diese in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Städten und Gemeinden erarbeitet. Die grundlegenden Arbeitsschritte umfassten die Streckenbestimmung, eine Maßnahmenkonzeption, die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und die Erstellung eines Beteiligungskonzeptes. Auf Basis bedeutender Ziele, bestehender Infrastrukturen und Planungen, möglicher Hemmnisse und unter Berücksichtigung bereits existierender Vorüberlegungen, wurden 3 Trassenverläufe identifiziert. Unter Berücksichtigung potenzial-, umsetzungs- und qualitätsrelevanter Bewertungskriterien wurde im Sommer 2018 eine Vorzugstrasse mit einer Länge von 31,4 km (Ebersbach-West bis Geislingen) durch die Steuerungsgruppe festgelegt. Im späteren Verlauf wurde vereinbart, die Planung der Radschnellverbindung zunächst auf den Abschnitt von Ebersbach-West bis Süßen mit einer Länge von 22,9 km zu begrenzen. Die neue Streckenführung zeichnet sich besonders durch eine sehr geradlinige Führung aus, die entweder durch Siedlungsbereich führt oder diese sehr gut anbindet.
Auf der Radschnellverbindung sind insgesamt vier neue Sonderbauwerke geplant. Zur Querung der Fils in Ebersbach, sowie zwischen Uhingen und Göppingen sind zwei neue Brücken für Radfahrer und Fußgänger erforderlich. In Eislingen wird zur Querung der neuen Mühlbachtrasse eine Überführung vorgeschlagen. Für die Querung der Sparwieser Straße in Uhingen ist eine Unterführung geplant. Größerer Handlungsbedarf an Knotenpunkten besteht außerdem an der B 10 alt, für die noch keine konkrete Planung für den Rückbau der ehemaligen Hauptachse im Filstal vorliegt (Göppingen, Eislingen, Ortsdurchfahrt Süßen). Hinzu kommen noch einige Furtmarkierungen oder kleinere Fahrbahnanhebungen bei der Einrichtung von Fahrradstraßen, die die Bevorrechtigung des Radverkehrs kennzeichnen.
Die vorgesehene Trassenführung bietet die Voraussetzungen, auf 80,3 % ihrer Gesamtlänge von 22,9 km die höchste Ausbaustufe zu realisieren. Nur 8,3 % werden in der niedrigsten Ausbaustufe „Zielnetz“ geplant. Weitere 11,4 % erfüllen die Anforderungen einer „Radschnellverbindung reduziert“. Die Anforderungen an die Standardeinhaltung, die durch die Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen in Baden-Württemberg definiert sind, können somit eingehalten werden.
Die Planung der Radschnellverbindung Filstal wird im Rahmen der Vergabe in ein Hauptlos und zwei optionale Fachlose aufgeteilt. Das Hauptlos umfasst die Verkehrsanlagen, die Ingenieurbauwerke und die Tragwerksplanung. Wobei zunächst nur die Leistungsphasen I und II abgefragt werden. Optional sollen im Anschluss als Fachlos 1.2 die Leistungsphasen III-V für die Verkehrsanlagen beauftragt werden. Die Fachlose 1.3 bis 1.5 umfasst ebenfalls die Leistungsphasen III-IV, jedoch für die Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung.
Die Beauftragung der Leistungen der Planungsleistungen für den RS 14 erfolgt zunächst nur für die LPH 1 und 2 HOAI für §47 Verkehrsanlagen, §43 Ingenieurbauwerke und §51 Tragwerksplanung. Die Weiterbeauftragung für die LPH 3 bis 5 HOAI für §47 Verkehrsanlagen, §43 Ingenieurbauwerke und §51 Tragwerksplanung erfolgt nur optional.
Die Grobschätzung der Gesamtmaßnahme beträgt in Summe 25 Mio. Euro (KG 200-700).
Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Voraussichtlicher Zeitplan Vergabe:
- 15.11.2021, 12:00 Uhr _ Abgabe der Teilnahmeanträge
- 29.11.2021 _ Aufforderung zur Angebotsabgabe
- 28.01.2021 _ Termin zur Abgabe der Angebote
- 28.02.2021 _ voraussichtlicher Termin für den Zuschlag zur Beauftragung des obsiegenden Bieters.
Der Auslober behält sich die Änderung des Zeitplans vor. Eventuelle Änderungen werden den Bewerbern / Bietern mitgeteilt.
Optionale Weiterbeauftragungen der LPH 3-5 HOAI möglich. Abgabe eines Nebenangebotes ist erwünscht.
Die Gesamtzahl der Teilnehmer ist auf max. 5 beschränkt.
Die 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen gemäß den veröffentlichten Eignungskriterien werden zu einem Verhandlungsgespräche eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Im Rahmen der Angebotsabgabe für die ausgeschriebenen LPH 1-2 HOAI wird um Abgabe eines Nebenangebots für die potenzielle Weiterbeauftragung der LPH 3-5 HOAI gebeten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Anlage 3, Bewertungsmatrix Eignungskriterien.
siehe Anlage 3, Bewertungsmatrix Eignungskriterien.
siehe Anlage 3, Bewertungsmatrix Eignungskriterien.
siehe Anlage 3, Bewertungsmatrix Eignungskriterien.
siehe Anlage 3, Bewertungsmatrix Eignungskriterien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für das optionale Nebenangebot für die LPH 3-5 HOAI ist eine Bindefrist bis 31.12.2022 vorzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlangen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden, bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.