Landkreis Freudenstadt - Europaweite Vergabe von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Freudenstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/1620
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Freudenstadt
NUTS-Code: DE12C Freudenstadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-freudenstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Freudenstadt - Europaweite Vergabe von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Freudenstadt
Der Landkreis Freudenstadt schrieb die Vergabe von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen im Gebiet des Landkreises Freudenstadt im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens aus.
Freudenstadt
Der Landkreis Freudenstadt schrieb die Vergabe von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen im Gebiet des Landkreises Freudenstadt im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens aus.
Der zukünftige Auftragnehmer übernimmt hierbei die Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen) des Landkreises. Sicherheitsdienstleistungen werden sowohl im Objektschutz als auch im Revierdienst erbracht. Zum Inhalt der Sicherheitsdienstleistungen gehören insbesondere folgenden Dienstleistungen:
- Durchführung von Kontrollgängen auf dem Gelände und in den Gebäuden der Flüchtlingsunterkünfte;
- Abwehr von Gefahren durch Personen oder Sachen;
- Unverzügliche Meldung von Mängeln und Schäden an Gegenständen oder Gebäuden des Landkreises;
- Überwachung der Einhaltung der Brand- und Unfallverhütungsvorschriften durch die Bewohner;
- Überwachung der Einhaltung der Nutzungsordnung der Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises durch die Bewohner;
- Alarmierung der Feuerwehr bei Auslösen von Rauchwarnmeldern bzw. einer Brandmeldeanlage sowie die Einleitung der Evakuierung des Gebäudes;
- Kontrolle von Besuchern und Abweisung unberechtigter Personen;
- Durchführung von Zimmerkontrollen;
- Zeitnahe und vollständige Dokumentation aller relevanten Vorfälle im Wachbuch, welches dem Landkreis auf Verlangen zur Verfügung zu stellen ist;
- Weitergabe von Anfragen der Bewohner oder Besucher an die Mitarbeiter des Landkreises, sofern diese nicht beantwortet werden können.
Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der Flüchtlingszahlen kann der Umfang der zu erbringenden Leistungen schwanken. Dabei kann die Bewachung einzelner Objekte vollständig entfallen. Zudem können auch neue Objekte hinzukommen. Dies wird in der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertragsentwurf entsprechend berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://dear.team/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZR03B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17. Februar 2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage