Polder Bellenkopf/Rappenwört: PL7-1, LÜ Stromversorgung und elektrotechnische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: RPKR53-2021-011
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE123
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Polder Bellenkopf/Rappenwört: PL7-1, LÜ Stromversorgung und elektrotechnische Ausrüstung
Der Polder Bellenkopf/Rappenwört (BeRa) ist Teil des Integrierten Rheinprogramms (IRP) im Regierungsbezirk Karlsruhe. Der Rückhalteraum (RHR) wird ein Retentionsvolumen von ca. 14 Mio. m3 auf ca. 510 ha aufweisen. Der Polder besteht aus einer Vielzahl an Einzelmaßnahmen, die in 9 Lose aufgeteilt sind. Diese untergliedern sich weitergehend in Planer- und Baulose.
Der Planfeststellungsbeschluss liegt seit Dezember 2020 vor. 2021 soll die Vergabe der Planungsleistungen für die bauliche Umsetzung erfolgen und die Ausführungsplanung beginnen. Fertigstellungsziel der baulichen Umsetzung ist 2028.
Weitere Einzelheiten zum Vorhaben können den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform entnommen werden (Unterlagen Nummerngruppe 500). Eine Kurzbeschreibung der verfolgten Losbildung ist der Unterlage 510 zu entnehmen.
Mit dieser Auftragsbekanntmachung wird die Vergabe von freiberuflichen Leistungen für das folgende (Planer-)Los verfolgt:
Planerlos PL7-1: Losübergreifende Stromversorgung und elektrotechnische Ausrüstung: Fachplanung § 55 HOAI.
76287 Rheinstetten Der Polderraum erstreckt sich entlang des rechten Rheinufers im Wesentlichen im Land- und Stadtkreis Karlsruhe zwischen Rheinstetten-Neuburgweier (Rhein-km 353,8, 76287 Rheinstetten) im Südwesten und dem Rheinhafendampfkraftwerk der EnBW (Rhein-km 359,3) bei Karlsruhe-Daxlanden im Nordosten. Auch die Gemeinde Au am Rhein im Landkreis Rastatt ist von dem Vorhaben tangiert.
II.2.4.1) Teilbereich der mit dem zu vergebenden Auftrag zu bearbeiten ist:
Die zu vergebenden Leistungen des Planerloses PL7-1 beziehen sich auf Maßnahmen des Loses 7. Als wesentliche Objekte können hierbei genannt werden:
- BL7-1: Netzstation und Energieversorgung Pumpwerk Neuburgweier;
- BL7-2: Netzstation und Energieversorgung Pumpwerk Süd / Steuerstand;
- BL7-3: Netzanschluss, Netzstation N 812 im Rheinpark Rappenwört;
- BL7-4: Netzanschluss, Netzstation N 409 am Fritschlachweg;
- BL7-5: Netzstation und Energieversorgung Pumpwerk Nord;
- BL7-6: Errichtung Stromversorgungsnetz für alle Betriebseinrichtungen des Polders;
- BL7-7: Elektrotechnische Ausrüstung von Einzelanlagen (Bauwerken / Betriebseinrichtungen des Polders) mit Schaltanlagen der Energieversorgung einschließlich zugehöriger MSR-Technik;
Eine detaillierte Übersicht aller zu bearbeitenden Bauwerke/Anlagen, auch anderer Planerlose, ist der Unterlage 510 (Maßnahmenliste) der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform zu entnehmen.
In einem separat noch zu vergebenden, parallelen Planerlos PL7-2 werden Planungsleistungen für die losübergreifende Leittechnik (Steuerung aller Anlagen) bearbeitet werden. Mit diesem Planerlos PL7-2 sowie den weiteren Planerlosen der Objekt- und Fachplanungen der Bauwerke sind enge Abstimmungen zu Schnittstellen erforderlich.
II.2.4.2) Leistungsbild:
Die Aufgabenstellung gliedert sich in zwei Schwerpunkte (Ebenen):
Aufgabenschwerpunkt 1 (Gesamtprojektebene):
- Konzeptentwicklung für eine gesicherte, übergeordnete Stromversorgung aller Bauwerke mit elektrischen Anlagen;
- Erarbeitung von Standardisierungsvorgaben für die elektrotechnische Ausrüstung von Bauwerken im Rückhalteraum
Aufgabenschwerpunkt 2 (Bauwerksebene):
- Planung von elektrotechnischen Anlagen zur Energieversorgung von Bauwerken einschließlich deren Verbrauchern sowie der Anlagenautomatisierung bezogen auf die Energieversorgung. Die Schnittstellen zu weiteren Fachplanungen sind die jeweilige Gebäudeinstallation (ab Anschluss / Schaltanlage über Fachplaner der anderen Lose) und die standardisierte Datenanbindung an die zentrale Leittechnik (losübergreifend abzustimmen).
Das Leistungsbild PL7-1 beinhaltet für die zuvor genannten Objekte im Wesentlichen die folgenden, zu erbringenden Leistungen:
1) Planung von Versorgungsnetzen zur elektrischen Stromversorgung für räumlich verteilte Anschlussteilnehmer bis 2 MVA unter besonderer Berücksichtigung einer hohen Verfügbarkeit gem. § 55 HOAI, LP 1-9 ohne LP 4.
2) Planung elektrischer Ausrüstungen auf Spannungsebenen bis einschließlich 20 kV zur Energieverteilung und zugehörige Schnittstellen zur Anlagenautomatisierung, Messtechnik und Kommunikationstechnik gem. § 55 HOAI, LP 1-9 ohne LP 4.
Weitere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung (Unterlage 302 der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform) entnommen werden.
II.2.4.3) Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe I = Grundauftrag: Entwicklung losübergreifender Versorgungskonzepte sowie Leistungen zur Planung der Stromversorgung bis zur Vorbereitung der Vergabeunterlagen (Leistungsphase 6)
Stufe II = optionale Leistungen: Leistungen der Bauphase (ab Leistungsphase 7).
Optionale Leistungen gemäß Nennung in Ziff. II.2.4)
Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes vom Vorhabenträger schriftlich abgerufen. Sofern es sich um zusätzlich erforderliche Leistungen handelt, deren Leistungsbild und Honorierung vertraglich noch nicht konkretisiert ist, werden diese als Folgebeauftragung im Verhandlungsverfahren angefragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, eine Genehmigung nicht vorliegt, die weitere Finanzierung oder erforderliche Flächen nicht gesichert sind, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe PCE GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Postleitzahl: 67655
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://pce-ingenieure.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYBYYM2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/