Planungsleistungen im Fachbereich Elektro - und Leittechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000834MHO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kte-karlsruhe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen im Fachbereich Elektro - und Leittechnik
Gegenstand der Anfrage ist ein Dienstvertrag zur Erbringung von Planungsleistungen im Fachbereich Elektro- und Leittechnik (TPE) der Abteilung Projektierung & Ingenieurwesen (TP).
Im Rahmen des Leistungsumfangs sind Planungsleistungen mit dem Schwerpunkt Elektro- / Leittechnik und Kommunikations- / Sicherungstechnik zu erbringen.
Die Anforderungen der Leistungen erfolgen durch Rückbau-, Sanierungs- sowie Neubauprojekte.
Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2025
Gegenstand der Anfrage ist ein Dienstvertrag zur Erbringung von Planungsleistungen im Fachbereich Elektro- und Leittechnik (TPE) der Abteilung Projektierung & Ingenieurwesen (TP).
Im Rahmen des Leistungsumfangs sind Planungsleistungen mit dem Schwerpunkt Elektro- / Leittechnik und Kommunikations- / Sicherungstechnik zu erbringen.
Die Anforderungen der Leistungen erfolgen durch Rückbau-, Sanierungs- sowie Neubauprojekte.
Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte weisen Sie die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates nach, in dem das Unternehmen niedergelassen ist oder weisen Sie auf andere Weise die Erlaubnis der Berufsausübung nach - Nachweis nicht älter als 12 Monate.
Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige oder ungültige bzw. abgelaufene Nachweise zum Ausschluss führen können.
Erfolgt die Einreichung durch eine Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft?
Sofern sich der Bewerber/Bieter/Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft Unternehmen für den ausschreibungsgegenständlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, hat er/sie nachzuweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er/sie eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt.
Hinweis: Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot bzw. Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
• in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
• in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung der Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
• dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
• dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige oder ungültige bzw. abgelaufene Nachweise zum Ausschluss führen können.
VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG:
Der Bieter bestätigt, dass
- für die dem Angebot beigefügten Zertifikate und Nachweise die lückenlose Gültigkeit im gesamten Leistungszeitraum aufrecht erhalten wird.
- bei der Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags alle geltenden rechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen eingehalten werden und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt wird, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben sind.
Dies gilt - soweit zutreffend - auch für eingesetzte Nachunternehmer.
Der Prüfung durch die KTE wird zugestimmt.
Der Bieter bestätigt, dass die Zuverlässigkeit wie folgt gewährleistet ist:
• Das Unternehmen befindet sich nicht in einem laufenden Insolvenzverfahren.
• Das Unternehmen befindet sich nicht in einem derart vergleichbaren Verfahren.
• Es wurde keine Eröffnung eines derartigen Verfahrens beantragt oder abgelehnt.
• Es wurde kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt.
• Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
• Es wurden keine Verfehlungen begangen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
• Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern & Abgaben wurde ordnungsgemäß erfüllt.
• Die Verpflichtung zur Entrichtung der SV-Beiträge wurde ordnungsgemäß erfüllt.
• Die Eintragung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft vorliegt und den Verpflichtungen gegenüber dieser ordnungsgemäß nachgekommen wird.
• Die Einhaltung der Tariftreue wird gewahrt.
• Es liegen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vor.
Ist der Einsatz von Nachunternehmern zur Durchführung der vorgesehenen Leistung vorgesehen?
Wenn zutreffend: Bitte benennen Sie die Nachunternehmer sowie deren Leistungsanteil in dem unter "Vertragsbedingungen/Leistungen" hinterlegten Dokument "Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen".
Bitte fügen Sie die des weiteren eine Verpflichtungserklärung über die Bereitstellung der für den Auftrag erforderlichen Mittel bei Einsatz von Nachunternehmern (Eignungsleihe) bei.
Rechtsverbindliche Bestätigung zur Gültigkeit der ZVB's des AG:
Der Bieter bestätigt, dass die den Vergabeunterlagen beigefügten Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Auftraggebers anerkannt werden.
Die Unterlage kann durch den Bieter ausgefüllt und gespeichert werden.
Es ist nicht erforderlich, diese Unterlage mit Stempel und Unterschrift zu versehen und mit dem Angebot als separate Anlage gesondert hochzuladen.
Rechtsverbindliche Bestätigung zur Gültigkeit der OKB's des AG:
Der Bieter bestätigt, dass die den Vergabeunterlagen beigefügten Ordnungs- und Kontrollbestimmungen des Auftraggebers anerkannt werden. Im Falle der Zuschlagserteilung verpflichtet der Bieter sich bzw. seine Erfüllungsgehilfen zur Beachtung und Einhaltung der aufgeführten Regelungen.
Die Unterlage kann durch den Bieter ausgefüllt, mit Stempel und Unterschrift versehen und mit dem Angebot als separate Anlage gesondert hochgeladen werden.
Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Der Bieter bestätigt, dass das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Der Bieter bestätigt, dass alle eingereichten Unterlagen beispielsweise Eigenerklärungen, Datenblätter und Nachweise zur Prüfung der Eignung in deutscher Sprache sind. Unterlagen, Eigenerklärungen, Datenblätter und Nachweise in anderen Sprachen können nicht bewertet werden.
Der Bieter bestätigt, dass er über eine gültige Genehmigung gem. § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) verfügt.
Hinweis: Genehmigungen gem. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), die vor dem 31.12.2018 erteilt wurden, behalten ihre Gültigkeit und werden weiterhin akzeptiert.
Bitte fügen Sie einen Nachweis über eine gültige Genehmigung bei.
Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige oder ungültige bzw. abgelaufene Nachweise zum Ausschluss führen können.
Bitte fügen Sie nachfolgende Qualifikationsnachweise für das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal bei:
- Staatlich geprüfter Elektrotechniker oder gleichwertiger Abschluss vorzugsweise mit Schwerpunkt Leit-, Automatisierungs- oder allgemeine Elektrotechnik
- Fundierte Kenntnisse im Bereich der Normen und Richtlinien
Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige oder ungültige bzw. abgelaufene Nachweise zum Ausschluss führen können.
Die Leistungserbringung darf nur durch zuverlässigkeitsüberprüftes Personal nach § 12b) AtG erfolgen.
Falls zuverlässigkeitsüberprüftes Personal vorhanden ist:
Bitte fügen Sie eine entsprechende Eigenerklärung/Aufstellung bzw. Nachweise über das Vorliegen der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b) AtG für das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal bei.
Falls kein zuverlässigkeitsüberprüftes Personal vorhanden ist:
Bitte bestätigen Sie, dass die Antragstellung für das einzusetzende Personal unmittelbar nach Zuschlagserteilung durchgeführt wird.
Der Bieter bestätigt, dass er über Personal mit Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten gem. G26.2 verfügt.
Bitte fügen Sie eine detaillierte Aufstellung über das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal mit Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten gem. G26.2 unter Benennung der Gültigkeit bei.
Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige oder ungültige bzw. abgelaufene Nachweise zum Ausschluss führen können.
Aufstellung ist als separate Anlage beigefügt.
Der Bieter bestätigt, dass er über beruflich exponierte Personen der Kategorie A verfügt.
Bitte fügen Sie eine detaillierte Aufstellung über die zur Leistungserbringung vorgesehenen, beruflich exponierten Personen der Kategorie A mit Benennung der Gültigkeit bei.
Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige oder ungültige bzw. abgelaufene Nachweise zum Ausschluss führen können.
Aufstellung ist als separate Anlage beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de