Akademie Deutsches Bäckerhandwerk Weinheim e.V. Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-01 ADBW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weinheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.akademie-weinheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Akademie Deutsches Bäckerhandwerk Weinheim e.V.
Modernisierung und Erweiterung der Akademie Deutsches Bäckerhandwerk Weinheim e. V. Planungsleistungen Objektplanung entsprechend § 34 HOAI und Freianlagen entsprechend § 39 HOAI
69469 Weinheim
Die Akademie Deutsches Bäckerhandwerk Weinheim e.V. (ADBW; Auftraggeberin) beabsichtigt die Modernisierung und Erweiterung der Akademie Deutsches Bäckerhandwerk Weinheim e.V.
In den letzten Jahren sind die Teilnehmerzahlen bei den Seminarveranstaltungen der Akademie erheblich angestiegen. Das Haupthaus wurde 2009 modernisiert, aktuell stehen im Bereich des vorhandenen Technologiezentrums und des Gästehauses umfangreiche Maßnahmen (Projektteile: Technologiezentrum, Freianlagen Technologiezentrum, Gästehaus, Parkplätze).
- Modernisierung und Erweiterung des Technologiezentrums
- Energetische Modernisierung des Gebäudes. Der erhöhte Flächenbedarf des Technologiezentrums soll durch eine Erweiterung des Gebäudekomplexes abgedeckt werden.
- Erneuerung und Erweiterung der Lehrbackstuben
- Bereitstellung zusätzlicher Flächen für einen Hygienebereich
- Modernisierung / Erweiterung von Umkleideräumen, Büros, Sozialräumen für Mitarbeiter, Erweiterung der Lagerflächen
- Modernisierung des Gästehauses
- Energetische Modernisierung des Gebäudes
- diverse Maßnahmen im Gebäudeinneren (u.a. Modernisierung der Zimmer, Sozial-/Kellerräume, Elektrik, Heizanlage),
- Neubau von Parkplätzen/Erweiterung der Kapazität an Parkplätzen
Die zur Durchführung dieser Maßnahmen erforderlichen Planungsleistungen Architekten, Leistungsphasen 1-9, § 34 HOAI sowie der Freianlagenplanung, Leistungsphasen 1-9, § 39 HOAI; abgestuftes Verfahren - Beauftragung Stufe 1: Leistungsphasen 1-4 und optional unter Vorbehalt der Förderzusage Stufe 2: Leistungsphasen 5-9 sind unter besonderem Hinweis auf den nachstehenden Absatz Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Aufgrund bereits im Vorfeld erbrachter Planungsleistungen werden die Leistungsphasen 1-3, § 34 HOAI wie folgt ausgeschrieben:
Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) vollständig für alle Projektteile
Leistungsphasen 2 und 3 in Teilleistungen entsprechend der als Anlage (Übersicht Aufteilung Leistungsphasen/Planungsbedarf) beigefügten differenzierten Aufstellung entsprechend der gängigen Siemon-Splittingtabelle (Teilleistungsbewertung von Leistungsbildern der Objekt- und Fachplanung der Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen - HOAI) Die verfügbaren, erarbeiteten Grundlagen des im Vorfeld befassten Planungsbüros werden den Vergabeunterlagen zur Kenntnis aller Bieter bereitgestellt.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt gemäß HOAI.
Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt in Einzelvergaben entsprechend der anzuwendenden vergaberechtlichen Grundlagen.
Geschätzter Wert der Gesamtbaumaßnahme - reine Baukosten ca. 6,4 Mio EUR netto.
Eine Differenzierung auf die Kostengruppen und Teilprojekte erfolgt im weiteren Planungsverfahren durch den Architekturplaner.
Besondere Bedingungen:
Beginn der Planungsleistungen ist unmittelbar nach Auftragserteilung.
Die Erstellung förderantragsfähiger Unterlagen (LPH 1-4, § 34 HOAI) hat bis Ende September zu erfolgen. Ggf. kann eine Verlängerung der Vorlagefrist bis Ende Oktober 2021 bewirkt werden.
Der Baubeginn der Maßnahme ist für Herbst 2022 vorgesehen. Das Ende der Baumaßnahmen ist für Frühjahr 2024 vorgesehen.
Die örtliche Präsenz in Weinheim ist in engen Intervallen gemäß Planungserfordernissen sicherzustellen.
Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist möglichst sicherzustellen. Projekt- und Planbesprechungen finden in Weinheim statt.
Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren nach den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung 2016 - VgV). Der Auftraggeber beachtet das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz des Landes Baden-Württemberg. Der Auftraggeber schreibt die Leistung europaweit im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb aus.
Das Verfahren wird aus Gründen der Dringlichkeit vor dem Hintergrund der förderrechtlich gebotenen Zeitschiene unter Ausschöpfung der insoweit zulässigen Fristverkürzungen für die Teilnahmephase nach § 17 Absatz 3 VgV und die Angebotsphase nach § 17 Absatz 8 VgV geführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Wolf Architekten - Architekturbüro Hans-Peter Wolf
Ort: Weinheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter den Abschnitten II.1.7) und V.2.4) ausgewiesene Betrag ist ein fiktiver
Wert. Eine Veröffentlichung der tatsächlichen Beträge würde gem. § 39 Abs. 6 Nr.
3 VgV den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden.
Demnach ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet die tatsächlichen
Beträge zu veröffentlichen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6RYY0M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de