Lieferung von vier Löschgruppenfahrzeugen LF10 nach DIN 14530-5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von vier Löschgruppenfahrzeugen LF10 nach DIN 14530-5
Lieferung von vier Löschgruppenfahrzeugen LF10 nach DIN 14530-5 in zwei Losen.
Los 1: Fahrgestell und Aufbau,
Los 2: Beladung.
Fahrgestell und Aufbau für vier Löschgruppenfahrzeuge LF10 nach DIN 14530-5
Karlsruhe
Fahrgestell und Aufbau für vier Löschgruppenfahrzeuge LF10 nach DIN 14530-5:
- Fahrgestell,
- Kabine,
- Aufbau/Geräteräume,
- Löschtechnische Einrichtungen,
- Kommunikationstechnik,
- Elektrische Anlage,
- Beleuchtung,
- Sondersignalanlage,
- Lackierung/Beklebung,
- Fahrzeugabmessungen und Massen,
- Serviceleistungen des Anbieters und Ersatzteilversorgung,
- Sonstiges.
Beladung für vier Löschgruppenfahrzeuge LF10 nach DIN 14530-5
Karlsruhe
Beladung für vier Löschgruppenfahrzeuge LF 10 nach DIN 14530-5:
- Allgemeines und Projektentwicklung,
- Schutzkleidung/Schutzgeräte,
- Löschgeräte,
- Schläuche, Armaturen und Zubehör,
- Rettungsgerät,
- Hydraulisches Rettungsgerät,
- Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät,
- Beleuchtungs-, Signal- und Fernmeldegerät,
- Arbeitsgeräte,
- Handwerkszeug und Messgerät,
- Sondergerät,
- Sonstiges.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Fahrgestell und Aufbau für vier Löschgruppenfahrzeuge LF10 nach DIN 14530-5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herbolzheim
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 79336
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für vier Löschgruppenfahrzeuge LF10 nach DIN 14530-5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Giengen
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).