STB Generalunternehmerleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 650-2021-0154
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.boeblingen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe24.de
Abschnitt II: Gegenstand
STB Generalunternehmerleistungen
Europaweite Vergabe von Bauleistungen für den Neubau des Schulzentrums am Stockbrünnele in Böblingen durch einen Generalunternehmer
Kremser Straße 5, 71034 Böblingen
Die Stadt Böblingen beabsichtigt, dass Schulzentrum am Stockbrünnele durch einen Neubau auf dem bestehenden Schulgelände zu ersetzen. Bei dem Bauprojekt handelt es sich um einen 4-geschossigen Neubau mit einer BGF-Fläche von ca. 14.466 qm. Das Gebäude soll in Holzhybridbauweise errichtet werden. Sockel- und Erdgeschoss sowie die Treppenkerne entstehen in Stahlbetonbauweise. Ab dem 1. Obergeschoss wird das Gebäude in Holzmassivbauweise hergestellt.
In den Schulneubau sollen zukünftig zwei Schulen, namentlich
- die Friedrich-Schiller-Realschules sowie
- die Theodor-Heuss-Werkrealschule
integriert werden.
Das Schulzentrum befindet sich am westlichen Stadtrand von Böblingen und wird von der Kremser Straße und der Herrenberger Straße im Westen bzw. Norden begrenzt. Südlich schließt sich ein Grünzug an. Östlich befinden sich Gleisanlagen der Deutschen Bahn.
Bei dem Bauprojekt handelt es sich um einen 4-geschossigen Neubau mit einer BGF-Fläche von ca. 14.466 qm. Das Gebäude soll in Holzhybridbauweise errichtet werden. Sockel- und Erdgeschoss sowie die Treppenkerne entstehen in Stahlbetonbauweise. Ab dem 1. Obergeschoss wird das Gebäude in Holzmassivbauweise hergestellt.
Der multifunktionale Schulhof enthält eine überdachte Aktions- und Kommunikationsfläche, welche zahlreiche Funktionen übernimmt (z.B. Bewegungsaktivitäten oder Outdoor-Klassenzimmer) und auch von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt genutzt werden kann. Außerdem stellt der Schulhof zusammen mit der in Teilen begrünten Fassade des Neubaus eine Erweiterung des angrenzenden Grünzuges dar, wertet die bestehende Frischluftschneise auf und unterstützt somit die Gedanken des Klimaanpassungs- und des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Böblingen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist nun die europaweite Vergabe von Generalunternehmerleistungen für den Neubau des Schulzentrums am Stockbrünnele in Böblingen.
Die Bauleistungen sind im Zeitraum von September 2022 bis Juni 2024 zu erbringen. Die Bieter können mit dem Angebot eine Optimierung der Bauzeit anbieten. Eine verbindlich angebotener früherer Abnahmetermin ist wertungsrelevant (vgl. Ziffer 3.6).
Um die Interessen von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen für die Leistungserbringung angemessen zu berücksichtigen, wird von den Bietern mit Abgabe des Angebots die Einreichung eines Mittelstandskonzeptes gefordert. In diesem ist darzustellen, wie sich der Bieter vorstellt, regionale Unternehmen bei der Beauftragung von Nachunternehmerleistungen zu berücksichtigen. Das Mittelstandskonzept des Bieters wird bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der beiden Mindestreferenzen gem. Ziffer III.1.3 (2) der Auftragsbekanntmachung, der Angabe über die Anzahl der durchschnittlich jährlichen Beschäftigten gemäß Ziffer III.1.3 (1) der Auftragsbekanntmachung, der Arbeitsvorbereitung Holzbau sowie des durchschnittlichen Gesamtjahresumsatzes in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß Ziffer III.1.2 (1) der Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Für die Auswahl werden nur die als priorisiert gekennzeichneten Mindestreferenzen für "schlüsselfertiger Neubau einer Bildungseinrichtung in Holz-Hybridbauweise" "sowie "schlüsselfertiger Neubau im Bereich Hochbau in Holz-Hybridbauweise" herangezogen.
Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen ist nicht erwünscht.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung können maximal 900 Punkte erzielt werden.
a) Referenzen
Die Mindestreferenzen werden jeweils wie folgt bewertet:
(1) Mindestreferenz 1 ("schlüsselfertiger Neubau einer Bildungseinrichtung in Holz-Hybridbauweise")
Kriterium "Bauvolumen" (KG 200-700 nach DIN 276)
über EUR 10,00 Mio. netto bis EUR 15,00 Mio. netto 100 Punkte
über EUR 15,00 Mio. netto 200 Punkte
(2) Mindestreferenz 2 ("schlüsselfertiger Neubau im Bereich Hochbau in Holz-Hybridbauweise")
Kriterium "Bauvolumen" (KG 200-700 nach DIN 276)
über EUR 5,00 Mio. netto bis EUR 10,00 Mio. netto 100 Punkte
über EUR 10,00 Mio. netto 200 Punkte
Kriterium "Auftraggeber"
Auftraggeber ist öffentlicher Auftraggeber
oder Sektorenauftraggeber 100 Punkte
Auftraggeber ist kein öffentlicher Auftraggeber
oder Sektorenauftraggeber 0 Punkte
b) Anzahl der Mitarbeiter
(1) Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl in den letzten drei Geschäftsjahren wird wie folgt bewertet:
Mehr als 200 Mitarbeiter 70 Punkte
Mehr als 100 Mitarbeiter 30 Punkte
Bis zu 100 Mitarbeiter 10 Punkte
(2) Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Ingenieure in den letzten drei Geschäftsjahren wird wie folgt bewertet:
Mehr als 100 Ingenieure 70 Punkte
Mehr als 50 Ingenieure 30 Punkte
Bis zu 50 Ingenieure 10 Punkte
(3) Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Zimmerleute in den letzten drei Geschäftsjahren wird wie folgt bewertet:
Mehr als 40 Zimmerleute 70 Punkte
Mehr als 25 Zimmerleute 30 Punkte
Bis zu 25 Zimmerleute 10 Punkte
c) Arbeitsvorbereitung Holzbau
Die "Arbeitsvorbereitung Holzbau" wird wie folgt bewertet:
Arbeitsvorbereitung Holzbau erfolgt im Unternehmen des Bieters 50 Punkte
Arbeitsvorbereitung Holzbau erfolgt außerhalb des Unternehmens 10 Punkte
d) Umsatz
(1) Der durchschnittliche Gesamt-Jahresumsatz (netto) in den letzten drei Geschäftsjahren wird wie folgt bewertet:
über 80,0 Mio. EUR durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren 70 Punkte
über 50,0 Mio. EUR durchschnittlicher Jahresumsatz (netto) in den letzten drei Geschäftsjahren 30 Punkte
bis 50,0 Mio. EUR durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren 10 Punkte
(2) Der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) für vergleichbare Leistungen (Gebäude in Holz-Hybrid-Bauweise) in den letzten drei Geschäftsjahren wird wie folgt bewertet:
über 20,0 Mio. EUR durchschnittlicher Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren 70 Punkte
über 15 5,0 Mio. EUR durchschnittlicher Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren 30 Punkte
bis 15,0 Mio. EUR durchschnittlicher Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren 10 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ist ein Unternehmen - sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe - an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaft, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen.
c) Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der
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Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bieter das Unternehmen ersetzt.
Vorstehende Ausführungen unter 1. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Neubau in Holz-Hybrid-Bauweise).
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 15 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Die geforderte Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
zu (1) Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens EUR 40 Mio. EUR netto betragen.
Der geforderte Mindestumsatz ist von Bewerbergemeinschaften in Summe nachzuweisen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie Angabe der Anzahl der technischen Fachkräfte (Ingenieure, Zimmerleute), über die der Unternehmer für die Erbringung der Leistung verfügt.
(2) Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen).
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Leistungsumfang / -gegenstand, insbesondere Gebäudeart
- Schlüsselfertiger Neubau im Bereich Hochbau / Bildungsbau
- Bauvolumen in EUR netto (KG 200-700 nach DIN 276),
- Zeitraum der Bauarbeiten,
- Fertigstellung der Bauarbeiten (Abnahme)
zu (2) Referenzen:
(a) Mindestreferenz 1: Eigenerklärung über das Vorliegen eines Referenzprojekts "schlüsselfertiger Neubau einer Bildungseinrichtung in Holz-Hybridbauweise" mit einem Bauvolumen (KG 200-700 nach DIN 276 in
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aktueller Fassung) von mind. 10,00 Mio. EUR netto. Die Fertigstellung/Abnahme der Bauleistungen darf frühestens am 01.01.2016 erfolgt sein.
(b) Mindestreferenz 2: Eigenerklärung über das Vorliegen eines Referenzprojekts "schlüsselfertiger Neubau im Bereich Hochbau in Holz-Hybridbauweise" mit einem Bauvolumen (KG 200-700 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mind. 5,00 Mio. EUR netto. Die Fertigstellung/Abnahme der Bauleistungen darf frühestens am 01.01.2016 erfolgt sein.
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Sie ist berechtigt, das Vergabeverfahren aufzuheben.
Insbesondere ist zu beachten:
Für die vergabegegenständlichen Planungs- und Bauleistungen wird durch den Auftraggeber ein Projektbudget zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber ist nach eigenem Ermessen zur Aufhebung des Vergabeverfahrens berechtigt, falls das Angebot des Bieters mit der besten Gesamtbewertung nach den in Ziffer 3.6 benannten Zuschlagskriterien dieses Projektbudget für die vergabegegenständlichen Leistungen überschreitet.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
3. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
4. Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
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geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.