Lieferung und Installation digitaler Präsentationsmedien für das Friedrich-Wöhler-Gymnasium Singen (Hohentwiel) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/1Z/016-E
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Singen (Hohentwiel)
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.singen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Singen
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.singen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Installation digitaler Präsentationsmedien für das Friedrich-Wöhler-Gymnasium Singen (Hohentwiel)
Lieferung und Installation digitaler Präsentationsmedien in 47 Klassenräumen des Friedrich-Wöhler-Gymnasiums Singen (Hohentwiel) .
Die Ausschreibung umfasst:
- Smartboards
- im Board integrierte Software
- zusätzlich integrierte Software
- analoge Whiteboards
- Wandhalterung
- Schulungskonzept
- Pylonen incl. Montage mit Höhenverstellung und Seitenflügeln
- Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Einweisungen der
Systeme
- Herstellergarantie, Instandsetzung, Partnersupport/Service und
Softwarepflege
Friedrich-Wöhler Gymnasium Singen, Münchriedstr. 4, 78224 Singen (Hohentwiel)
Auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern vom 16. Mai 2019 zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 wird für das Friedrich-Wöhler Gymnasium Singen die Lieferung und Installation digitaler Präsentationsmedien in den Klassenräumen ausgeschrieben.
Für die Schule liegt ein genehmigter Medienentwicklungsplan vor.
Die Ausschreibung umfasst:
- 47 SMART Boards /Displaylösung mit didaktischer Lernsoftware und Signalmanagement mit integrierter und zusätzlich integrierbarer Software
- 47 analoge Whiteboards, magnetisch
- 2 Wandhalterungen
- Schulungskonzept
45 Pylonen inkl. Montage mit Höhenverstellung und Seitenflügeln gür Klassenzimmer
- Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Einweisungen der
Systeme
- Herstellergarantie, Instandsetzung, Partnersupport/Service und
Softwarepflege
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung folgender Wertungskriterien:
- Leistung
- Angebotspreis
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt mittels der erweiterten Richtwertmethode.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Leistung berechtigt ist (Eigenerklärung, Punkt d)
- Eigenerklärung über die Zuverlässigkeit als Bewerber (Eigenerklärung, Punkt g)
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist
(Eigenerklärung, Punkt i)
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB vorliegen
Die Anforderungen an den Bieter gelten grundsätzlich auch für Bietergemeinschaften.
Präqualifizierung:
Der Nachweis durch eine Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis wird akzeptiert. Unterlagen, die der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an.
Auf die Verwendungsmöglichkeit der Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird hingewiesen. Darüber hinaus wird der AG von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern und eine Auskunft bei der Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren einholen.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. (Eigenerklärung, Punkt a)
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist (Eigenerklärung, Punkt e)
- Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet (Eigenerklärung, Punkt f)
- Eigenerklärung, dass der Bewerber die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (Eigenerklärung, Punkt h)
-Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen - Mindestdeckung: 5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt, ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich abgeschlossen und dem Auftraggeber ein Nachweis vorgelegt wird, abzugeben.
Die Anforderungen an den Bieter gelten grundsätzlich auch für Bietergemeinschaften.
- Nachweis über mindestens drei vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (Eigenerklärung, Punkt b)
- Eigenerklärung über jahresdurchschnittliche Beschäftigung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Eigenerklärung, Punkt c)
- Erklärung über die Autorisierung als Vertriebspartner des Herstellers der angebotenen Geräte
Die Anforderungen an den Bieter gelten grundsätzlich auch für Bietergemeinschaften.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Öffnungstermin ist nichtöffentlich. Er wird unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung erfolgt elektronisch. Vergabeunterlagen können nur über das Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind kostenfrei.
Fragen zur Ausschreibung bitten wir bis spätestens 02.11.2021 ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen.
Auskunft aus Gewerbezentralregister:
Die Vergabestelle behält sich vor, Auskünfte beim Gewerbezentralregister einzuholen. Weiterhin behält sich die Stadt Singen vor, Auskünfte bei der Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren in Karlsruhe einzuholen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Die elektronische Angebotabgabe ist im Leitfaden E-Vergabe für Unternehmen, Seite 12 ff erläutert. Den Leitfaden finden Sie auf unserer Homepage unter folgendem Pfad:
https://www.singen.de/informieren/rathaus/ausschreibungen
Bei Fragen zur elektronischen Angebotsabgabe oder zum Bietertool besuchen Sie bitte die Online-Hilfe im Service & Support-Center des Softwareherstellers.
Im oberschwelligen Vergabebereich müssen öffentliche Auftraggeber Rechnungen in den genormten elektronischen Datenaustauschformaten (XML-Dokumente) entgegennehmen und verarbeiten können. Hierfür nutzt die Stadt Singen ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) beim Serviceportal Baden-Württemberg. Eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung seitens des Auftragnehmers besteht nicht. Bei elektronischer Rechnungsstellung gelten die Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung. Die Leitweg-ID wird nach Auftragserteilung und Unterschrift einer Nutzungsvereinbarung zwischen Auftraggeber und der Stadt Singen mitgeteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRGRMKA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]