Ausschr. (TNW) bwegt 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/2400
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nvbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschr. (TNW) bwegt 2021
Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, der/die für die Jahre 2022 - 2024 die Dachmarke bwegt weiterentwickelt und die Durchführung von Marketingkampagnen und -maßnahmen als Full-Service-Agentur übernimmt, sowie die Website www.bwegt.de betreut.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus Teil B, Kap. 6ff.
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart Ort der Leistungserbringung und Gerichtsstand ist Stuttgart.
siehe oben
Optional kann am Ende der Vertragslaufzeit eine Verlängerung um ein Jahr vereinbart werden.
1. Inhaltliche und kreative Qualität der Konzeptentwürfe sowie Gestaltung der Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen 40 %
Die Bieter sollen die angebotene Leistung anhand der Inhalte der Aufgaben-beschreibung und lösungsorientiert sowie mit Verständnis für die Marke bwegt darstellen.
2. Preis anhand einer fiktiven Angebotskalkulation mit
5 Stunden Geschäftsführung,
20 Stunden Seniorberatung,
40 Stunden Projektmanagement,
20 Stunden Projektassistenz,
10 Stunden Text,
10 Stunden Grafik,
20 Stunden Programmierung/Webentwicklung,
20 Stunden Content-Management 20 %
Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Mittelwert aller Angebote ermittelt. Dieser Mittelwert erhält (jeweils für den durchschnittlichen Tagessatz) die halbe Punktzahl. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen des Mittelwertes. Die volle Punktzahl erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,5-fachen Preis des Mittelwertes. Alle Angebote mit darüber oder darunterliegenden Preisen erhalten ebenfalls 0, bzw. alle Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation gerundet auf volle Punktzahl.
3. Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgaben der letzten 5 Jahre mit Aussagen zu Auftraggebern, Budget, Maßnahmen und Leistungszeitraum (Umfangreiche Dachmarkenkommunikation inkl. vollständige Betreuung der Website) 10 %
4. Fachliche Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Betreuung der Typo3-Website und Frontendentwicklung von Apps durch Angaben zur Qualifikation des Personals. 15 %
Die Bieter haben durch entsprechende Referenzen nachzuweisen, dass sie über ausreichend in den im Rahmen der Ausschreibung geforderten Aufgabenbereichen erfahrenes Personal verfügen (Programmierung/Webentwicklung inkl. Schnittstellen und deren Management, technische Betreuung, UX-Design, Content-Management). Sie haben die ProjektmitarbeiterInnen zu benennen und deren einschlägige Erfahrungen aufzuzeigen.
5. Fachliche Leistungsfähigkeit durch Angaben zur Qualifikation des Personals (exkl. Website, da bereits unter 4. erforderlich). 15 %
Die Bieter haben durch entsprechende Referenzen nachzuweisen, dass sie über ausreichend in den im Rahmen der Ausschreibung geforderten Aufgabenbereichen erfahrenes Personal verfügen. Sie haben die ProjektmitarbeiterInnen zu benennen und deren einschlägige Erfahrungen aufzuzeigen.
siehe Leistungsbeschreibung
2.4 Vertrag / Budget
Für die Durchführung steht folgendes maximales Budget (netto) jährlich zur Verfügung:
max. 7,0 Mio. Euro.
Darin sind alle Agentur-, Lizenz- und Umsetzungs- und Fremdkosten enthalten. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung des gesamten Budgets.
2.5 Vergütung
Die Vergütung erfolgt zu den vereinbarten Preisen grundsätzlich nach Leistungserbringung auf Rechnungsstellung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen. Es gelten die Bestimmungen des Rahmenvertrages, siehe Anlage.
2.6 Vertragsbedingungen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Mit Vertragsschluss wird ein entsprechender Rahmenvertrag geschlossen. Hinzukommt - soweit erforderlich - ein Vertrag zur Verarbeitung von Daten nach der DSGVO. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
- der verhandelte Rahmenvertrag
- die Ausschreibungsbedingungen aus den Verdingungsunterlagen
- ggfls. nachgelagerte Bieterinformationen
- die Leistungsbeschreibung aus dem endgültigen Angebot des Bieters
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NVBW (Stand Dezember 2020).
Es gelten ausschließlich unsere AGB vom Dezember 2020, (siehe Teilnahmeunterlagen).
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe Teilnahmeunterlagen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter und ggfls. von Subunternehmern Referenzen über bisher erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich der Betreuung, Weiterentwicklung und Umsetzung von großen kanalübergreifenden Marketingkampagnen vorzulegen.
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen einen gemeinschaftlichen Antrag ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Antrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Antrag beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Agenturleistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Antrag Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Subunternehmer übertragen will. Diese Subunternehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmern (Fremdleistungen) nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren. Die Fremdleistungen stellen immer Subunternehmen des Auftragnehmers dar.
Unternehmen, die sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 119 GWB durchgeführt, da nicht alle inhaltlichen und vertraglichen Fragen abschließend geklärt sein können. Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt geplant:
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb
Der Auftraggeber veröffentlicht einen Teilnahmewettbewerb und fordert die Bieter im Teilnahmewettbewerb dazu auf, zum festgesetzten Termin ein Konzept abzugeben.
Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal fünf geeignete Bieter für Schritt 2 auswählen und die zukünftige Zusammenarbeit verhandeln.
Schritt 2: Verhandlungsverfahren
Die in Schritt 1 ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 48 des Jahres 2021 zur Präsentation in KW 49 eingeladen. In diesem Termin sollen die ausgewählten Bieter ihr Konzept in einer präsentationsfähigen Form darstellen und erläutern. Mit den Bietern wird das Projektvorgehen erörtert und der Rahmenvertrag verhandelt.
Es werden ggf. weitere Präsentationen / Verhandlungen geführt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen werden und die in Schritt 3 aufgefordert werden, weiter zu reduzieren.
Schritt 3: Vertragsabschluss
Die nach Schritt 2 ausgewählten Bieter werden zur Abgabe eines finalen Angebotes aufgefordert. Das finale Angebot besteht aus dem ausverhandelten Rahmenvertrag. Der anhand der Zuschlagskriterien ausgewählte Bieter erhält den Zuschlag auf den Rahmenvertrag.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Antrages verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des VM sowie weiterer Partner Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das VM alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Anträge
Der Antrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Mittwoch, 17.11.2021, 12:00 Uhr
in elektronischer Form bei der
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Vergabestelle
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit der dort angegebenen Nummer
vorliegen. Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Anträge werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert, siehe dazu die datenschutzrechtlichen Hinweise auf der Homepage der NVBW.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal von DTVP darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Montag, 08.11.2021, 12:00 Uhr
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit der dort angegebenen Nummer eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Antrags-/Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Die ausgewählten Bieter, die nach Kapitel 3.1 zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, ein zuschlagsfähiges Angebot abgeben und nicht den Zuschlag erhalten, erhalten eine Aufwandentschädigung in Höhe von je [Betrag gelöscht] EUR (netto).
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Der Teilnahmeantrag (und das spätere Angebot) sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländischen Schriften müssen neben dem Original auch deutsche Übersetzungen der Nachweise und Erklärungen beiliegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2 Notwendiger Inhalt (Liste der vorzulegenden Unterlagen)
Der Teilnahmeantrag muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung einzuhalten:
Teil 1:
- Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person rechtsverbindlich unterschrieben sein. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Der Antrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
- Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren (Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) gemäß Anlage.
- Bestätigung der Bindefrist gemäß Anlage.
- Erklärung des Bieters gemäß Anlage, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
- Eine Erklärung des Bieters gemäß Anlage, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet.
- Eine Erklärung des Bieters gemäß Anlage, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an die NVBW, bzw. das Verkehrsministerium überträgt.
- Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
- Angaben zur Bietergemeinschaft; vergleiche Teil A Kapitel 5.4
- Angaben zu Subunternehmern; vergleiche Teil A Kapitel 5.5
Teil 2: Nachweis der Eignung
- Eigenerklärungen und Nachweise, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert.
- Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, vgl. Teil A Kap. 5.2.
- Zu erbringende Nachweise über die Referenzen, vgl. Teil A Kap. 5.3.
- Die den Auswahlkriterien entsprechenden Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen, vgl. Teil A Kap. 3.4. Die Erfahrungen sind jeweils durch geeignete Referenzen nachzuweisen.
- Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum Einsatz vorgesehen sind (inkl. Übersicht über beruflichen Werdegang sowie berufliche u. fachliche Erfahrungen).
- Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und der für die Projektleitung vorgesehenen Person (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen).
Teil 3: Konzept
Der Bieter soll für die Leistungserbringung ein erstes Konzept erstellen. Dieses soll höchstens 20 DIN-A4 - Seiten umfassen und folgendes beinhalten:
- Kurze Analyse zur aktuellen Situation des Nahverkehrs und der Fahrgastentwicklung unter Berücksichtigung der Auswirkungen von Corona
- Aussagen zur Positionierung der Dachmarke bwegt auf Basis der Analyse im aktuellen Umfeld
- Entwicklung von Botschaften einer Kampagne zur überzeugenden (Rück-) Gewinnung von Fahrgästen für den Nahverkehr in Baden-Württemberg unter Berücksichtigung der Auswirkungen von Corona
- Aussagen zu den Zielgruppen der Botschaften
- Aussagen zu den möglichen Kanälen unter Berücksichtigung einer gewünschten stärkeren Verankerung in den Regionen Baden-Württembergs
- Daraus abgeleitetes strategisches Gesamtkonzept
- Beispielhafte Beschreibung von Kampagnen/Maßnahmen abgeleitet aus der Gesamt-konzeption
- Darstellung des Prozesses zur Planung der Projektumsetzung (Projektplan, Timings, Budgetplan, Zuständigkeiten, Definition von KPIs)
Dem Antrag sind also folgende Unterlagen beizufügen:
Konzeptentwürfe mit kurzen Erläuterungen
Teil 4: Kalkulation/Kostensätze
- Die Stundensätze, differenziert nach Funktion/Qualifikation wie im Kalkulationsblatt gefordert. Das Kalkulationsblatt ist rechtsverbindlich zu zeichnen.
- Alle Preise sind in netto in Euro anzugeben.
4.3 Vollständigkeit des Antrages
Der Antrag muss vollständig sein.
4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Teilnahmeanträge und Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBR056
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]