Sanierung Klosterwiesenschule Baindt ELT Referenznummer der Bekanntmachung: 544
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baindt
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88255
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.baindt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Klosterwiesenschule Baindt ELT
Fachplanung Technische Ausrüstung, Elektroinstallationen (§ 55 HOAI) für die Sanierung der Klosterwiesenschule Baindt - Haus Blau
Stufenweise Beauftragung: LPH 5, 6- 8 und 9
Mit diesem Auftrag werden Fachplanungsleistungen Elektroinstallationen für die Sanierung der Klosterwiesenschule Baindt Haus Blau vergeben.
Die Klosterwiesenschule Baindt besteht aus mehreren Gebäuden. Eines dieser Gebäude ist das Blaue Haus, dieses soll im Rahmen dieser Ausschreibung umfassend saniert werden. Das Blaue Haus wurde im Jahr 1968 errichtet und beinhaltet das Rektorat, SBBZ und die Klassenzimmer für die Klassen 3 und 4.
Im Vorhinein wurden die Planungsleistungen LPH 1-3 beauftragt. Diese Planungsleistungen sind Grundlage der nunmehr zu erbringenden Planungsleistungen.
Die Sanierung wird vom Land Baden-Württemberg gefördert. Die förderrechtlichen Vorgaben sind zu beachten.
Dieses Vergabeverfahren umfasst die Fachplanungsleistungen für folgenden Anlagengruppen:
- Starkstromanlagen
- Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
Weitere Einzelheiten finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) für das Unternehmen und - sofern vorgesehen - Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmen, die im Wege der Eignungsleihe eingesetzt werden sollen, jeweils soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
2. Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die folgende Berufsqualifikation und Ausbildungen/Zulassungen nachweisen können:
- Dipl.-Ingenieur oder "Bachelor of Engineering" bzw. "Master of Engineering" für Elektrotechnik (oder vergleichbare Fachrichtung)
- Zulassung für die Planung von Sprachalarmierungsanlagen nach DIN 14675
- Zulassung für die Planung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675
- Fachkraft für Rufanlagen nach VDE 0834
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt.
Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderungen erfüllen.
Der Nachweis ist zu erbringen durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (Kopie).
3. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
4. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
5. Aktuelle Unbedenklichkeitserklärung /Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
6. Eigenerklärungen zu §§ 123 und 124 GWB und LMTG gemäß Formularsammlung sind mit dem Angebot abzugeben.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß Formularsammlung.
Durchschnittlicher Mindestumsatz in den letzten drei Kalenderjahren (2018-2020) [Betrag gelöscht] EUR netto.
2. Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (in Kopie) mit einer Mindesthöhe
- für Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR
- für sonstige Schäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
Im Falle einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherung ist zunächst eine Eigenerklärung ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann. Auf Anforderung ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung einzureichen.
1. Eigenerklärung über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den Jahren 2015 - September 2021 erbrachten vergleichbaren Leistungen; d.h. LPH 8 muss innerhalb des vorgenannten Zeitraums überwiegend abgeschlossen sein. Vergleichbar sind Leistungen:
a) Sanierungen, Renovierungen oder Neubauten von Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche, Schul-, Verwaltungs- Büro, oder Sportgebäuden handelt.
b) Wenn jeweils die hier ausgeschriebenen Fachplanungsleistungen der Leis-tungsphasen 4-8 umfassend erbracht wurden.
Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung).
Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Es handelt sich um eine Mindestvoraussetzung. Wird diese vom Bieter nicht erfüllt oder nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen.
2. Beschreibung der technischen Ausrüstung, über die der Bewerber für die Ausführung der Leistung verfügt (z.B. CAD, AVA, Office- und Bildbearbeitungsprogramme, sonstige planungs- und baustellenrelevante Soft- und Hardware) mit Angabe der Produktnamen. Erforderlich sind gängige Produkte.
Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung).
Siehe Angaben zur Befähigung zur Berufsausübung.
Es ist eine Haftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zu unterhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Trifft nicht zu
Elektronische Submission nach vier Augen Log-in
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMERC26
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden(§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx