Rückbau und Entsorgung Bestandshallen Wieblinger Weg 92 inkl. Rodungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 323-21-EK7
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rückbau und Entsorgung Bestandshallen Wieblinger Weg 92 inkl. Rodungsarbeiten
Rückbau und Entsorgung von Bestandshallen inkl. Rodungsarbeiten.
Heidelberg
Rodungsarbeiten:
1. Fällen von 27 Bäumen, einschließlich Wurzelrodung
2. Fällen von 2 Großsträuchern, einschließlich Wurzelrodung, Fläche ca. 50 m²
3. Rodung einer Feuerdornhecke, einschließlich Wurzelrodung, Fläche ca. 140 m²
4. Roden von Gehölz-Jungwuchs, Brombeergestrüpp, Ruderalvegetation und
Bodendeckervegetation im Bereich eines Erdwalls, Fläche ca.1.400 m²
5. Roden von Gehölz-Jungwuchs, Brombeergestrüpp, Ruderalvegetation im
Bereich ehemaliger Wiesenflächen, Fläche ca.1.300 m²
6. Abräumen einer Bodendecker-Pflänzung, Fläche ca. 120 m²
7. Rückbau eines Maschendrahtzaunes, inkl. des Rückbaus und der Entsorgung
der Verankerungen/ Fundamente im Boden. Länge ca. 220 m, Höhe bis 2,20 m.
Rückbau und Entsorgung:
Vollständigen Rückbau von zwei Bestandshallen sowie allen befestigten Wege. Des Weiteren ist der vollständige Rückbau einer
Grundwassermessstelle, der Kanäle/Trinkwasseranschluss und eines Öltanks geplant.
Um die Baustelle mit ihren Eigenheiten beurteilen zu können, findet ein zwingender Ortstermin mit dem
Auftraggeber statt.
Um einen Ortstermin zu vereinbaren schreiben Sie uns bitte über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform
oder per Mail an [gelöscht].
Der Ortstermin findet am 09.11.2021 zwischen 9:00 und 17:00 Uhr statt. Als Ersatztermin ist der 10.11.2021
zwischen 9:00 und 17:00 Uhr vorgesehen. Bitte melden Sie sich bis spätestens 03.11.2021 über die
Vergabeplattform oder bei der oben genannten E-Mail Adresse für eine Ortsbesichtigung an.
Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Angebots, von der Örtlichkeit Kenntnis erlangt zu haben und alle sich daraus
ergebenden Kosten hinsichtlich der Verfahrensweise und Entsorgung, etc. in seinem Angebot berücksichtigt zu
haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124) vorzulegen.
Diese beinhaltet:
— Eintragung in das Berufsregister,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Die in diesem Abschnitt III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
- Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg abzugeben.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124) vorzulegen.
Diese beinhaltet:
— Umsätze des Unternehmens, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
— qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Die in diesem Abschnitt III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
- Nachweis der Mitgliedschaft im Deutschen Abbruchverband.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124) vorzulegen.
Dieses beinhaltet:
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Angaben zu Arbeitskräften.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
— drei Referenznachweise aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
Die in diesem Abschnitt III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Um die Baustelle mit ihren Eigenheiten beurteilen zu können, findet ein zwingender Ortstermin mit dem
Auftraggeber statt.
Um einen Ortstermin zu vereinbaren schreiben Sie uns bitte über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform
oder per Mail an [gelöscht].
Der Ortstermin findet am 09.11.2021 zwischen 9:00 und 17:00 Uhr statt. Als Ersatztermin ist der 10.11.2021
zwischen 9:00 und 17:00 Uhr vorgesehen. Bitte melden Sie sich bis spätestens 03.11.2021 über die
Vergabeplattform oder bei der oben genannten E-Mail Adresse für eine Ortsbesichtigung an.
Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Angebots, von der Örtlichkeit Kenntnis erlangt zu haben und alle sich daraus
ergebenden Kosten hinsichtlich der Verfahrensweise und Entsorgung, etc. in seinem Angebot berücksichtigt zu
haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Den Bietern und ihren Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3 VOB/A) gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Siehe Punkt I.3) Kommunikation dieser Bekanntmachung.
Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Fristende zur Stellung von Bieterfragen ist der 11.11.2021, 10 Uhr.
Später eingehende Fragen können als verspätet zurück gewiesen werden.
Um die Baustelle mit ihren Eigenheiten beurteilen zu können, findet ein zwingender Ortstermin mit dem
Auftraggeber statt.
Um einen Ortstermin zu vereinbaren schreiben Sie uns bitte über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform
oder per Mail an [gelöscht].
Der Ortstermin findet am 09.11.2021 zwischen 9:00 und 17:00 Uhr statt. Als Ersatztermin ist der 10.11.2021
zwischen 9:00 und 17:00 Uhr vorgesehen. Bitte melden Sie sich bis spätestens 03.11.2021 über die
Vergabeplattform oder bei der oben genannten E-Mail Adresse für eine Ortsbesichtigung an.
Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Angebots, von der Örtlichkeit Kenntnis erlangt zu haben und alle sich daraus
ergebenden Kosten hinsichtlich der Verfahrensweise und Entsorgung, etc. in seinem Angebot berücksichtigt zu
haben.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.