Hohenloher Krankenhaus gGmbH - Neubau Krankenhaus Öhringen - Vergabe von Planungs- und Bauleistungen im Partnering-Modell Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/381
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Öhringen
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74613
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hohenloher-krankenhaus.net
Abschnitt II: Gegenstand
Hohenloher Krankenhaus gGmbH - Neubau Krankenhaus Öhringen - Vergabe von Planungs- und Bauleistungen im Partnering-Modell
Die Hohenloher Krankenhaus gGmbH beabsichtigte, die Vergabe der Planungs- und Bauleistungen für den Klinikneubau am Standort Öhringen im Partnering-Modell zu vergeben.
Öhringen
Die Hohenloher Krankenhaus gGmbH betreibt ein einheitliches Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit der Betriebsstätte Öhringen. Der Standort Künzelsau wurde Mitte November 2019 geschlossen und die dort befindlichen Fachabteilungen und Betten wurden ins das Krankenhaus nach Öhringen verlagert. Es ist beabsichtigt, die Neustrukturierung der Hohenloher Krankenhäuser in Form eines Ersatzneubaus mit Konzentration der akutstationären Versorgung in Öhringen zu realisieren.
Für diese geplante Neubaumaßnahme wurde bereits ein "verkürzter" Förderantrag erstellt und bei den zuständigen Behörden eingereicht. Der Krankenhausträger erhielt daraufhin einen positiven Förderbescheid mit einer pauschalen Förderung aus dem Krankenhausstrukturfonds.
Für den Förderantrag wurde auf Basis der Bedarfsberechnung mit 205 Planbetten das abstrakte Funktions- und Raumprogramm mit den Fachabteilungen Allgemein- und Viszeralchirurgie, Orthopädie u. Unfallchirurgie, Innere Medizin I und II, Frauenheilkunde und Ge-burtshilfe, Urologie, Augenheilkunde und Hals-Nasen-Ohrenheilkunde erstellt.
Seit April 2018 ist die BBT-Gruppe Mehrheitsgesellschafter der Hohenloher Krankenhaus gGmbH. Das abstrakte Funktions- und Raumprogramm wurde in der Folge im Hinblick auf die zukünftige strategische medizinische Ausrichtung am alleinigen Standort in Öhringen weiter optimiert. Demzufolge beinhaltet das Funktions- und Raumprogramm nun 205 Planbetten mit einer zusätzlichen Aufstellreserve von 21 Betten für etwaige Belegungsschwankungen und hat einen Umfang von rund 11.830 m². An den Fachabteilungen hat sich nichts verändert.
Der Neubau soll ein zukunftssicher geplantes Krankenhaus mit optimalen betriebsorganisatorischen Prozessabläufen sein, welches über die entsprechenden Erweiterungspotentiale verfügt.
Sowohl die Sicherstellung der Kosten- als auch der Terminsicherheit sowie der in der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) dargestellten Qualitäten sind ein überragend wichtiges Anliegen des Auftraggebers bei der Realisierung des Krankenhausneubaus am Standort Öhringen. Aufgrund des vorhandenen Förderbescheids sind die im Funktions- und Raumprogramm enthaltenen Funktionsstellen zwingend umzusetzen. Einer optimierten Umsetzung des Funktions- und Raumprogramms sieht der Auftraggeber positiv entgegen. Vor diesem Hintergrund will der Auftraggeber im partnerschaftlichen Dialog die termin- und budgetgerechte Fertigstellung des Projektes im Wege eines sog. "Partnering-Modells" sicherstellen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist daher die Beauftragung der Planung und anschließende schlüsselfertige Errichtung des Projekts "Neubau Krankenhaus am Standort Öhringen" durch einen Generalübernehmer auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) im Partnering-Modell.
Die vergabegegenständlichen Leistungen der Pre-construction-Phase (Planungsphase) sind voraussichtlich ab 1. Juli 2020 zu erbringen.
Die vergabegegenständlichen Leistungen der Construction-Phase (Ausführungsphase) sind voraussichtlich ab spätestens Februar/März 2021 zu erbringen und voraussichtlich bis zum 3. Quartal 2023 abzuschließen.
Sowohl die Sicherstellung der Kosten- als auch der Terminsicherheit sowie der in der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) dargestellten Qualitäten sind ein überragend wichtiges Anliegen des Auftraggebers bei der Realisierung des Krankenhausneubaus am Standort Öhringen, bei dem auch serielle/systemische Baulösungen angedacht werden können. Zudem behält sich der öffentliche Auftraggeber die Angabe einer Preisobergrenze in der FLB vor. Vor diesem Hintergrund will der Auftraggeber im partnerschaftlichen Dialog die termin- und budgetgerechte Fertigstellung des Projektes im Wege eines sog. "Partnering-Modells" sicherstellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.vamed.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZR00M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de