Rahmenvereinbarung für Service- und Supportleistungen für SONY Produktionsmischer für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 4/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Service- und Supportleistungen für SONY Produktionsmischer für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Der Südwestrundfunk als Auftraggeber sowie die an dieser Ausschreibung beteiligten Bezugsberechtigten betreiben an ihren Standorten sowie in der Außenübertragung Produktionsmischer des Herstellers Sony. Eine detaillierte Auflistung der Bildmischer kann der Anlage 11 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen (VU) sowie dem Kapitel 5.3 der VU entnommen werden.
Benötigt wird ein Supportvertrag, um bei technischen Fehlern bzw. Ausfällen von Geräten schnellstmöglich Abhilfe schaffen zu können.
Bedingt durch die unterschiedlichen Standorte der Geräte muss der externe Dienstleister auch ein zentrales Ersatzteildepot vorhalten, um die benötigten Ersatzeile bei Bedarf zeitnah an den jeweiligen Produktions-Standort ausliefern zu können.
Stuttgart, Baden-Baden und Mainz / siehe auch Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 3.7 Bezugsberechtigte und Kapitel 5 Leistungsbeschreibung
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Service- und Supportleistungen für SONY Produktionsmischer der Serien MVS und XVS. Basierend auf den bestehenden Sony Servicemodulen soll der Vertrag mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten sowie zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate, beginnend am 01.01.2022 abgeschlossen werden. Dies ermöglicht innerhalb festgelegter SLA's den entsprechenden Service zeit- und fachgerecht leisten zu können.
An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.7 der VU benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt:
• Bayerischer Rundfunk (BR)
• Hessischer Rundfunk (HR)
• Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
• Norddeutscher Rundfunk (NDR)
• Saarländischer Rundfunk (SR)
• Südwestrundfunk (SWR)
Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
Abschluss eines Rahmenvertrags über eine Grundlaufzeit von 24 Monaten über
• Fachgerechte Service- und Supportleistungen
• innerhalb fest definierter Servicezeiten
• Vorhalten eines zentralen Ersatzteils-Pools
Wichtig für den Auftraggeber ist für dieses Vorhaben:
- die Kontinuität und Qualität bei der Abwicklung der vereinbarten Service-Level, d.h. Fehler müssen vom Auftragnehmer innerhalb fest definierter Zeiten behoben werden können.
Die zugrunde liegende Zeitplanung ist in Kapitel 2.2 der VU aufgeführt.
Sofern in dieser Beschreibung optionale Zusatzleistungen aufgeführt sind, können diese vom Auftraggeber sowie der Bezugsberechtigten während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der zusätzlichen Leistungen besteht jedoch nicht.
Die Vertragsausübung erfolgt auf der Basis einer Rahmenvereinbarung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Service- und Supportleistungen. Die angegebenen Mengen in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 5.2 Abnahmemengen, beziehen sich auf die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren und sind wie folgt:
Mindestabnahmemenge netto: 290.000 €
Geplante Abnahmemenge netto: 830.000 €
Optionale Höchstmenge netto: 900.000 €
Die ausgeschriebenen Service- und Supportleistungen sind eindeutig auf Grundlage, der unter Kapitel 5.5, in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen (VU) beschriebenen Servicemodule definiert. Einziges Zuschlagskriterium ist daher der Preis. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die Preise der ausgeschriebenen Hauptleistungen mit 80% und die der ausgeschriebenen, optionalen Leistungen mit 20% gewichtet (vgl. Anlage 11 – Preisblätter im Excel-Format).
Zwei Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten
Option 1: Express Parts „EUROHUB“-MODULE (auch am Wochenende)
Option 2: On-Site Repair-Module - Woche
Option 3: On-Site Repair-Module - Wochenende
Option 4: Austausch von Wartungs- und Verschleißteilen (35000/40000h Lüfter und Netzteile)
Option 5: Austausch von Wartungs- und Verschleißteilen (70.000h Lüfter und Netzteile)
Option 6: Austausch von Wartungs- und Verschleißteilen (Displays, OLED, LCD)
und zwei Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 04 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ in Textform beigefügt sein.
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Wichtige Hinweise für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Die Bieter müssen bereits mit dem Angebot alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben (vgl. auch „Anlage 10 der VU – Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise“).
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 6.3 der VU geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 6.3 der VU geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vor-gelegt werden.
Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.15.2 der VU vorgelegt werden.
Die geforderten Nachweise zur „Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer eingereicht werden.
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
- Für Personen- und Sachschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis
- Für Vermögensschäden min. 300.000 € je Schadensereignis
oder
- Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
A3.3 – Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
Anhand der eingereichten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt
B3.1 - Die durchschnittliche Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
1 Punkt - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10%
10 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 30%
20 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%
B3.2 - Bewertung des Bonitätsindex aus dem Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis ei-ner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate) zur Bewertung der Bonität des Bieters.
1 Punkt - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität
10 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität
20 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute oder hervorragende Bonität
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
- Für Personen- und Sachschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis
- Für Vermögensschäden min. 300.000 € je Schadensereignis
oder
- Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
A3.3 – Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
Bei der "Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 40 Punkte erreicht werden.
A4.1 - Nachweis der Unternehmenszertifizierung als „Autorisierte Service Center“ (ASC’s) für Produktionsmischer der Baureihe XVS/MVS.
A4.2 - Nachweis von zwei Referenzen (Anlage 13 der VU - Referenztemplate) mit Supportleistungen von Produktionsbildmischer der Baureihe XVS/MVS in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen vier Jahren.
A4.3 - Bestätigung der beruflichen Befähigung anhand einer Zertifizierung oder Eigenerklärung von mindestens zwei, vom Bieter vorgesehenen Mitarbeitern mit der Qualifikation zur Durchführung von Serviceleistungen für Produktionsmischer der Baureihe XVS/MVS.
Anhand der eingereichten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt:
B4.1 - Bewertung der beiden vorgelegten Referenzen mit Supportleistungen von Produktionsbildmischern der Baureihe XVS/MVS in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen vier Jahren. Die eingereichten Referenzen werden vergleichend, anhand sechs vorgegebener Kriterien (Angaben zum Auftraggeber, Vertragslaufzeit, Inhalt, Serviceleistungen, SLAs, Auftragswert) in Art und Größenordnung im Hinblick auf ihren Schwierigkeitsgrad bewertet und danach -ob und in welchem Grad sie der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommen. Es sind zwei Referenzen gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden und jeweils maximal 30 Eignungspunkte erreichen können.
Niederer Zielerfüllungsgrad (0 Punkte): 1 bis 2 Kriterien erfüllt
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (15 Punkte): 3 bis 4 Kriterien erfüllt
Hoher Zielerfüllungsgrad (30 Punkte): 5 bis 6 Kriterien erfüllt
A4.1 - Nachweis der Unternehmenszertifizierung als „Autorisierte Service Center“ (ASC’s) für Produktionsmischer der Baureihe XVS/MVS.
A4.2 - Nachweis von zwei Referenzen (Anlage 13 der VU - Referenztemplate) mit Supportleistungen von Produktionsbildmischer der Baureihe XVS/MVS in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen vier Jahren.
A4.3 - Bestätigung der beruflichen Befähigung anhand einer Zertifizierung oder Eigenerklärung von mindestens zwei, vom Bieter vorgesehenen Mitarbeitern mit der Qualifikation zur Durchführung von Serviceleistungen für Produktionsmischer der Baureihe XVS/MVS.
Bei der "Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 60 Punkte erreicht werden.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter bei der "Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" und
der "Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" insgesamt 65 oder mehr Eignungspunkte erreicht.
-Die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind einzuhalten. Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ sowie deren Unterauftragnehmer und Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gemäß § 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung (siehe Anlage 05 - Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt) abgeben.
-Einhaltung der Vorgaben des MiLoG gemäß Kapitel 3.3 in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen (VU).
-Einhaltung der Regelungen zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit gemäß Kapitel 3.4.1 in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen (VU).
-Die Anlagen:
04-Bieterauskunft mit Eigenerklärung
06-BVB LTMG
07-EVB-IT Servicevertrag
09-Vertrag zur Auftragsverarbeitung
12-Haftungserklärung
14-Leitlinie IT-Sicherheit Lieferanten
sind Bestandteil der VU.
Abschnitt IV: Verfahren
-
-
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronischer Rechnungsversand:
E-Mail-Adresse: [gelöscht]
Weitere Details zu den Anforderungen an den elektronischen Rechnungsversand finden Sie unter dem Link
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der in Kapitel 3.11.6 der VU genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]