Bahnhofsquartier Offenburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2110-WB OFF
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77654
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.offenburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fsw-info.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bahnhofsquartier Offenburg
Mit über 27.000 Reisenden pro Tag stellt der ICE-Bahnhof Offenburg ein bedeutendes regionales Drehkreuz für den Nah- und Fernverkehr dar. Er ist pulsierender Knotenpunkt unterschiedlicher Verkehrsarten für die Stadt Offenburg und die Ortenau und gleichzeitig "Tor zum Schwarzwald". Zugleich stellt er als wichtiger Stadteingang, in fußläufiger Entfernung zur Offenburger Innenstadt, den Auftakt und die Visitenkarte der Stadt dar. Das direkte Bahnhofsumfeld westlich und östlich der aktiven DB AG Gleistrassen zeigt heute keine zeitgemäßen repräsentativen Qualitäten und ist auch funktional optimierungswürdig. Um eine Neugestaltung und Weiterentwicklung des Bahnhofs und seiner Umgebung zu ermöglichen, hat der Gemeinderat durch Beschluss vom 08.04.2019 das Sanierungsgebiet "Bahnhof - Schlachthof" förmlich ausgewiesen. Für einen ca. 11 ha großen Teil des Sanierungsgebietes lobt die Stadt Offenburg in Kooperation mit der DB Station & Service AG einen Wettbewerb für Stadtplaner*innen/Architekt*innen mit Landschaftsplaner*innen und mit Verkehrs-/Tief- bzw. Straßenbauingenieur*innen aus. Der Wettbewerb dient dem Aufzeigen einer ersten städtebaulich-freiraumplanerischen und verkehrsfunktionalen Entwicklungsperspektive für das "Bahnhofsquartier Offenburg" und dem Klären der verschiedenen Rahmenbedingungen und Programmbausteine. Die Preisträger*innen des Wettbewerbs werden nach einem Verhandlungsverfahren ihre Konzepte im Rahmen einer nachfolgenden Mehrfachbeauftragung überarbeiten. Bestandteil dieser Überarbeitung ist auch, eine Teilnahme an der Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Stadt Offenburg. Im Anschluss an die Mehrfachbeauftragung soll eine konsensfähige Rahmenplanung durch ein ausgewähltes Planungsteam entwickelt werden. Geplante Vergabe der Planungsleistungen: Komplettierung des Wettbewerbsbeitrags bis zum städtebaulichen Entwurf gem. Merkblatt 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg (Stand Dezember 2020). Der Städtebauliche Entwurf beinhaltet gem. Merkblatt 51 die ganzheitliche, gestalterische, strategische und konzeptionelle Bearbeitung und integrierte Darstellung aller wesentlichen städtebaulichen Elemente zu einer räumlichen Entwicklung. Er macht Aussagen insbesondere zu baulich-räumlichen, gestalterischen, funktionalen, verkehrlichen und landschaftlich/freiräumlichen Dimension.
Die Beauftragung erfolgt in zwei Stufen:
- Stufe 1 - Teilnahme an der Bürgerbeteiligung und Überarbeitung der Wettbewerbsbeiträge im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung mit max. 5 Teams
- Stufe 2 - Erstellung der Rahmenplanung durch max. 1 Team, das von einer Empfehlungskommission auf der Grundlage des vorgelegten Entwurfs ausgewählt wurde
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Es werden Bewerber*innen (Stadtplaner*innen/Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen und Verkehrsplaner*innen/Verkehrs-/Tief- bzw. Straßenbauingenieur*innen) gesucht, die Erfahrung in der Planung von vergleichbaren Planungsaufgaben haben.
2) Die Auswahl von max. 15 geeigneten Teilnehmer*innen erfolgt in einem Teilnahmewettbewerb, der dem Wettbewerb nach RPW 2013 vorgeschaltet ist. Die Auswahl der Teilnehmer*innen erfolgt bei Erfüllung der definierten Ausschluss- / Mindestkriterien (siehe Formblatt 01 und Matrix). Sollten mehr als 15 Teilnehmer*innen die definierten Ausschluss- / Mindestkriterien erfüllen entscheidet das Los.
3) Als Mindestkriterien gelten (siehe dazu auch Bewerberbogen / Formblatt 01 / Matrix): Je Disziplin sind jeweils zwei Referenzen einzureichen. Die Mindestanforderungen sind:
a) Stadtplanung / Architektur (2 Referenzen): Themenfelder: städtebaul. Planung, Masterplan, Rahmenplan oder vgl.; Alter max. 10 Jahre (Stichtag 1.10.2011); Größe: mind. 2 ha; Wettbewerbserfolge (Preise, Anerkennungen) sind zugelassen;
b) Landschaftsarchitektur (2 Referenzen): Themenfelder: Freiraumplanung, Rahmenplanung gem. HOAI § 39 oder § 24 HOAI oder vgl.; Alter max. 10 Jahre (Stichtag 1.10.2011); Größe: mind. 2 ha; Wettbewerbserfolge (Preise, Anerkennungen) sind zugelassen;
c) Verkehrsplanung (2 Referenzen): Themenfelder: Verkehrsanlagen, Verkehrsplanung, Verkehrskonzeption (auch im Rahmen einer Beteiligung an städtebaulichen Entwürfen); Alter max. 10 Jahre (Stichtag 1.10.2011); Wettbewerbserfolge (Preise, Anerkennungen) sind zugelassen.
Die Referenzen werden (sofern sie die Mindestanforderungen erfüllen) gem. Matrix hinsichtlich der Vergleichbarkeit zur Aufgabenstellung bepunktet. Dabei können insgesamt max. 48 Punkte erreicht werden. Um für die Auswahl zum Wettbewerb zugelassen zu werden, ist eine Mindestpunktzahl von 4 Punkten zu erreichen. Die Auswahl von max. 15 Teilnehmer*innen für den Wettbewerb erfolgt nach dem Punkte-Ranking. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
4) Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich die Ausloberin weitgehend grundsätzlich auf Eigenerklärungen in den Bewerbungsunterlagen. Sollte sich im Verlaufe des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der/die Bewerber*in aus dem Verfahren - unabhängig vom Verfahrensstand - ausgeschlossen. Die Ausloberin behält sich vor, zur Bestätigung von Eigenerklärungen Nachweise Dritter zu fordern.
5) Teilnahmeanträge per E-Mail o. Fax und Papier sind unzulässig. Für den fristgerechten Eingang ist der/die Bewerber*in verantwortlich. Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich digital einzureichen. Grundvoraussetzung zur Bewertung der Bewerbung ist der fristgerechte Eingang der Bewerbungsunterlagen und die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen. Es sind die Vordrucke der Bewerbungsunterlagen zu verwenden.
6) Zur Teilnahme am Verfahren ist die Vorlage des vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Teilnahmeantrages / Bewerbungsbogen (Formblatt 01) inkl. aller erforderlichen Anlagen (z.B. Referenzbögen) und das rechtsverbindlich unterschriebene Formblatt Verpflichtungserklärung Tariftreue / Mindestlohn (Formblatt 04) des teilnehmenden Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften ist zudem die Erklärung Bewerbergemeinschaft (Formblatt 02) vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen.
7) Ein/e Bewerber*in kann sich zum Nachweis seiner Eignung gem. § 47 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Im Fall der Berufung auf die technisch-fachlichen Kapazitäten eines anderen Unternehmens gilt dies, soweit das andere Unternehmen als Nachunternehmer mit der Erbringung entsprechender Leistungen betraut wird. (Formblatt 03 ist auszufüllen).
8) Die Ausloberin behält sich gemäß § 56 VgV vor, Nachweise nachzufordern. Sofern vom Bewerber/ den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung als vorläufiger Eignungsnachweis vorgelegt wird, muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der unter III.1) genannten Kriterien erforderlich sind. Der Globalvermerk der EEE findet keine Anwendung. Angaben nach Teil II D. der EEE werden nicht gefordert.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Stadtplaner*in / Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in bzw. Verkehrs-/Tief- bzw. Straßenbauingenieur*innen zu führen. (Fortführung unter VI.3.1 Zusätzliche Angaben).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.9.1) Beurteilungskriterien zur Wertung der Wettbewerbsbeiträge: räumliche Leitidee, Städtebaulich-freiraumplanerische und verkehrsfunktionale Qualität, Erfüllung funktionaler Anforderungen / Nutzungsergänzungen auch rund um das denkmalgeschützte Empfangsgebäude der DB AG, Gestaltqualität des öffentlichen Raums inkl. Nutzungs- und Aufenthaltsqualität, Erschließungsqualität aller Verkehrsarten, Funktionsfähigkeit des neuen ZOB, Wirtschaftlichkeit und Realisierungsfähigkeit. Das Preisgericht behält sich für die Bewertung der eingereichten Arbeiten vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung zu betrachten.
IV.1.9.2) Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb:
Das Preisgericht gibt im Wettbewerb eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gem. RPW 2013, § 8 (2) sowie § 72 (2) VgV. Im Anschluss an die Preisgerichtssitzung wird gemäß § 80 VgV ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträger*innen durchgeführt. Das Wettbewerbsergebnis fließt hierbei mit mind. 60 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die endgültigen Vergabeunterlagen mit den Zuschlagskriterien einschließlich des verbindlichen Vertragsentwurfs werden den Teilnehmenden am Verhandlungsverfahren zum Verfahren selbst mitgeteilt.
Für den Wettbewerb steht insgesamt eine Wettbewerbssumme von netto [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung. Für diese Wettbewerbssumme ist die Definition einer gleichrangigen Preisgruppe mit ca. 5 Teilnehmenden durch das Preisgericht vorgesehen. Im Falle von insgesamt 5 Teilnehmenden dieser Preisgruppe erhalten diese jeweils netto [Betrag gelöscht] EUR.
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Fortführung von III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO- Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Stadtplaner*in / Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in bzw. Verkehrs-/Tief- bzw. Straßenbauingenieur*innen zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Stadtplaner*in / Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in bzw. Verkehrs-/Tief- bzw. Straßenbauingenieur*innen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über
die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
VI.3.2) Rückfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind spätestens bis zum 29.10.2021, 12:00 Uhr über die Vergabeplattform zu stellen.
VI.3.3) voraussichtliche Termine:
Ausgabe der Unterlagen: ab 25.11.2021; Kolloquium: 09.12.2021; Abgabe der Wettbewerbsunterlagen (digital): 14.02.2022; Preisgericht: 15.03.2022
VI.3.4 Preisgericht:
u.a. Fachpreisrichter*innen:
1. Oliver Martini, Baubürgermeister der Stadt Offenburg
2. Prof. Tim Rieniets, Hannover
3. Prof. Janna Hohn, Frankfurt
4. Jochen Köber, Stuttgart
5. Prof. Ulrike Böhm, Stuttgart/Berlin
6. Hille Krause, Hamburg
7. Prof. Hartmut Topp, Kaiserslautern
Bekanntmachungs-ID: CXP4YU1RCQE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.