Besicherungsanlage Rheinufer Neckarau (BeRUN) RFQ 2670 - Los 5 Schornsteinanlage
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Besicherungsanlage Rheinufer Neckarau (BeRUN) RFQ 2670 - Los 5 Schornsteinanlage
Los 5 von 6
Die MVV Umwelt Asset GmbH plant den Neubau eines Heizwerkes mit zwei Heißwasserkesseln mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 299,99 MW in Mannheim auf der „RUN“ (Rhein Ufer Neckarau) genannten Fläche neben dem Kohlelagerplatz des Block 9 des GKM in der Graßmannstraße.
Die Besicherungsanlage dient zur Sicherstellung der Fernwärmeerzeugung bei Lastspitzen oder bei gleichzeitigem Ausfall mehrerer großer Erzeugungsanlagen.
Das Heizwerk besteht im Wesentlichen aus folgenden Teilen:
- Kesselhaus mit außen liegenden Schornsteinen
- unterkellertes Pumpenhaus,
- Gashaus,
- Schaltanlagengebäude inkl. Traforäumen, Leittechnikraum und Brandmeldeanlage,
- Heizöltank samt der Pumpengruppe sowie der dazugehörigen Tankkesselwagen (TKW)-Entladetasse,
- Rohrbrücke und Außenanlagen.
Die Einspeisung der Fernwärme in das städtische Fernwärmenetz erfolgt über eine neue, erdverlegte Fernwärmetrasse in der Graßmannstraße.
Die MVV Umwelt Asset GmbH plant den Neubau eines Heizwerkes mit zwei Heißwasserkesseln mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 299,99 MW in Mannheim auf der „RUN“ (Rhein Ufer Neckarau) genannten Fläche neben dem Kohlelagerplatz des Block 9 des GKM in der Graßmannstraße.
Die Besicherungsanlage dient zur Sicherstellung der Fernwärmeerzeugung bei Lastspitzen oder bei gleichzeitigem Ausfall mehrerer großer Erzeugungsanlagen.
Das Heizwerk besteht im Wesentlichen aus folgenden Teilen:
- Kesselhaus mit außen liegenden Schornsteinen
- unterkellertes Pumpenhaus,
- Gashaus,
- Schaltanlagengebäude inkl. Traforäumen, Leittechnikraum und Brandmeldeanlage,
- Heizöltank samt der Pumpengruppe sowie der dazugehörigen Tankkesselwagen (TKW)-Entladetasse,
- Rohrbrücke und Außenanlagen.
Die Einspeisung der Fernwärme in das städtische Fernwärmenetz erfolgt über eine neue, erdverlegte Fernwärmetrasse in der Graßmannstraße.
Der Auftrag wird Los weise vergeben.
Der Lieferumfang enthält zwei gleich große Schornsteine (einer je Kessel) mit einer Gesamthöhe von 33 m und einem Austrittsdurchmesser von ca. 2,2 m.
Der Lieferumfang umfasst u.a.:
- zwei freistehende, einzügige Schornsteine mit überdruckfester Edelstahlinnenröhre
- Isolierung der Innenröhre
- Messbühne mit Sicherheitssteigleiter
- optional: Schalldämpfer
inbegriffen Lieferung und Montage aller Komponenten im Liefer- und Leistungsumfang. Ebenso ist die weitere Planung sowie das Fertigungsengineering im Lieferumfang enthalten
Schalldämpfer, der im weiteren Projektverlauf näher durch den AG spezifiziert wird
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Besicherungsanlage Rheinufer Neckarau (BeRUN) RFQ 2670 - Los 5 Schornsteinanlage
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.