Lieferung und Installation von Bus-Ladeinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 010-2021-0004_Bus-Ladeinfrastruktur
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 167-438632)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Installation von Bus-Ladeinfrastruktur
Ausschreibungsgegenstand ist die Lieferung und Installation von Bus-Ladeinfrastruktur auf dem Betriebshof der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) in Stuttgart Gaisburg, entsprechend den Vorgaben des Lastenheftes (Leistungsbeschreibung).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt.Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt.Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Förderantrags durch den Fördermittelgeber. Die Erteilung eines Zuschlags ist ausdrücklich von der Bedingung abhängig, dass Zuwendungen auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr gewährt werden. Die Zuwendungsbedingungen sehen explizit vor, dass ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren unter dem Vorbehalt einer späteren Förderung durch den Bund durchgeführt wurde. Der Auftraggeber hat alles vorbereitet, um die Zuwendungen zu erhalten und darf - vorbehaltlich nicht von ihm zu beeinflussender Umstände - davon ausgehen, dass er sie auch erhält. Sollte die beantragte Förderung nicht bewilligt werden, wird der Zuschlag nicht erteilt. Dahingehende Schadensersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen.