Neubau Radbrücke West Referenznummer der Bekanntmachung: 023-2021-056
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tuebingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Radbrücke West
Neubau Radbrücke West
Radbrücke West Derendinger Allee 72072 Tübingen, Radbrücke West Wilhelm-Keil-Straße 72072 Tübingen
Neubau einer Radwegbrücke zur Querung der Europastraße, Wilhelm-Keil-Straße und der Gleisanlagen.
Im Grundriss geschwungene Radwegbrücke als integrale Balkenbrücke über 14 Felder, mit Stützweiten von 14m bis maximal 31,75m.
Überbau als durchlaufender Stahlhohlkasten (S355), mit Bauhöhen zwischen 45 cm bis 85 cm, Längsneigung von ca. 6 %, lagert auf den beiden Stahlbeton-Widerlagern und auf 13 Einzelstützen aus Stahlrundrohren mit Durchmessern von 406 mm und 610 mm.
Lichte Breite der Brücke zwischen den Geländern von 4,0 m. Länge des Überbaus von Widerlager zu Widerlager ca. 307 m und Gesamtlänge inklusive Rampen von ca. 365 m.
Stützen und Widerlager gründen auf Großbohrpfählen mit einem Durchmesser von 88 cm.
Schwierigkeit Montage über der Bahnanlage unter Vollsperrung.
'- ca. 167 lfm Ortbetonpfähle Durchm.88cm (24 Stk., mittlere Länge ca. 7 m)
- ca. 2.200 m3 Erdarbeiten
- ca. 227 m3 Stahlbeton Widerlager (2Stk.) / Bohrpfahlkopfplatten (13Stk.)
- ca. 19 m3 Stahlbeton Versorgungsgebäude
- ca. 28 m3 Stahlbeton Winkelstützwand, Länge ca. 42m
- ca. 500 t Stahlkonstruktion Brückenüberbau Stahlgüte S 355
- ca. 6,2 t Stahlkonstruktion Brückenüberbau Stahlgüte S 690
- ca. 32 t Stahlkonstruktion Stahlstütze als Rundrohre (13Stk.)
- ca. 2810 m2 Korrosionsschutz
- ca. 648m Stahl-Geländer mit Edelstahlseilnetz und Handlauf inklusive Beleuchtung
- ca. 65m Fahrdrahtberührschutz aus Glas (Glasfläche 94m2)
- ca. 1.260m2 Dünnschichtbelag auf Stahlbrücke inklusive Flächenheizung
- ca. 330m2 Wegebau mit Gussasphaltdeckschicht inklusive Flächenheizung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Entsprechend Eigenerklärung zur Eignung.
Entsprechend Eigenerklärung zur Eignung.
Entsprechend Eigenerklärung zur Eignung.
Abschnitt IV: Verfahren
Technisches Rathaus, Brunnenstraße 3, 72074 Tübingen
- keine -
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Den Vergabeunterlagen ist das Formblatt "Stoffpreisgleitklausel" beigefügt. Die Klausel verteilt das Risiko für Stoffpreisänderungen der im Formblatt aufgeführten Stoffe in den im Formblatt genannten Teilleistungen (LV-Positionen) auf beide Parteien. Umfasst sind sowohl Preissteigerungen als auch Preissenkungen.
Bitte beachten Sie:
Die Funktionsweise der Stoffpreisgleitklausel ist von Ihrem Angebot abgekoppelt. Weder muss der angegebene Basiswert 1 von Ihnen als Stoffpreis verwendet werden, noch erfolgt die Ermittlung der Mehr- oder Mindervergütung anhand des von Ihnen angebotenen Stoffpreisanteils.
Hierfür ist allein die Entwicklung des im Formblatt "Stoffpreisgleitklausel" angegebenen Basiswertes 1 maßgebend. Die beim Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes werden in der ersten Stufe zur Fortschreibung auf den Basiswert 2 im Zeitpunkt der Angebotsabgabe herangezogen. Im weiteren Verlauf wird nach gleichem Schema der Basiswert 3 zu dem gem. Formblatt "Stoffpreisgleitklausel" vereinbarten Abrechnungszeitpunkt (Einbau/Lieferung/Verwertung) ermittelt.
Für die Berechnung der Mehr-/Mindervergütung ist dann - nach Überschreitung der Bagatellgrenze - die Differenz der Basiswerte 3 und 2 multipliziert mit der abgerechneten Menge unter Berücksichtigung der Selbstbeteiligung maßgebend.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Stoffpreisgleitklausel".
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y42YYD7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).