Betriebsführung Abwasseranlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 20/308
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Güglingen
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74363
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gueglingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsführung Abwasseranlagen
Gegenstand der Vergabe ist die 10jährige Betriebsführung der Abwasseranlagen des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Zabergäu (GVV).
1. Technische Betriebsführung und Wartung der Verbandskläranlage:
Regelmäßige Tätigkeiten, die zur Betriebsführung der Verbandskläranlage erforderlich sind.
2. Ingenieurtechnische Betriebsleitung und Beratung:
Übernahme der Betriebsleiterfunktion und der Betriebsverantwortung für die mit dem Betrieb der Kläranlagen verbundenen Tätigkeiten.
3. Betriebsmittelbeschaffung und Bewirtschaftung:
Vorbereitung und Durchführung von Beschaffungsleistungen für den Unterhalt der Kläranlage und der Abwasserbehand-lungsanlagen im Namen und auf Rechnung des GVV.
4. Planung und Durchführung von Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen
Jährliche Vorlage eines Betriebs- und Investitionsplans, der Instandsetzungsmaßnahmen sowie Erneuerungsmaßnahmen umfasst.
5. Schadensermittlung und - beseitigung
Ermittlung des Schädigers sowie die Erstabsicherung bei durch Dritten verursachte Schäden.
6. Sicherstellung des Personalkörpers vor Ort
Vorlage eines Personalkonzept zur Absicherung der Betreuung vor Ort.
In Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Vertragsdauer verlängert sich zweimal um je fünf Jahre, wenn keine der Vertragsparteien den Vertrag unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Vertragsende schriftlich kündigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB
2. Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB
3. Nachweis Eintragung in Berufs- bzw. Handelsregister (nicht älter als 3 Monate seit Datum der EU-Bekanntmachung für den Bewerber/Bieter und - sofern vorgesehen - Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmen, soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen)
(siehe Formularsammlung)
1. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen oder zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags nicht älter als 3 Monate).
2. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen oder zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags nicht älter als 3 Monate).
3. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen oder zum Zeitpunkt der Abgabefrist des
Teilnahmeantrags nicht älter als 3 Monate).
4. Gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen oder zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags nicht älter als 3 Monate).
5. Nachweis Haftpflichtversicherung für die Leistungsphase mit den folgenden Mindesthöhen:
- für Personen- und Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR
- für Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR
Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflicht sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
6. Eigenerklärung über die Umsätze (Gesamtumsätze und Umsätze mit vergleichbaren Leistungen) der letzten drei Geschäftsjahre
(siehe Formularsammlung)
1. Referenzliste
2. Eigenerklärung über mindestens zwei ausführliche und gleichwertige Referenzen in Form einer aussagekräftigen Darstellung (Eigenerklärung, Zusammenfassung auf höchstens drei DIN A4-Seiten, Benennung des Referenzgebers und seiner Kommunikationsdaten) vorzulegen. Dabei muss erkennbar sein, welche konkreten Leistungen der Bewerber oder der Eignungsgeber erbracht hat. Gleichwertig ist die Referenz, soweit der Betrieb oder die Betriebsführung von Abwasseranlagen von kommunalen Einrichtungen mit mindestens 25.000 Einwohnergleichwerten in einer im Betriebsführungsvertrag und der Leistungsbeschreibung beschriebenen Art und Weise qualitativ und quantitativ so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Soweit Bewerber keine derartige Referenz nachweisen können, haben sie darzulegen und nachzuweisen, inwieweit die dann eingereichte Referenz gleichwertig ist, obwohl diese der ausgeschriebenen Leistung nicht Form ähnelt. Gelingt dieser Nachweis nicht, gelten sie als nicht geeignet.
Referenzen, die der Bewerber für den Auftraggeber erbracht hat oder erbringt, können dabei berücksichtigt werden.
3. Eigenerklärung zur Qualifikation der Mitarbeiter (Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal)
4. Eigenerklärung zur technischen Ausstattung
(siehe Formularsammlung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMERC2J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des GVV, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx