Stuttgart-Marketing GmbH - Europaweite Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für Sanierung und Umbau der Liegenschaft "Haus Breitling" zum "Haus des Tourismus" in Stuttgart Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/725
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stuttgart-tourist.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stuttgart-Marketing GmbH - Europaweite Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für Sanierung und Umbau der Liegenschaft "Haus Breitling" zum "Haus des Tourismus" in Stuttgart
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens war die Vergabe von Leistungen der Projektsteuerung für Sanierung und Umbau der Liegenschaft "Haus Breitling" zum "Haus des Tourismus" in Stuttgart.
Die Stuttgart-Marketing GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Stuttgart, hat das zentral am Marktplatz gelegene Gebäude des ehemaligen Herrenausstatters Breitling in der Marktstraße 2 in 70173 Stuttgart langfristig angemietet. Das Gebäude soll zukünftig als neues und repräsentatives "Haus des Tourismus" für die Landeshauptstadt Stuttgart genutzt werden.
Gemäß den Absprachen mit dem Eigentümer, wird die Stuttgart-Marketing GmbH das Gebäude generalsanieren und entsprechend der neuen Anforderungen weitreichend umbauen.
Hierzu zählt neben der neuen Funktion insbesondere auch eine Neugestaltung der Fassade und des Erscheinungsbildes, die auch die bereits in der Umsetzung befindliche neue Marktplatzgestaltung ergänzt und wechselseitig unterstützt.
Das Gebäude, bestehend aus Untergeschoss, Erdgeschoss und drei Obergeschoßen, soll in den oberen Etagen Büroflächen für die Unternehmen Stuttgart-Marketing GmbH, Regio Stuttgart Marketing- und Tourismus GmbH sowie der Tourismus-Marketing GmbH Baden-Württemberg bieten, einschließlich entsprechender Besprechungs- und Konferenzmöglichkeiten, die ggf. auch extern nutzbar gemacht werden könnten.
Die Erdgeschosszone soll sich insgesamt zum Marktplatz hin öffnen und teilt sich in zwei Hauptnutzungen: Zum einen der neue I-Punkt, der sich zum Marktplatz und zur Marktstraße orientiert. Dieser I-Punkt soll insbesondere als Ausstellungs- und Informationsfläche genutzt werden. Zum anderen soll, zum Marktplatz und zur Rathausseite orientiert, ein neues gastronomisches Angebot geschaffen werden, welches den Marktplatz weiter belebt und aufwertet.
Im Untergeschoß sind entsprechende Neben- und Funktionsflächen für die erdgeschossigen Nutzungen vorgesehen. Darüber hinaus ist angedacht, Teile der Dachfläche für Veranstaltungs- oder Gastronomiezwecke zu nutzen, die in prominenter Lage innerhalb der Stadt und neben dem Rathaus eine zusätzliche Attraktivierung bieten könnte und als Teil der Planungsaufgabe näher zu prüfen ist.
Insbesondere die folgenden Sanierungs- und Umbaumaßnahmen sind für das Gebäude vorgesehen:
- Umfassender Rückbau des Bestandes bis auf die Tragstruktur des Gebäudes, unter Berücksichtigung der im Gebäude existierenden und zu entsorgenden Schadstoffe Hierbei ist zu beachten, dass bereits ein Planungsbüro beauftragt wurde, die Rückbauarbeiten vorzubereiten, auszuschreiben und zu überwachen. Diese Planungsleistungen für den Rückbau sind nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens. Sie sind jedoch bei der Planung der Neukonzeption zu berücksichtigen und im Rahmen des Bauantrags durch den Planer zu integrieren.
- Generalsanierung auf Basis eines zu erstellenden neuen architektonischen Gesamtkonzeptes inklusive einer neuen Gebäudehülle.
- Entsprechende notwendige und sinnvolle statische, brandschutztechnische, energetische und/oder sonstige Ertüchtigungen oder Anpassungen am Gebäude.
- Integration von Fachplanungsleistungen Dritter in die Gesamtplanung des Hauses im Rahmen des Mieterausbaus, insbesondere zum Ausstellungskonzept des I-Punktes (im EG und ggf. UG) durch einen gesondert beauftragten Planer, sowie zum Gastronomiekonzept (im EG und ggf. UG) durch einen Planer.
Neben den Projektsteuerungsleistungen wurden parallel die erforderlichen Objektplanungsleistungen sowie TGA-Fachplanungsleistungen für dieses Projekt vergeben.
Beabsichtigt ist eine Beauftragung der Projektstufen 1-5 (vgl. AHO-Schriftenreihe, Heft Nr. 9). Zunächst werden die vergabegegenständlichen Grundleistungen der Projektsteuerung der Handlungsbereiche A bis E der Projektstufen 1 und 2 beauftragt. Darüber hinaus werden gegebenenfalls besondere Leistungen als optionale Leistungen beauftragt, soweit sich dies auf der Grundlage der weiteren Projektentwicklung als erforderlich bzw. sinnvoll erweist.
Es ist eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.cbre.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZREU5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.