Bauliche Umgestaltung Stadtmitte Leonberg | Planerauswahlverfahren Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_S-2021-0070
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leonberg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71229
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leonberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dreso.com
Abschnitt II: Gegenstand
Bauliche Umgestaltung Stadtmitte Leonberg | Planerauswahlverfahren Verkehrsanlagen
"Stadt für Morgen" - Bauliche Umgestaltung Stadtmitte Leonberg | Planungsleistungen Verkehrsanlagen
Leonberg, Landkreis Böblingen
Um den Anforderungen an eine zukunftsfähige "Stadt für morgen" gerecht zu werden, bedarf es eines Umbaus der bisher auf das Automobil ausgerichteten Leonberger Stadtmitte sowie eine Neuverteilung der Verkehrsflächen. Dabei soll der Fokus auf die sozial gerechte Gestaltung und Nutzung des öffentlichen
Verkehrsraums, verbunden mit hohen Aufenthaltsqualitäten, gelegt werden. Es sollen Anreize entstehen, für den Verkehr der Zukunft durch die Verknüpfung multimodaler Fortbewegungsmittel (ÖPNV, Bike-/Carsharing) Wege zeitsparender und ressourcenschonender zurückzulegen.
Für die oben beschriebenen Maßnahmen werden Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI (voraussichtliche Leistungsphasen 1-9 nach HOAI) inkl. der örtlichen Bauüberwachung erforderlich. Die Planungsleistungen werden in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren nach VgV ausgeschrieben:
- Stufe 1: Präqualifikationsverfahren
- Stufe 2: Verhandlungsverfahren mit 3-5 Teilnehmern inkl. einer Konzeptstudie (inhaltliche Aufgabenstellung)
Die Inhalte der Konzeptstudie/ inhaltlichen Aufgabenstellung werden den Bietern im Detail mit der Einladung zur Stufe 2 mitgeteilt.
Aufgrund der Anforderungen an eine Erhöhung der Aufenthaltsqualitäten im Planungsgebiet ist im Projektteam der Verkehrsanlagenplanung ein Freianlagenplaner zu integrieren. Die Einbindung des Freianlagenplaners für die spezifischen Beratungsleistungen Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI ist über ein geschätztes Stundenkontingent von 250h geplant und in der Stufe 2 des Verfahrens mit anzubieten.
Der Bauherr beabsichtigt nach aktuellem Stand die stufenweise Beauftragung.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist (AUSSCHLUSSKRITERIUM)
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Eigenerklärung gem. §75, Abs. 1 VgV, dass als Berufsqualifikation der Beruf des (Beratenden) Ingenieurs vorliegt (AUSSCHLUSSKRITERIUM)
Durschnittlicher Gesamtjahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1-5 VgV: Mindestpunktzahl ab 400.000 € netto p.a., Höchstpunktzahl ab 800.000 € netto p.a. (Wichtung 20%)
Eigenerklärung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 3 Mio. EUR, sonstige Schäden
mind. 1 Mio. EUR.
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren gem. 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Mindestpunktzahl ab 8 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 16 Beschäftigten (Wichtung 20%)
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REFERENZLISTE 1
Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 40%):
Die maximale Punktzahl kann mit 2 Referenzen erreicht werden.
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind.
MINDESTANFORDERUNGEN REFERENZ:
- Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, LPH 2 bis 8 inkl. örtlicher
Bauüberwachung vollständig erbracht,
- Mindesthonorarzone III oder höher,
- Abschluss der LPH 8 innerhalb der letzten 10 Jahre, nach 1.1.2011,
- Referenz beinhaltet Verkehrsanlagen für Innerortsstraßen.
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können
folgende Zusatzpunkte erzielt werden.
ZUSATZPUNKTE REFERENZ:
- Höhe der anrechenbare Herstellkosten: Mindestpunktzahl ab 5 Mio. Euro netto, Höchstpunktzahl ab 10 Mio. Euro netto
REFERENZLISTE 2
Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 20%):
Die maximale Punktzahl kann mit einer Referenz erreicht werden.
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind.
MINDESTANFORDERUNGEN REFERENZ:
- Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, LPH 2 bis 8 inkl. örtlicher
Bauüberwachung vollständig erbracht,
- Mindesthonorarzone III oder höher,
- Abschluss der LPH 8 innerhalb der letzten 10 Jahre, nach 1.1.2011,
- Referenz beinhaltet Verkehrsanlagen für Innerortsstraßen,
- Referenz erfüllt die Anforderungen an eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität.
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können
folgende Zusatzpunkte erzielt werden.
ZUSATZPUNKTE REFERENZ:
- Höhe der anrechenbare Herstellkosten: Mindestpunktzahl ab 5 Mio. Euro netto, Höchstpunktzahl ab 10 Mio. Euro netto
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BEWERBERGEMEINSCHAFT:
- Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 (2) VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichung "Beratender Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Formale Ausschlusskriterien:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrags
2. Beauftragung und Realisierung:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
3. Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform Tender24 zur Verfügung. Zur Angabe der notwendigen Nachweise soll das Bewerbungsformular verwendet werden, das über die Bieterplattform Tender24 zur Verfügung gestellt wird (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch
über die Bieterplattform einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Die Registrierung auf der Bieterplattform wird ausdrücklich empfohlen. Nach Erfolgreicher Registrierung werden Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
4. Fehlende Unterlagen:
Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
5. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
- Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied
die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
- Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen
Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
6. Rückfragen zum Verfahren:
Rückfragen können jeweils bis 6 Tage vor Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge bzw. Angebote über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1) angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).