Generalplanung Baufeldfreimachung und Erschließung auf dem Areal Oberer Brühl Referenznummer der Bekanntmachung: 69/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78054
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.villingen-schwenningen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung Baufeldfreimachung und Erschließung auf dem Areal Oberer Brühl
Generalplanung Baufeldfreimachung und Erschließung auf dem Areal "Oberer Brühl"
Villingen-Schwenningen
Sanierungsgebiet Oberer Brühl Stbz. Villingen
78048 Villingen-Schwenningen
Deutschland
Das 7 ha große Areal wird während der Gesamtbauzeit 2022 -2026 von einer ehemals militärischen Nutzung auf das neue Stadtquartier 'Oberer Brühl' mit 683 WE für bis zu 1.500 Menschen konvertiert.
Die Gewerke Altlastensanierung und Gebäuderückbau, die Erschließungsmaßnahmen (Kanal und Straße) sowie die Freiraumentwicklung (Grün- und Gewässermaßnahmen) werden gesamtheitlich geplant, gesteuert und koordiniert, unter Berücksichtigung der Belange und Zeitabläufe der betreffenden Schnittstellen (Hochbau [Gebäude- und Hochbauamt -stadtintern], Wohnungsbau [stadtextern], Breitband [Zweckverband Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar], Strom, Wasser, Wärme [Stadtwerke Villingen-Schwenningen], Vorplanungsleistungen [Ing. Büro Kirn], Medienanschlüsse [diverse Telekommunikationsanbieter] etc.).
Für die zu vergebenden Gewerke ist eine Bauzeit ab 2022 bis vorrausichtlich Q3 2025 angesetzt.
Auf dem Areal befinden sich Altlastenflächen, die saniert werden müssen, um eine Verwertung der Liegenschaft durchführen zu können. Sanierungsziel ist vorrangig der Schutz des Grundwassers durch Erreichen der Prüfwerte nach BBodSchV für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser. Definierte Gebäudebestände werden abgebrochen und für zukünftige Bebauung die Flächen freigemacht.
Der Kfz-Verkehr wird im Nordwesten an der Richthofenstraße angeschlossen sowie im Südosten an der Pontarlierstraße. Auf der Ost-West-Achse wird eine Fahrradstraße entstehen, die die Pontarlierstraße mit dem neuen Quartier Richthofenpark verbindet. Die komplette Entwässerung ist zu planen, basierend auf den Übergabepunkten außerhalb des Quartiers und den hydraulischen Erfordernissen für Regen und Schmutzwasser.
Angrenzend ist der Ausbau der Richthofenstraße und Kirnacher Straße eng mit der Überplanung des Quartiers verzahnt.
Die Verlegung neuer Medienanschlüsse, der Zugang zu Strom, Wasser sowie Breitband und Wärmeversorgung sind für das neue Quartier notwendig und werden.
Vor dem Hintergrund des weiter steigenden Flächenverbrauchs sollen nach Möglichkeit unversiegelte und begrünte Flächen erhalten bleiben, um Verdunstungs- und Versickerungsflächen zu schaffen. Der im Norden angrenzende Sägebach samt Brühlweg wird renaturiert.
Die Auswahl für die 2. Stufe des Vergabeverfahrens (Angebotsphase) erfolgt unter den nicht ausgeschlossenen Bewerbern des Teilnahmewettbewerbs anhand der erreichten Punktzahl. Die Bewertung erfolgt anhand der bekannt gemachten Eignungsanforderungen aus Ziff. III. dieser Bekanntmachung. Es ist vorgesehen drei geeignete Bieter zuzulassen. Sollte die Auswertung der Wertungsmatrix mehr als 3 Bieter aufgrund gleicher Punktzahl ergeben, entscheidet das Losverfahren. Eine Erhöhung der Bieterzahl behält sich der Auftraggeber vor.
Der Auftraggeber behält sich für in Titel 4 (Leistungen zur Erschließung und Freianlagen) zu Leistungen der Leistungsbilder Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41ff HOAI 2021, Verkehrsanlagen gemäß §§ 45ff HOAI 2021, Freianlagen gemäß §§ 38ff HOAI 2021 eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Nähere Angaben enthält der Entwurf des Generalplanervertrages (vgl. Anlage H0 - Entwurf Generalplanervertrag.pdf). Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Die Leistungen der Titel 1 (Übergeordnete Leistungen, Allgemeine Aufgaben), Titel 2 (Leistungen zum Gebäuderückbau) sowie Titel 3 (Leistungen zur Altlastensanierung) werden ohne Optionen beauftragt.
Es ist vorgesehen Förderungen des Bundes der Republik Deutschland für Verkehrsanlagen und Gewässeranlagen zu beantragen.
Aus möglichen Bewilligungsbescheiden können sich Auswirkungen auf die Auftragsausführungen (z.B. Mittelabrufe) ergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vgl. Bewerbungsbogen (D.0 - Bewerbungsbogen.pdf), Ziffer 3.1 bis 3.4:
3.1. Die Nachweise zur Berufszulassung sind vorzulegen. Bei juristischen Personen sind die Nachweise für mindestens einen der Gesellschafter oder den bevollmächtigten Vertreter und für den Verfasser der Planungsleistungen vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften und/oder Unterauftragnehmern sind diese Nachweise für von jedem Unternehmen vorzulegen. Vgl. Anlage D. 0.3.1 Nachweis(e) der Berufszulassung
3.2 Die Unterschriftsberechtigung ist über einen Berufs- oder Handelsregisterauszug, der nicht älter als 6 Monate sein darf, nachzuweisen. Ist das Unternehmen in kein Register eingetragen, ist die Unterschriftsberechtigung über eine unterschriebene Eigenerklärung anzugeben. Vgl. Anlage D. 0.3.2 Nachweis(e) der Unterschriftsberechtigung
3.3 Es sind Eigenerklärungen beizufügen, die bestätigen, dass keine zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 vorliegen. Vgl. Anlage D. 0.3.3 Eigenerklärung gem. § 123 GWB (D.0.3.3.1) u. § 124 GWB (D.0.3.3.2)
3.4 Es ist eine Eigenerklärung beizufügen, die bestätigt, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption ergriffen werden gemäß. Vgl. Anlage D. 0.3.4 Eigenerklärung Korruption
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt zwingend über den vollständig auszufüllenden Bewerbungsbogen (D.0) mit zugehörigen Anlagen.
Vgl. Bewerbungsbogen (D.0 - Bewerbungsbogen.pdf) unter Ziffer 4.1 und 4.2:
4.1 Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen nachzuweisen: Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, Vermögens- und sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis. Die Berufshaftpflichtversicherung ist über die Gesamtlaufzeit des Projektes aufrechtzuerhalten. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die Deckungssumme muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat Sorge zu tragen, dass ihr/e Unter-auftragnehmer entsprechend ihres Auftragsvolumens ebenfalls eine Berufshaftpflicht-versicherung über die Laufzeit des Projekts abgeschlossen haben. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, die nicht älter als 6 Monate sein darf, kann auch als Eigenerklärung abgegeben werden, in der zugesagt wird, dass im Auftragsfall diese Versicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird. Vgl. Anlage D. 0.4.1 Berufshaftpflichtversicherung/en bzw. Eigenerklärungen
4.2. Anzugeben sind die Netto-Gesamtjahresumsätze des Gesamtunternehmens der letzten drei Jahre (soweit vorhanden 2018-2020, sonst 2017-2019) aus vergleichbaren Leistungen gem. Titel 1 - Generalplanungsleistungen, gem. Titel 2 - Rückbaumaßnahmen, gem. Titel 3 - Altlastensanierungsmaßnahmen, gem. Titel 4 - Leistungen zu Ingenieurbauwerken, gem. Titel 4 - Leistungen zu Verkehrsanlagen sowie gem. Titel 4 - Leistungen zu Freianlagen. Die Angaben aus den Bewerbungsbogen bei Bewerbergemeinschaften/Unterauftrag-nehmern mit Eignungsleihe werden zu den entsprechenden Leistungen in der Matrix Eignungskriterien aufaddiert. Vgl. Anlage D. 0.4.2 Angaben Netto-Gesamtjahresumsätze/vergleichbare Leistungen
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Gewichtung mit 10%.
Vgl. Bewerbungsbogen (D.0 - Bewerbungsbogen.pdf) unter Ziffer 5.1 bis 5.6:
5.1 Angaben zur technischen Ausrüstung
Es ist die Hard- und Software, die zur Erbringung der Leistungen erforderlich ist, nachzuweisen. Der Auftraggeber verwendet folgende Programme und Dateiformate: ITWO (AVA-Software) → akzeptierte Austauschformate: GAEB; RIB ITWO CIVIL (CAD) → akzeptierte Austauschformate: DXF, DWG; Software Projektron BCS (Projektmanagementtool) → akzeptierte Austauschformate: CSV, XML und MPX; Anwendungen (MS-Office, MS-Excel, MS-Word; MS-PowerPoint) → Formate müssen austauschfähig und bearbeitbar sein. Vgl. Anlage D. 0.5.1 Angaben zur technischen Ausrüstung
5.2 Angaben zur Mitarbeiterstruktur
Es sind die jeweiligen Vollzeitäquivalente der festangestellten Mitarbeiter der letzten drei Jahre (2018-2020) einzutragen. Mehrfachnennungen sind möglich, wenn ein Mitarbeiter mehrere Kompetenzen besitzt. Folgende Angaben sind einzutragen:
- Anzahl der Mitarbeiter im Gesamtunternehmen getrennt nach Akademiker, CAD Zeichner, Sonstige Mitarbeiter sowie Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter des Unternehmens.
- Anzahl Akademiker zu Leistungsbild Rückbaumaßnahmen
- Anzahl Akademiker zu Leistungsbild Altlastensanierungsmaßnahmen
- Anzahl Akademiker zu Leistungsbild Ingenieurbauwerke
- Anzahl Akademiker zu Leistungsbild Verkehrsanlagen
- Anzahl Akademiker zu Leistungsbild Freianlagen
Die Angaben aus den Bewerbungsbogen bei Bewerbergemeinschaften/Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe werden zu den entsprechenden Leistungen in der Matrix Eignungskriterien aufaddiert. Vgl. Anlage D. 0.5.2 Angaben zur Mitarbeiterstruktur/zu Anzahl Mitarbeiter in vergleichbaren Leistungen
5.3. Benennung Projektteam
Das Projektteam ist in der Gesamtheit namentlich unter Angabe der Berufserfahrung zu den übernommenen Leistungen sowie der Berufsausbildung und eines akademischen Grades im nachstehenden Umfang zu benennen und wird verbindlich festgelegt:
- Gesamtprojektleitung
- Stellvertr. Gesamtprojektleitung
- Teilprojektleitung Rückbaumaßnahmen
- Teilprojektleitung Altlastensanierungsmaßnahmen
- Teilprojektleitung Erschließungsmaßnahmen Ingenieurbauwerke
- Teilprojektleitung Erschließungsmaßnahmen Verkehrsanlagen
- Teilprojektleitung Freianlagen
- Örtliche Bauüberwachung Rückbaumaßnahmen öBÜ
- Örtliche Bauüberwachung Altlastensanierungsmaßnahmen öBÜ
- Örtliche Bauüberwachung Ingenieurbauwerke öBÜ
- Örtliche Bauüberwachung Verkehrsanlagen öBÜ
- Örtliche Bauüberwachung Freianlagen Objektüberwachung
Ein Wechsel einzelner Projektteammitglieder bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Unterauftragnehmer gem. § 36 VgV bzw. § 47 VgV dürfen nicht die Gesamt- bzw. Teilprojektleitung oder eine Bauüberwachung in leitender Funktion übernehmen. Vgl. Anlage D. 0.5.3 Benennung Projektteam
5.4 Nachweise zum Projektteam
Nachweise zu Ausbildung/Studium sowie zu Qualifikationen/Fortbildungen sind von jedem Mitglied des benannten Projektteams vorzulegen. Vgl. Anlage D. 0.5.4 Nachweise zum Projektteam
5.5 Referenznachweise
Gemäß Unterkriterien zur Wertungsmatrix (Eignungskriterien) sind persönliche Referenzen des Projektteams nachzuweisen. Die Angaben des Referenzdeckblatts sind für jede Referenz vollständig auszufüllen und mit einer aussagekräftigen Projektbeschreibung (max. 2 DIN A4 Seiten) zu ergänzen.
Für den Nachweis der Fachkunde sind für jedes benannte Projektmitglied Referenzen vorzulegen, welche eine vergleichbare Leistung ausweisen. Musskriterium ist die Vorlage einer Referenz je Projektmitglied über untenstehende Objekte/Leistungsbilder. Sollte hier jeweils keine Referenz vorgelegt werden können, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Eine Vergleichbarkeit ist gegeben bei Referenzen mit gleich hohem oder höherem Schwierigkeitsgrad in technischer und/oder organisatorischer Hinsicht. Die Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein (Beendigung Leistungsphase 8 zu den HOAI-Leistungen bzw. Beendigung der Leistungen (d.h. Referenzen müssen abgeschlossen sein und umfassen dabei Erkundung, Planung, Ausschreibung, Baubegleitung und Abschlussdokumentation zu Rückbau und Altlasten), somit frühestens in 08/2011, spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe der Teilnahmeunterlagen)). Es werden je Abfrage max. 2 Referenzen gewertet. Mehr als je 2 Referenzen pro Abfrage je Projektmitglied ist nicht gefordert. Bei Vorlage von mehr als je 1 bzw. max. 2 Referenzen pro Abfrage liegt es im Ermessen der Vergabestelle, welche Referenzen bewertet werden. Zur Prüfung der Vergleichbarkeit sind folgende Angaben zu machen:
- Referenzen zu vergleichbaren Leistungen zu Generalplanungsleistungen bzw. Koordination/Erarbeitung Großprojekte zu Rückbau, Altlastensanierung und Erschließungsmaßnahmen nebst Angabe der Baukostensumme netto, der Nettoauftragssumme und der Berufserfahrung als Gesamtprojektleiter bzw. stellvertr. Gesamtprojektleiter
- Referenzen zu vergleichbaren Leistungen zu Rückbaumaßnahmen nebst Angabe der Baukostensumme netto zu Planungsleistungen, der Nettoauftragssumme zu Planungsleistungen, der Berufserfahrung zu Planungsleistungen als Teilprojektleiter und/oder Bauoberleitung bzw. der Berufserfahrung in der örtlichen Bauüberwachung
- Referenzen zu vergleichbaren Leistungen zu Altlastensanierungsmaßnahmen nebst Angabe der Baukostensumme netto zu Planungsleistungen, der Nettoauftragssumme zu Planungsleistungen, der Berufserfahrung zu Planungsleistungen als Teilprojektleiter und/oder Bauoberleitung bzw. der Berufserfahrung in der örtlichen Bauüberwachung
- Referenzen zu vergleichbaren Leistungen zu Ingenieurbauwerken nebst Angabe der Baukostensumme netto zu Planungsleistungen, der Nettoauftragssumme zu Planungsleistungen, der Berufserfahrung zu Planungsleistungen als Teilprojektleiter bzw. der Berufserfahrung in der örtlichen Bauüberwachung
- Referenzen zu vergleichbaren Leistungen zu Verkehrsanlagen nebst Angabe der Baukostensumme netto zu Planungsleistungen, der Nettoauftragssumme zu Planungsleistungen, der Berufserfahrung zu Planungsleistungen als Teilprojektleiter bzw. der Berufserfahrung in der örtlichen Bauüberwachung
- Referenzen zu vergleichbaren Leistungen zu Verkehrsanlagen nebst Angabe der Baukostensumme netto zu Planungsleistungen, der Nettoauftragssumme zu Planungsleistungen, der Berufserfahrung zu Planungsleistungen als Teilprojektleiter bzw. der Berufserfahrung in der örtlichen Bauüberwachung
Vgl. Anlage D. 0.5.5 Nachweise von Referenzen
5.6 Qualifikationsnachweise bzw. gültige erforderliche Nachweise
Folgende gültige Qualifikationsnachweise bzw. gültige erforderliche Nachweise sind von mindestens je zwei Personen aus dem Gesamt-Projektteams vorzulegen:
- Nachweis TRGS 519
- Nachweis gem. Anhang 1 Nr. 2.4.2 gem. Gefahrenstoffverordnung, Arbeiten an schwach gebundenen Asbest
- Nachweis DGUV-R_101-004 (ehemalige BGR 128 und TRGS 524)
- Nachweis SiGeKo RAB 30 B und C
- Nachweis nach LAGA PN 98
- Nachweis Probenahme Feststoffe nach DepV
- Nachweis arbeitsmedizinische Untersuchung für technische Erkundung und örtliche Bauüberwachung (zu Rückbau/Altlasten)
Vgl. Anlage D. 0.5.6 Qualifikationsnachweise/erforderliche Nachweise
Technische Leistungsfähigkeit: Gewichtung: 60%
Berufliche Leistungsfähigkeit: Gewichtung: 30%
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen. Insoweit ist zusätzlich eine gesonderte Bauvorlageberechtigung für mindestens ein Mitglied des vorgesehenen Projektteams nachzuweisen.
Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Die für die vorliegenden Leistungen einschlägigen repräsentativen Tarifverträge werden in Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung benannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Es wurde bereits kürzlich ein erfolgloser Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Aufgrund des generellen Termindrucks im Projekt "Oberer Brühl" ist eine Vergabe des Generalplaners bis Anfang 2022 notwendig. Die Koordinierung der anderen Fachplanungen und Baumaßnahmen, die auf dem Areal stattfinden, laufen großteils über den Generalplaner. Falls dieser nicht die Arbeit aufnehmen kann, verzögern sich die anderen Gewerke ebenso; die Konversion des Areals verschiebt sich dann zeitlich insgesamt nach hinten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu den unter Abschnitt III geforderten Eignungsnachweisen wird Folgendes erläutert:
Der Nachweis kann geführt werden:
a) durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder Zertifizierung im Sinne von § 48 Abs. 8 VgV (Präqualifikation) oder
b) als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärungen gem. Formblatt "Komm EU (L) EigE (Eigenerklärung zur Eignung)". Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen oder
c) als vorläufiger Nachweis durch Abgabe einer "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" i. S. v. § 50 VgV. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
2) Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gutlesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen;
3) zu einer freiwilligen Registrierung und Informationen über beantragte Auskünfte und sonstige Informationen des Auftraggebers wird Folgendes erläutert:
Die Vergabeunterlagen stehen unter der bei Ziffer I.3) aufgeführten URL für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung.
Der Auftraggeber verwendet für die Informationsübermittlung i. S. v. § 9 VgV die genannte Veröffentlichungsplattform ("vergabe24.de"), welche über den unter Ziffer I.3 genannten Zugang jederzeit uneingeschränkt, gebührenfrei und vollständig zugänglich ist. Hierzu gehört insbesondere auch die Information über Bieterfragen und deren Beantwortung durch die vergebende Stelle und ggf. sonstiger für das Vergabeverfahren möglicherweise zusätzlicher relevanter Informationen.
Bieter, welche sich beim Bezug der Vergabeunterlagen freiwillig registrieren, werden über entsprechende Informationen des Auftraggebers aktiv informiert. Interessierten Bietern, welche keine freiwillige Registrierung durchführen, sind gehalten sich selbständig regelmäßig darüber zu informieren, ob zusätzliche verfahrensrelevante Informationen zur Verfügung stehen.
Eine Registrierung ist erforderlich, um Bieterfragen an die unter Ziff. I.1) genannte Stelle zu übersenden und für die elektronische Einreichung von Angeboten oder Teilnahmeanträgen. Die Registrierung umfasst die eindeutige Unternehmensbezeichnung sowie eine elektronische Adresse.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Sofern ein am Auftrag interessierter Wirtschaftsteilnehmer durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften eine Verletzung seiner Rechten geltend machen will, ist ein Nachprüfungsantrag nur zulässig wenn:
1) Gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der erkannte Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt wird;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt sind;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt sind;
4) Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers der Rüge nicht abhelfen zu wollen nicht innerhalb von 15 Kalendertagen ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt wird gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen und Bewerber, die keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung erhalten haben, in Textform über die beabsichtigte anderweitige Angebotsannahme informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information geschlossen werden. Wird diese Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf den Tag des Zuganges beim Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland