Neue Überbauten der Wehrbrücke und Abbruch und Ersatzneubau Kanalbrücke in Besigheim; Objekt- und Tragwerksplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Abt4/Ref43/Seiten/default.aspx
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neue Überbauten der Wehrbrücke und Abbruch und Ersatzneubau Kanalbrücke in Besigheim; Objekt- und Tragwerksplanung
Die denkmalgeschützte Wehrbrücke in Besigheim soll neue Überbauten erhalten. Die aktuell bestehende Kanalbrücke soll neu gebaut und anschließend abgerissen werden.
Sitz des Regierungspräsidiums in Stuttgart; Die Brücken liegen in Besigheim, Kreis Ludwigsburg.
Die Neckarquerung im Zuge der L 1115 in Besigheim besteht aus den beiden im Jahr 1952 errichteten Bauwerken Wehrbrücke und Kanalbrücke sowie zwei Decken entlang des Kraftwerksgebäudes. Die Wehrbrücke liegt westlich der Kanalbrücke.
Aus Gründen des Denkmalschutzes sind keine größeren baulichen Veränderungen am Kraftwerkshaus sowie an den Wehrhäusern möglich.
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtverwaltung plant bis 2040 eine Generalsanierung bzw. einen Neubau der Wehranlage. Eine richtlinienkonforme Lösung kann erst im Zuge der Generalsanierung erfolgen. An den Wehrhäusern wird der Einbau von Rolltoren zur Vermeidung des Türaufschlags auf den Geh-/Radweg vorgesehen. Somit kann eine deutliche Verbesserung gegenüber der Bestandssituation erreicht werden.
Die Neckarquerung weist im Bestand beidseits 1,25 m breite Gehwege auf. Eine richtlinienkonforme Geh- und Radwegführung ist somit nicht gegeben. Weiterhin entspricht die Belastungsklasse der Brücken nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Die Wehrbrücke weist zudem Bauwerksschäden auf, die einen Ersatzneubau des Überbaus erfordern. Die Kanalbrücke weist Bauwerksschäden auf, die einen Ersatzneubau (Überbau und Unterbauten) erfordern.
Die Fahrbahndecken entlang dem Kraftwerksgebäude sowie das Zwischenbauwerk auf der Insel sollen instandgesetzt bzw. ertüchtigt werden.
Im Rahmen der Bauwerkserhaltung bzw. -erneuerung soll auch eine verkehrssichere Führung der Fußgänger und Radfahrer über den Neckar umgesetzt werden.
Während der Bauzeit muss die Querung für Fußgänger und Radfahrer aufrechterhalten werden.
Das Amt für Neckarausbau äußerte zudem den Wunsch nach einer Abfahrtsrampe auf die Mittelinsel zwischen Wehr- und Kanalbrücke.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein Auftragnehmer/ eine Arbeitsgemeinschaft für folgende Planungsleistungengesucht:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke LP 1-3; optional LP 6 §§ 41ff. HOAI
- Tragwerksplanung LP 2-3; optional LP 6 §§ 49 ff. HOAI
Die Planungsleistungen werden jeweils in 4 Teile gegliedert:
a. Wehrbrücke (Überbauerneuerung: Ersatz der bestehenden drei Einfeld-Überbauten durch neue Überbauten, Instandsetzung der Pfeilerköpfe, Instandsetzung bzw. Ertüchtigung der Fahrbahndecken neben dem Kraftwerksgebäude)
b. Kanalbrücke (Komplettneubau: Ersatzneubau, Abbruch Bestandsbauwerk, Querverschub neues Bauwerk)
c. Geh- und Radwegsteg (Auf- und Abbau) im Bereich der Wehrbrücke für den Geh- und Radwegverkehr während der Bauzeit
d. Neckarinsel: Zwischenbauwerk (Ertüchtigung) und Erstellung einer Abfahrt zur Insel bzw. Schleuse
Die Leistungsphase 6 bei Objektplanung Ingenieurbauwerke §§ 41ff. HOAI sowie bei der Fachplanung Tragwerksplanung §§ 49 ff. HOAI sind optional ausgeschrieben.
Der Auftraggeber beabsichtigt die gesamte Planungsleistung von dem in diesem Verfahren ausgewählten Bieter erbringen zu lassen. Aufgrund der großen Zeitspanne zwischen Planung und Realisierung, sind die Finanzierungsmittel zur Realisierung des Projektes zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig gesichert. Daher kann aus haushaltsrechtlichen Gründen noch keine vollständige Beauftragung erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neue Überbauten der Wehrbrücke sowie Ersazneubau und Abbruch Kanalbrücke in Besigheim; Objekt- und Tragwerksplanung
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Enthalten die Bewerbungs- bzw. Angebotsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Besteller vor Abgabe des Teilnahmeantrags/ Erstangebotes/ finalen Angebotes über das Vergabeportal in Textform darauf hinzuweisen (Präklusion).
Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Vergabeplattform allen Interessenten / Bietern im Dokument „Fragen und Antworten“ zur Verfügung gestellt.
Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die den Bewerbern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabeunterlagen.
Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, deren Beantwortung für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind.
Um die Fragen im Sinne der vergaberechtlichen Gleichbehandlung gegenüber allen Bewerbern beantworten zu können, sollen sie rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist gestellt werden. Die Bewerber / Interessenten werden gebeten Fragen bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Tag des Ablaufes der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform einzureichen. Im Falle einer Verlängerung der Angebots- oder Teilnahmefrist bleibt der ursprüngliche Ablauf der Frage- und Auskunftsfrist (ohne Berücksichtigung der Verlängerung) maßgeblich, soweit nicht die Frage- und Auskunftsfrist (gegebenenfalls auch nur für bestimmte Teile der Vergabeunterlagen) ausdrücklich ebenfalls verlängert wird.
Der Teilnahmeantrag und alle späteren Angebote sind über das Vergabeportal in Textform einzureichen.
Eine schriftliche Abgabe ist NICHT zugelassen.
Bitte planen Sie ausreichend Zeit ein um die erforderlichen Dateien hochzuladen und um bei eventuell auftretenden Problemen den Support kontaktieren zu können.
Eine Einreichung des Teilnahmeantrags oder der Angebote vorab per E-Mail oder Telefax ist nicht ausreichend, nicht erwünscht und wird nicht bewertet.
Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge oder Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Wir empfehlen sich auf der Vergabeplattform kostenfrei zu registrieren und am Verfahren teilzunehmen, da Sie nur in diesem Fall benachrichtigt werden, wenn neue Unterlagen hochgeladen oder Nachrichten (bspw. Beantwortung von Bieterfragen) versendet werden.
Falls Sie sich nicht registrieren, stehen Sie in der „Holschuld“. Sie sind dann also selbst dafür verantwortlich, sich über Neuigkeiten und Änderungen zu informieren.
Sämtliche Angaben im Teilnahmeantrag sind vollständig, wahrheitsgemäß und widerspruchsfrei zu machen, Erklärungen und Nachweise müssen zweifelsfrei sein.
Die Verfahrenssprache ist deutsch. Der Teilnahmeantrag, das Angebot und alle Anlagen sowie Unterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen bzw. vorzulegen. Soweit Bescheinigungen und Nachweise gefordert werden, haben ausländische Bewerber gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes und eine Übersetzung von einem amtlich anerkannten Dolmetscher in deutscher Sprache beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung auf elektronischem Wege (Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim getroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]