Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) Jira Confluence Referenznummer der Bekanntmachung: 11-0230/846
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) Jira Confluence
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer Arbeitnehmerüberlassungkraft (m/w/d) in Vollzeit für ca. 360 Personentage (max. 18 Monate) zur Erbringung von Personaldienstleistungen für die Auftraggeberin/Entleiherin.
IT Baden-Württemberg Krailenshalden Str. 44 70469 Stuttgart
Der Vertrag gilt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, ab Zuschlagserteilung für max. 18 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Nachweis (nicht älter als 1 Jahr), dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. (A)
Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
- Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen. (A)
- Eigenerklärung, dass keine Verstöße der in § 124 GWB aufgezählten fakultativen Ausschlussgründe vorliegen. (A)
- Nachweis einer im Rahmen und Umfang marktüblichen Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU. Entweder eine aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft oder eine Kopie der Police (nicht älter als 1 Jahr). (A)
- Eigenerklärung, dass die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht gekündigt ist und für den Leistungszeitraum ein Versicherungsschutz bestehen bleibt. (A)
- Eigenerklärung, dass über der Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. (A)
- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (A)
- Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen wird. (A)
- Eigenerklärung, dass keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen. (A)
- Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter die Tariftreue- und Mindestentgeltbestimmungen nach dem Landestariftreue- und Mindestentgeltgesetz einhält. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter die Anforderungen aus Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung vollständig erbringen kann. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. die vom Bieter angebotenen Personen im Falle einer Zuschlagserteilung mit der Anlage 8 zum Vertrag - Einwilligung Zuverlässigkeitsüberprüfung einverstanden ist bzw. sind, die Anlage ausgefüllt und zeitnah vor der Leistungserbringung der BITBW übergeben wird. (A)
- Zusicherung, dass der Auftraggeberin immer die/der aktuelle Ansprechpartner/in für die Vertragsabwicklung bekanntgegeben wird. (A)
- Nachweis der Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 1 AÜG. (A)
- Eigenerklärung, dass die Erlaubnis gemäß § 1 AÜG während der gesamten Vertragslaufzeit vorhanden und sofern in diesem Zeitrahmen eine Verlängerung der Erlaubnis erteilt wird, diese unverzüglich der BITBW vorgelegt wird. (A)
- Eigenerklärung, ob für den Bieter ein Ausnahmetatbestand nach § 8 Abs. 2 AÜG vom grundsätzlich geltenden Gleichstellungsgrundsatz Equal-Treatment / Equal-Pay (vgl. § 8 Abs. 1 AÜG) zutrifft sowie ggf. die Bestätigung, dass die eingesetzten Mitarbeiter (m/w/d) (Leiharbeitnehmer (m/w/d)) mindestens der entsprechenden Entgeltgruppe der beschriebenen Tätigkeit Gehalt nach TV-L bezieht und die Einstufung entsprechend ihrer einschlägigen Berufserfahrung erfolgt. (A)
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen seit drei Jahren Leistungen im Bereich "Jira/Confluence für die Innenverwaltung der BITBW" erbringt. (A)
- Eigenerklärung, dass mindestens drei Mitarbeiter (m/w/d) (Leiharbeitnehmer (m/w/d)) mit den entsprechenden Qualifikationen (gem. Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung)) zur Verfügung stehen. (A)
- Eigenerklärung, dass die Anforderungen an die Leiharbeitnehmer (m/w/d) gem. Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung 11-0230/846 eingehalten werden. (A)
- Eigenerklärung, dass die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen der Leistungserbringung berücksichtigen werden: (A)
- Standards und Kompendium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere der Standards 200-2 und 200-3 im Rahmen der Erstellung eines Info-Sicherheitskonzepts
- Name; Ausbildung/Studium; Art des Arbeitsverhältnisses; beschäftigt seit (A)
- Der Mitarbeiter (m/w/d) steht innerhalb von 21 Tagen nach Zuschlag zur Verfügung. (A)
- Der Mitarbeiter (m/w/d) ist persönlich und technisch dazu in der Lage im Homeoffice zu arbeiten. (A)
- Der Mitarbeiter (m/w/d) verfügt über ein abgeschlossenes Informatikstudium oder vergleichbar und Berufserfahrung in der IT Branche. Alternativ Ausbildung zum Fachinformatiker oder vergleichbar mit langjähriger Berufserfahrung in der IT Branche. (A)
- Der Mitarbeiter (m/w/d) verfügt über: (A)
1. Äußerst sorgfältige Arbeitsweise
2. Schnelles Auffassungsvermögen
3. Selbstständige Arbeitsweise
4. Hohe Konzentrationsfähigkeit
5. Teamfähigkeit und Belastbarkeit
6. Hohes Engagement
7. Verantwortungsbewusstsein
8. Gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
9. Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (C1)
10. Organisationsvermögen und Zeitmanagement
- Der Mitarbeiter (m/w/d) verfügt über gute Kenntnisse und hat nachweislich mindestens 1 Jahr Erfahrung (1 Jahr entspricht 180 PT) in der Administration und Konfiguration von Jira- und Confluence-Systemen sowie diverser Plug-Ins. (A)
- Der Mitarbeiter (m/w/d) verfügt über gute Kenntnisse und hat nachweislich mindestens 1 Jahr Erfahrung (1 Jahr entspricht 180 PT) in der Aufnahme von Anforderungen und Erstellung von Konzeptionen im Bereich Jira- und Confluence-Systemen. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYLYY41
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.