VGV-UFK-UKT Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-UKT-UFK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72076
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dtvp.de/
Abschnitt II: Gegenstand
VGV-UFK-UKT
Objektplanung Gebäude gem. § 55 HOAI, Leistungsphase 2-8.
72076 Tübingen Tübingen, Frauenklinik
Das Universitätsklinikum Tübingen (UKT) beabsichtigt die Umstrukturierung des OP-Bereichs in Ebene 2.
Ausgangspunkt für die Planung der Umstrukturierung ist der Auszug der Sterilgutaufbereitung in Ebene 2 im ersten Quartal 2022. Freiwerdenden Flächen sollen im Hinblick auf die aktuellen sowie perspektivischen Anforde-rungen im OP-Bereich genutzt werden.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen "03_UFK_20210920-Bewerberbogen-VgV-ARCH" unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y78RCQX zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es soll der Nachweis erbracht werden, dass das Unternehmen des Bewerbers in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Falls dies nicht der Fall ist, reicht eine Erläuterung aus, weshalb dies nicht möglich ist (keine Mindestanforderung).
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen "03_UFK_20210920-Bewerberbogen-VgV-ARCH" unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y78RCQX zu entnehmen.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen "03_UFK_20210920-Bewerberbogen-VgV-ARCH" unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y78RCQX zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y78RCQX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland