Weiterentwicklung ClusterAgentur, Clusterportal, Betrieb Clusteragentur, Internetportal Referenznummer der Bekanntmachung: ClusterAgentur
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wm.baden-wuerttemberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70192
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wm.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterentwicklung ClusterAgentur, Clusterportal, Betrieb Clusteragentur, Internetportal
Die Unterstützungsagentur für Cluster-Initiativen, regionale Innovationssysteme und Transformationsherausforderungen hat das vorrangige Ziel, drängende Transformationsprozesse der im Umbruch befindlichen Wirtschaftsbranchen und der Digitalisierung sowie den Klima- und Ressourcenschutz voranzutreiben. Die Unterstützungsagentur fördert die Fortentwicklung und Stärkung von Cluster-Initiativen und regionalen Innovationssystemen sowie regionale Transformationslösungen durch Unterstützungsangebote. Daneben müssen der Internetauftritt und die Serviceplattform „Clusterportal Baden-Württemberg“ entsprechend der Weiterentwicklung der bestehenden ClusterAgentur Baden-Württemberg zu einer Unterstützungsagentur für Cluster-Initiativen, regionale Innovationssysteme und Transformationsherausforderungen grundlegend neu gestaltet werden und laufend inhaltlich betreut sowie betrieben werden. Gegenstand des Auftrags ist nicht die technische Umsetzung der Neugestaltung des Internetauftritts.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Unterstützungsagentur für Cluster-Initiativen, regionale Innovationssysteme und Transformationsherausforderungen ist Teil der regionalen Innovationspolitik des Landes Baden-Württemberg mit dem vorrangigen Ziel, drängende Transformationsprozesse der im Umbruch befindlichen Wirtschaftsbranchen und der Digitalisierung sowie den Klima- und Ressourcenschutz voranzutreiben. Zu diesem Zweck soll der Betreiber der Unterstützungsagentur für die Dauer von 4 Jahren ab 01.01.2022 die Fortentwicklung und Stärkung von Cluster-Initiativen, regionalen Innovationssystemen und regionalen Transformationsherausforderungen durch Unterstützungsangebote fördern. Daneben müssen der Internetauftritt und die Serviceplattform „Clusterportal Baden-Württemberg“ entsprechend der Weiterentwicklung der bestehenden ClusterAgentur Baden-Württemberg zu einer Unterstützungsagentur für Cluster-Initiativen, regionale Innovationssysteme und Transformationsherausforderungen grundlegend neu gestaltet werden, laufend inhaltlich betreut sowie betrieben werden. Gegenstand des Auftrags sind hingegen nicht die technische Umsetzung dieser Neugestaltung des Internetauftritts, nicht die Erstellung eines Informationssicherheitskonzepts des Internetauftritts, nicht first level support und sind auch nicht sonstige IT-Dienstleistungen, die sämtlich in einem folgenden, separaten Vergabeverfahren beschafft werden.
EFRE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister durch Vorlage der Kopie des Registerauszugs des Staats der Niederlassung, Registerauszug bei Vorlage höchstens 60 Tage alt.
Eigenerklärung über
1) Gesamtjahresumsatz;
2) Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags; jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre
3) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Zu (3) Der Bieter hat durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass er spätestens zu Beginn der Auftragsausführung bei einem oder mehreren in der EU niedergelassenen Versicherungsunternehmen über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden, Verlust, Beschädigung und Bearbeitungsschäden verfügt und diese mindestens bis zur Beendigung des Vertrags aufrechterhält. Die Deckungssumme dieser Versicherungen muss pro Schadensfall mindestens 500.000 € betragen.
A) Eigenerklärung über mindestens einen Referenzauftrag im Zeitraum 28.09.2017 bis 27.09.2021 erbracht (in diesem Zeitraum vollständig oder zu einem erheblichen Teil erbracht) und im Hinblick auf alle wesentlichen Anforderungen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar, unter Angabe
- des Namens des Referenzprojekts
- des Namens und der Kontaktdaten des damaligen Auftraggebers
- des Namens und der Kontaktdaten eines informierten Ansprechpartners des damaligen Auftraggebers und
- der Leistungszeit.
Um ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, berücksichtigt der Auftraggeber mit dem Referenzzeitraum 28.09.2017 bis 27.09.2021 auch Referenzaufträge, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
B) Eigenerklärung: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bieterunternehmen angehören oder nicht.
C) Eigenerklärung: Angabe eines/einer Projektverantwortlichen, namentlich bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten.
D) Eigenerklärung: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
E) Eigenerklärung, dass der Bieter keine Interessen hat, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können.
Zu A) Referenzauftrag
Mehrere frühere Aufträge, die nur in ihrer Gesamtheit den nachstehenden (Mindest-)Anforderungen an eine Referenz entsprechen, sind für den Nachweis einer Referenz nicht ausreichend.
Gegenstand des Referenzauftrags war die inhaltliche/konzeptionelle Beratung
- einer wirtschaftspolitischen Unterstützungs- oder Fördereinrichtung;
- im Bereich Cluster- oder regionale Wirtschaftspolitik.
Der Wert des Referenzauftrags betrug [Betrag gelöscht] Euro oder mehr (netto ohne Mehrwertsteuer).
Zu B) Technische Fachkräfte
- Mindestens 4 Vollzeitäquivalente zuzüglich der/des Projektverantwortlichen werden als technische Fachkräfte im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden;
- Namentliche Bezeichnung der vorgesehenen mindestens 4 Vollzeitäquivalente;
- Angabe der Studien- oder sonstigen Ausbildungsqualifikationen der vorgesehenen mindestens 4 Vollzeitäquivalente.
Zu C) Projektverantwortliche(r)
Die/der Projektverantwortliche spricht fließend Deutsch, steht dem Auftraggeber während der Auftragsausführung jederzeit (telefonisch oder persönlich) zur Verfügung, informiert fortlaufend während der gesamten Auftragsdauer den Auftraggeber u. ist im Rahmen der Auftragsausführung für alle Fragen an u. Entscheidungen durch den Auftragnehmer entscheidungsbefugt u. zur Abgabe u. Entgegennahme von rechtsgeschäftlichen Erklärungen sowie zur Vornahme von sonstigen Rechtshandlungen im Namen des Auftragnehmers ermächtigt.
Die/der Projektverantwortliche hat in wenigstens einem früheren Projekt
- eine wirtschaftspolitische Unterstützungs- oder Fördereinrichtung;
- inhaltlich/konzeptionell beraten
- im Bereich Cluster- oder regionale Wirtschaftspolitik.
Keine Eignungsleihe zulässig.
Zu E) Interessenneutralität
Erklärung des Bieters,
- ob er Zuwendungsempfänger oder Antragsteller von Fördermitteln eines Cluster-Förderprogramms ist (unter Angabe des Fördergebers);
- ob er mit einem Unternehmen gemäß § 15 AktG verbunden ist, das seinerseits Zuwendungsempfänger oder Antragsteller von Fördermitteln eines Cluster-Förderprogramms ist (unter Angabe des Fördergebers); sowie
- ob er im Rahmen der Auftragsausführung mit einem Dritten zusammenzuarbeiten beabsichtigt, der seinerseits Zuwendungsempfänger oder Antragsteller von Fördermitteln eines Cluster-Förderprogramms ist (unter Angabe des Fördergebers).
Mit jedem Angebot sind Nachweise über die Einhaltung der für den Bieter geltenden rechtlichen Verpflichtungen und das Erfüllen der folgenden besonderen Bedingungen für die Auftragsausführung einzureichen:
- Bestätigung Datenschutzverpflichtung;
- Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden,
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt,
- Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) – LTMG-BVB,
- Formblatt Angabe gewerbliche Schutzrechte,
- Bestimmte Angaben im Formular "Geplante Zielbeiträge".
Abschnitt IV: Verfahren
Bedingungen für die Öffnung der Angebote Ort: Stuttgart. Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Angebotsöffnung durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn
a) die Vergütung für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen das 4-fache seines „Angebotspreises im fiktiven Projektjahr“ übersteigt, es sei denn, dass der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer erklärt, dass die Rahmenvereinbarung nicht endet, weil ein größeres Vertragsbudget zur Verfügung steht.
In jedem Fall aber verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung, wenn ihr Höchstwert (Geschätzter Gesamtwert, oben, Ziff. II.1.5 und II.2.6) erreicht ist; oder wenn
b) alle nachstehend genannten Höchstmengen der geschätzten Gesamtgrößenordnung der wesentlichen zu erbringenden Leistungen überschritten werden (Art der Maßnahme/Mindestmenge/Höchstmenge, jeweils in 4 Jahren):
-Basisaufgaben/Laufend, immer/Laufend, immer
-Sonderposition Basisaufgaben mindestens erstes Projektjahr/1/1
-Einzelcoaching Cluster-Initiativen/12/72
-StrategieDialog Cluster-Initiativen/4/30
-Cluster-Lab/1/5
-Hands-on Support Clustermanagement/1/8
-TalentCamp/1/4
-Gruppencoaching/2/10
-Cross-Clustering/2/16
-Meeting-Point „Gold“/ 0/8
-Einzelcoaching für Wirtschaftsfördereinrichtungen/6/50
-StrategieDialog Wirtschaftsfördereinrichtungen/4/30
-Hands-on Support Wirtschaftsfördereinrichtungen/1/8
-Gestaltung Erstellung neues Logo/1/1
-Anpassung Texte, grafische Gestaltung etc./1/1
-Gestaltung Erstellung zwei Roll-ups/1/1
-Erstellung Informationsflyer/1/2
-LinkedIn/48/48
-Newsletter E-Mail-Versand/48/48
-Policy Brief/2/2
-Beitrag in kommunalen Magazinen/1/8
-Jahrestagung baden-württembergische Clustermanagements/0/4
-Regio-Cluster-Point/0/2
-Beteiligung an Veranstaltungen Dritter/1/32;
je nachdem, welcher Beendigungsgrund a) oder b) zuerst eintritt.
2. Als Belege über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen werden anerkannt im Fall von
- § 123 Abs. 1-3 GWB: Eigenerklärung;
- § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB (Steuern): Bescheinigung des zuständigen Finanzamts oder der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters, bei Vorlage höchstens 60 Tage alt;
- § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB (Beiträge zur Sozialversicherung): Bescheinigung der Krankenkasse oder der Berufsgenossenschaft oder der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters, bei Vorlage höchstens 60 Tage alt;
- § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 und Abs. 2 GWB: Eigenerklärung.
3. Mit dem Angebot ist ein vom Bieter zu erstellendes Detailkonzept für das Handlungsfeld 4: „Regionale Innovationssysteme und Transformationsherausforderungen“ sowie für die hieraus resultierenden Konsequenzen für die Ausgestaltung der Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit (Handlungsfeld 5) der vom Bieter zu betreibenden Unterstützungsagentur einzureichen.
4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Tätigkeit der Unterstützungsagentur für den 3-Jahres-Zeitraum ab 01.01.2026 bis 31.12.2028 oder, wenn die aktuell ausgeschriebene Rahmenvereinbarung nach den genannten Bedingungen (oben, VI.3) unter Ziffer 1. oder aus anderen Gründen vor dem 31.12.2025 endet, auch schon im Anschluss an das jeweilige Vertragsende bis 31.12.2028 erneut im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens auszuschreiben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Gemäß § 135 GWB gilt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.