Beschaffung von Bahnlager, Zylinder-Rollenlager für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen STRAB
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Bahnlager, Zylinder-Rollenlager für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen STRAB
Die rnv beauftragt eine Lieferleistung von verschiedenen Bahnlagern für die Instandhaltung der Schienenfahrzeuge (STRAB). Dabei geht es um die Lieferung von verschiedenen Bahnlager der Marke FAG (Schaeffler AG) in mehreren Chargen über einen Zeitraum von 26 Monaten ab Zuschlag (2022 – 2023). Die Leistung wird in 4 Lose aufgeteilt.
Die rnv beauftragt eine Lieferleistung von verschiedenen Bahnlagern für die Instandhaltung der Schienenfahrzeuge (STRAB). Dabei geht es um die Lieferung von verschiedenen Bahnlager der Marke FAG (Schaeffler AG) in mehreren Chargen über einen Zeitraum von 26 Monaten ab Zuschlag (2022 – 2023).
Die Leistung wird in 4 Lose aufgeteilt. Die genaue Zusammensetzung der einzelnen Lose und die jeweilige Stückzahl und sind dem Lieferplan zu entnehmen. Mit den Auftragnehmern oder dem Auftragnehmer wird ein Liefervertrag mit einem festgelegten Lieferrhythmus (vgl. Lieferplan) abgeschlossen. Auf dem Lieferplan ergeben sich neben dem jeweiligen Lieferrhythmus u.a. auch der jeweilige späteste (Lose 1, 3, 4) bzw. verbindliche (Los 2) Termin für die Lieferung der ersten Charge. Die verschiedenen Bahnlager sollen an das Hauptlager in Mannheim geliefert werden. Die Bahnlager sind in verschiedenen Straßenbahnfahrzeugen der rnv in den Fahrwerken verbaut und werden regelmäßig bei der Hauptuntersuchung der Fahrwerke getauscht. Im Einzelnen sind das Wälzlager WJ/WJP, Fahrmotorenlager NUB, Kegelrollenlager, Zylinder-Rollenlager für Schienenfahrzeuge.
Die rnv beauftragt eine Lieferleistung von verschiedenen Bahnlagern für die Instandhaltung der Schienenfahrzeuge (STRAB). Dabei geht es um die Lieferung von verschiedenen Bahnlager der Marke FAG (Schaeffler AG) in mehreren Chargen über einen Zeitraum von 26 Monaten ab Zuschlag (2022 – 2023).
Die Leistung wird in 4 Lose aufgeteilt. Die genaue Zusammensetzung der einzelnen Lose und die jeweilige Stückzahl und sind dem Lieferplan zu entnehmen. Mit den Auftragnehmern oder dem Auftragnehmer wird ein Liefervertrag mit einem festgelegten Lieferrhythmus (vgl. Lieferplan) abgeschlossen. Auf dem Lieferplan ergeben sich neben dem jeweiligen Lieferrhythmus u.a. auch der jeweilige späteste (Lose 1, 3, 4) bzw. verbindliche (Los 2) Termin für die Lieferung der ersten Charge. Die verschiedenen Bahnlager sollen an das Hauptlager in Mannheim geliefert werden. Die Bahnlager sind in verschiedenen Straßenbahnfahrzeugen der rnv in den Fahrwerken verbaut und werden regelmäßig bei der Hauptuntersuchung der Fahrwerke getauscht. Im Einzelnen sind das Wälzlager WJ/WJP, Fahrmotorenlager NUB, Kegelrollenlager, Zylinder-Rollenlager für Schienenfahrzeuge.
Die rnv beauftragt eine Lieferleistung von verschiedenen Bahnlagern für die Instandhaltung der Schienenfahrzeuge (STRAB). Dabei geht es um die Lieferung von verschiedenen Bahnlager der Marke FAG (Schaeffler AG) in mehreren Chargen über einen Zeitraum von 26 Monaten ab Zuschlag (2022 – 2023).
Die Leistung wird in 4 Lose aufgeteilt. Die genaue Zusammensetzung der einzelnen Lose und die jeweilige Stückzahl und sind dem Lieferplan zu entnehmen. Mit den Auftragnehmern oder dem Auftragnehmer wird ein Liefervertrag mit einem festgelegten Lieferrhythmus (vgl. Lieferplan) abgeschlossen. Auf dem Lieferplan ergeben sich neben dem jeweiligen Lieferrhythmus u.a. auch der jeweilige späteste (Lose 1, 3, 4) bzw. verbindliche (Los 2) Termin für die Lieferung der ersten Charge. Die verschiedenen Bahnlager sollen an das Hauptlager in Mannheim geliefert werden. Die Bahnlager sind in verschiedenen Straßenbahnfahrzeugen der rnv in den Fahrwerken verbaut und werden regelmäßig bei der Hauptuntersuchung der Fahrwerke getauscht. Im Einzelnen sind das Wälzlager WJ/WJP, Fahrmotorenlager NUB, Kegelrollenlager, Zylinder-Rollenlager für Schienenfahrzeuge.
Die rnv beauftragt eine Lieferleistung von verschiedenen Bahnlagern für die Instandhaltung der Schienenfahrzeuge (STRAB). Dabei geht es um die Lieferung von verschiedenen Bahnlager der Marke FAG (Schaeffler AG) in mehreren Chargen über einen Zeitraum von 26 Monaten ab Zuschlag (2022 – 2023).
Die Leistung wird in 4 Lose aufgeteilt. Die genaue Zusammensetzung der einzelnen Lose und die jeweilige Stückzahl und sind dem Lieferplan zu entnehmen. Mit den Auftragnehmern oder dem Auftragnehmer wird ein Liefervertrag mit einem festgelegten Lieferrhythmus (vgl. Lieferplan) abgeschlossen. Auf dem Lieferplan ergeben sich neben dem jeweiligen Lieferrhythmus u.a. auch der jeweilige späteste (Lose 1, 3, 4) bzw. verbindliche (Los 2) Termin für die Lieferung der ersten Charge. Die verschiedenen Bahnlager sollen an das Hauptlager in Mannheim geliefert werden. Die Bahnlager sind in verschiedenen Straßenbahnfahrzeugen der rnv in den Fahrwerken verbaut und werden regelmäßig bei der Hauptuntersuchung der Fahrwerke getauscht. Im Einzelnen sind das Wälzlager WJ/WJP, Fahrmotorenlager NUB, Kegelrollenlager, Zylinder-Rollenlager für Schienenfahrzeuge.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist in den Vordruck Eignungsanforderungen integriert. Die Eigenerklärung ist ausreichend. Gesonderte Nachweise sind nicht einzureichen. Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, hat er dies ebenfalls in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen.
Ferner muss der Bieter wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Eine entsprechende Eigenerklärung hat der Bieter auf dem Vordruck Eignungsanforderungen zu machen.
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter auf dem Vordruck Eignungsanforderungen Angaben zu den Unternehmensumsätzen insgesamt sowie zu den Umsätzen zu den aus mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Tätigkeiten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018 – 2020) zu machen.
Schließlich muss der Bewerber zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben muss. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall und Schadensart mindestens betragen:
• für Personenschäden: 3 Mio. Euro • für Sachschäden: 3 Mio. Euro • für Vermögensschäden: 3 Mio. Euro Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssummen betragen.
Hinweise:
Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung ab. Dabei ist zu unterscheiden:
(a) Sofern der Bieter über die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen je Schadensart bereits verfügt, ist dies in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen. Der Bieter hat sich zu vergewissern, dass seine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung tatsächlich die hier geforderten Mindestdeckungssummen vollständig abdeckt. Nur, wenn er dies positiv festgestellt hat, hat er dies in dem Vordruck Eignungsanforderung anzukreuzen. Die Eigenerklärung auf dem Vordruck Eignungsanforderungen ist ausreichend. Eine Versicherungsbestätigung oder vergleichbare Nachweise sind mit dem Angebot nicht einzureichen. Entsprechende Nachweise sind erst nach Zuschlagserteilung unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen.
(b) Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots über die beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt oder aber sofern die bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung nicht die genannten Deckungssummen aufweist, hat der Bieter zu prüfen, ob ihm im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung gewährt werden wird. Sofern das bejaht werden kann, hat er in dem Vordruck Eignungsanforderungen sodann anzukreuzen, dass er in der Lage ist, spätestens im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für den Zeitraum von Auftragsbeginn bis zum Vertragsende mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen und entsprechende Nachweise unaufgefordert dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorlegen wird. Diese Erklärung ist unwiderruflich.
Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind.
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit verlangt der Auftraggeber die Angabe von mindestens 2 Unternehmensreferenzen, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Die Referenzen sind dann nach Art und Umfang vergleichbar, wenn sie sich auf die Lieferung von Bahnlager beziehen und die insgesamt in dem Referenzprojekt gelieferte Menge in etwa den Mengenangaben in dieser Ausschreibung aus dem jeweiligen Los entspricht. Gibt der Bieter ein Angebot auf mehrere Lose ab, gilt diese Anforderung für jedes Los. Gibt der Bieter bei Beteiligung auf mehrere Lose dieselben Unternehmensreferenzen in seinem Angebot an, müssen die angegebenen Unternehmensreferenzen belegen, dass der Bieter Bahnlager in vergleichbarer Größenordnung für alle relevanten Lose zusammen geliefert hat.
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 5 Jahren erbracht wurden.
Angaben zu den Unternehmensreferenzen sind auf dem Vordruck Eignungsanforderungen zu machen.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (inkl. der in § 134 Abs. 2 GWB genannten Ausschlussgründe) gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Diese Erklärungen sind in den Angebotsvordruck integriert.
Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck Bietergemeinschaft auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Dort sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu bezeichnen. Es ist ein uneingeschränkt bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages anzugeben. Dieser ausgewählte Vertreter dient dem Auftraggeber für sämtliche Mitglieder als Ansprechpartner. Zusätzlich zu dem Vordruck Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Vordruck Mitglied Bietergemeinschaft auszufüllen, zu unterzeichnen und mit dem Angebot abzugeben. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch. Die unterschriebene Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert einzureichen.
Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit seinem Angebot nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise mit seinem Angebot eine entsprechende vorbehaltlose und unterschriebene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Dazu kann er den Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe verwenden. Macht der Bieter Gebrauch von der Eignungsleihe, hat er mit dem Angebot außerdem den ausgefüllten Vordruck Eignungsleihe einzureichen. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat seine Eignung im Umfang der Eignungsleihe auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bieter. Dazu hat er ebenfalls den Vordruck Eignungsanforderungen in dem Umfang der Eignungsleihe ausgefüllt einzureichen. Auch die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten zur Erfüllung der Eignungsanforderungen in Anspruch genommen werden sollen, mit dem Angebot gesondert einzureichen. Hierzu ist der Vordruck Ausschlussgründe Dritte zu verwenden.
Die Leistungen sollen vom Auftragnehmer mit eigenem Personal ausgeführt werden. Für den Fall, dass bereits bei Angebotsabgabe der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist, sind die von der beabsichtigen Unterauftragsvergabe betroffenen Teile des Auftrags bei der Angebotsabgabe unter Verwendung des Vordrucks Unterauftragsvergabe nach Art und Umfang zu benennen. Falls zumutbar, können die bereits feststehenden vorgesehenen Unterauftragsnehmer schon mit dem Angebot namentlich unter Verwendung desselben Vordrucks angegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, zu verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Sofern erst nach Zuschlagserteilung eine Unterauftragsvergabe in Betracht gezogen wird, bedarf diese der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jeden Unterauftragnehmer, der eingesetzt werden soll, gesondert einzureichen. Hierzu ist der Vordruck Ausschlussgründe Dritte zu verwenden. Allerdings reicht hier die Einreichung auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung aus. Eine Einreichung bereits mit dem Angebot ist jedoch sinnvoll.
Entsprechend des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) hat der Bieter zusammen mit dem Angebot die zur Verfügung gestellten Verpflichtungserklärungen nach LTMG abzugeben. Die besonderen Vertragsbedingungen LTMG werden mit dem Zuschlag Vertragsbestandteil.
Neben dem Bieter haben auch seine Verleihunternehmen und Nachunternehmer– soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind – die Verpflichtungserklärung LTMG unterschrieben abzugeben. Diese Erklärungen sind ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind bis zum 20.10.2021 zu stellen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der