Errichtung eines NGA-Netzes einschließl. Hausanschlussmanagement und Hausanschlüsse - Lenzkirch u.a. Referenznummer der Bekanntmachung: 2-573/19-AZ - 1. Teilcluster
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.iuscomm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines NGA-Netzes einschließl. Hausanschlussmanagement und Hausanschlüsse - Lenzkirch u.a.
Errichtung eines NGA – Netzes einschließlich Hausanschlussmanagement und Errichtung von Hausanschlüssen auf Gemarkung der Gemeinden und Städte Lenzkirch, Feldberg (Schwarzwald) und Friedenweiler
Los 1 - Lenzkirch II
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Lenzkirch (Lenzkirch II). Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken. Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VWV Breitbandförderung gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid vom 17.12.2019 für das Projekt ist in der Anlage vorläufiger Förderbescheid vom 17.12.2019 beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund [Betrag gelöscht] EUR (brutto) geplant.
Für das Backbone sind Investitionen in einer Höhe von rund [Betrag gelöscht] EUR geplant.
Planungsstand Lenzkirch II
Backbone
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 8.094 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 5.466 m
- Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre: 744 m
Ortsnetz
Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht einer Entwurfsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 799 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 48.320 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 14.638 m
- Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre: 29.251 m
- FTTB-Verteiler (Schränke und/oder Schächte): 59 Stück
- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 3 Stück
Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Diese ergeben sich im Einzelnen aus den Ausschreibungsunterlagen.
Los 2 - Lenzkirch Gewerbegebiet
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Lenzkirch (Gewerbegebiet). Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken. Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VWV Breitbandförderung gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid vom 02.03.2020 für das Projekt ist in der Anlage vorläufiger Förderbescheid vom 02.03.2020 beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund [Betrag gelöscht] EUR (brutto) geplant.
Planungsstand Lenzkirch Gewerbegebiet
Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht einer Entwurfsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 11 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 1027 m
- FTTB-Verteiler (Schränke und/oder Schächte): 1 Stück
Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Diese ergeben sich im Einzelnen aus den Ausschreibungsunterlagen.
Los 3 - Feldberg II
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Feldberg (Feldberg II). Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken.
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VWV Breitbandförderung gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid vom 17.12.2019 für das Projekt ist in der Anlage vorläufiger Förderbescheid vom 17.12.2019 beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund [Betrag gelöscht] EUR (brutto) geplant.
Für das Backbone sind Investitionen in einer Höhe von rund [Betrag gelöscht] EUR geplant.
Planungsstand Feldberg II
Backbone
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 8.245 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 2.141 m
- Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre: 1.889 m
Ortsnetz
Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht einer Entwurfsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 514 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 26.494 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 10.156 m
- Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre: 24.635 m
- FTTB-Verteiler (Schränke und/oder Schächte): 32 Stück
- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 2 Stück
Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Diese ergeben sich im Einzelnen aus den Ausschreibungsunterlagen.
Los 4 - Friedenweiler
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Friedenweiler. Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken. Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VWV Breitbandförderung gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid vom 17.12.2019 für das Projekt ist in der Anlage vorläufiger Förderbescheid vom 17.12.2019 beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund [Betrag gelöscht] EUR (brutto) geplant.
Für das Backbone sind Investitionen in einer Höhe von rund [Betrag gelöscht] EUR geplant.
Planungsstand Friedenweiler
Backbone
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 2.847 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 3.299 m
- Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre: 5.233 m
- Erforderliche Spleiße für Bestand Lichtwellenleiter
in Leerrohren auf: 4.603 m
Ortsnetz
Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht einer Entwurfsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 424 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 12.856 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 1.593 m
- Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre: 25.492 m
- FTTB-Verteiler (Schränke und/oder Schächte): 22 Stück
- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 2 Stück
Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Diese ergeben sich im Einzelnen aus den Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 – 4 VOB/A sowie nach § 6 EU Abs. 6 VOB/A gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.
- Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt Ansprechpartner.
- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLOG.
- Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tarif-treue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG abzugeben.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung zum Firmenprofil mit Unternehmensdarstellung, ggf. Konzernzugehörigkeiten gemäß Formblatt Firmenprofil.
Nach Maßgabe des § 6b Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern.
- Eigenerklärung über den Abschluss oder den Bestand einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Los [Betrag gelöscht] EUR für Los [Betrag gelöscht] EUR für Los [Betrag gelöscht] EUR für Los 4 jeweils je Einzelfall für Per-sonen- und Sachschäden im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung der Bewerbung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Aufträgen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Formblatt Umsatz.
Der Mindestumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft muss in Bezug auf Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben:
Los 1 Lenzkirch II - mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto zzgl. MwSt.
Los 2 Lenzkirch Gewerbegebiet -mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto zzgl. MwSt.
Los 3 Feldberg II - mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto zzgl. MwSt.
Los 4 Friendenweiler - mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto zzgl. MwSt.
Nachdem die Lose teils zeitgleich auszuführen sind, macht der Auftraggeber von der in § 6a EU Nr. 2 c) VOB/A vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, den Mindestjahresumsatz in Bezug auf eine Gruppe von Losen festzulegen, soweit ein Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhalten würde, die gleichzeitig auszuführen sind. In die-sem Fall erhöht sich der Mindestumsatz auf die Summe der zur Bezuschlagung an-stehenden Lose. Bei mehrere Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Auswahl der zur Bezuschlagung anstehenden Lose und obsiegenden Bieter erfolgt diese nach Maß-gabe der Gesamtwirtschaftlichkeit aus Sicht des Auftraggebers.
Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert.
Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftli-chen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unter-auftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Nach Maßgabe des § 6b Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern.
- Eigenerklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß Formblatt technische Ausrüstung.
- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter verwenden.
- Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen. Die Bewerber werden ausdrücklich dazu aufgefordert, die Formblätter für die Referenzen zu verwenden und von eigenen Anlagen zu den Referenzen Abstand zu nehmen! Es sind zwingend sämtliche in den Formblättern für die Referenzen geforderten Angaben zu machen! Im Übrigen gelten folgende Mindestbedingungen:
Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Bau- und/oder Planungsleistun-gen bzw. Generalübernehmerleistungen im Bereich der Errichtung passiver Telekommunikationsinfrastrukturen zu erbringen, wobei mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Planungsleistung und mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Bauleistungen beinhalten muss. Falls die einzelnen Referenzen sowohl Bauleistun-gen als auch Planungs- und Ingenieurleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen in diesem Sinne erfassen, kann die Referenz sowohl für die Bauleistungen, also auch für die Planungs- und Ingenieurleistungen angegeben werden.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.
Hinweis zur Eignungsleihe von Unterauftragnehmern bei Referenzen: Für den Fall, dass Bewerber z.B. nicht über eigene Referenzen im Bereich Planungsleistung verfügen und keine Bietergemeinschaft mit einem Planungsbüro bilden sondern ein Planungsbüro als Unterauftragnehmer benannt wird, können sich diese Bewerber mittels der sogenannten Eignungsleihe der Referenzen von Planungsbüros bedienen, mit denen Sie sich zusammen bewerben möchten. Allerdings setzt die Eignungsleihe voraus, dass eine entsprechen-de Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftrag-nehmer für die betreffenden Planungsbüros als Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Siehe hierzu obige Ausführungen unter Ziffer 7. Dasselbe gilt für den „umgekehrten“ Fall, sich Planungsbüros entsprechender Bauunternehmen bedienen.
Nach Maßgabe des § 6b Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern.
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vorhaben wird anch den enschlägigen und in den Ausschreibungsunterlagen benannten Förderprogrammen zum Breitbandausbau gefördert. Sämtliche Vorgaben derselben sind zu beachten. Auf die Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen wird diesbezüglich wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen,den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB)..