10.58 - Grünflächenpflege Referenznummer der Bekanntmachung: 10.58/11.21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesloch
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69168
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wiesloch.de
Abschnitt II: Gegenstand
10.58 - Grünflächenpflege
Pflege und Unterhaltung städtischer Grünflächen für die Jahre 2022 bis 2024 in 7 Losen
Schatthausen/Baiertal/Alt-Wiesloch
69168 Wiesloch
Es handelt sich um folgende Arbeiten: Bodendeckerflächen bearbeiten, Gehölzpflege bearbeiten, Gehölzrandschnitt (Seitenränder schneiden), Heckenschnitt, Baumscheibenpflege.
Lärmschutzwände Süd-Ost
Es handelt sich um folgende Arbeiten: Bodendeckerflächen bearbeiten, Gehölzpflege bearbeiten, Gehölzrandschnitt (Seitenränder schneiden), Heckenschnitt, Baumscheibenpflege.
Israelitischer Friedhof
Es handelt sich um folgende Arbeiten: Mähen von Rasenflächen mit Aufnahme von Mähgut und Entsorgung, Mähen von Rasenflächen mit Verbleib des Mähguts auf der Fläche, Laub aufnehmen.
Friedhöfe
Es handelt sich um folgende Arbeiten: Bodendeckerflächen bearbeiten, Gehölzpflege bearbeiten, Gehölzrandschnitt (Seitenränder schneiden), Heckenschnitt, Baumscheibenpflege.
Schulen/Gerbersruhschule/Parkstadion
Es handelt sich um folgende Arbeiten: Bodendeckerflächen bearbeiten, Gehölzpflege bearbeiten, Gehölzrandschnitt (Seitenränder schneiden), Heckenschnitt, Baumscheibenpflege.
Innenstadt
Es handelt sich um folgende Arbeiten: Bodendeckerflächen bearbeiten, Gehölzpflege bearbeiten, Gehölzrandschnitt (Seitenränder schneiden), Heckenschnitt, Baumscheibenpflege.
Wiesloch Nord-West
Es handelt sich um folgende Arbeiten: Bodendeckerflächen bearbeiten, Gehölzpflege bearbeiten, Gehölzrandschnitt (Seitenränder schneiden), Heckenschnitt, Baumscheibenpflege.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Auftragsfalle wird von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft die Rechtsform einer gesamtschuldnerischen Haftung verlangt, § 43 Abs. 3 VgV.
Die Anforderungen an die Bewerber gelten grundsätzlich auch für Bietergemeinschaften und Nachunternehmen.
Mit dem Angebot einzureichen, Unterlagen nach Anlage A:
1.
Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
2.
Erkärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mittels Masse abgelehnt worden ist bzw. eine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung des Insolvenzplanes.
3.
Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet.
4.
Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
5.
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde.
6.
Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
7.
Eigenerklärung über die Nichtvorlage von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
8.
Eigenerklärung über die Nichtvorlage von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
9.
Eigenerklärung über Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: mindestens 4.500.000 € für Personenschäden, mindestens 4.500.000 € für Sachschäden, mindestens 2.000.000 € für Umweltschäden, sowie die Verpflichtung, diese über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen zu lassen. Falls die geforderte Versicherung nicht besteht, erklärt der Bieter, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen bzw. angepaßt wird und duch die Bestätigung des Versicherungsunternehmens unverzüglich nach Auftragserteilung dem Auftraggeber vorgelegt wird.
In Bezug auf die Nr. 1-6 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich, welches den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist. Der Nachweis kann auch mit Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zulässig.
Die Anforderungen an die Bewerber gelten grundsätzlich auch für Bietergemeinschaften und Nachunternehmen.
Mit dem Angebot einzureichen:
1.
Angabe von mindestens 3 Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit folgenden Angaben:
Kurzbeschreibung der Leistung, Angabe des Auftragswertes, des Auftraggebers, der Art der vertragliche Bindng (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner oder Nachunternehmer), Zahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer gegliedert nach Arbeitnehmer und Leitungspersonal sowie des Ortes und der Zeit der Ausführung. Angabe des Referenzgebers/ Ansprechpartners mit jeweiligen Kontaktdaten.
2.
Eigenerklärung, dass die für die Auftragsausführung verantwortliche Person sowie deren Stellvertretung über eine entsprechende Qualifikation für die Verkehrssicherung/ Sicherung der Arbeitsstellen verfügt und eine Benennung sowie die Vorlage der entsprechenden Qualifikationen unverzüglich auf Verlangen erfolgt.
3.
Eigenerklärung, dass die für die Auftragsausführung verantwortliche Person (Vorarbeiter*) sowie deren Stellvertretung über eine entsprechende Ausbildung (mindestens abgeschlossene Ausbildung im Bereich Garten- und Landschaftsbau) verfügt und eine Benennung sowie die Vorlage der entsprechenden Qualifikationen unverzüglich auf Verlangen erfolgt.
In Bezug auf Nr. 1 sind die Referenzen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich, welches den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist. Der Nachweis kann auch mit Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zulässig.
Rechtsform der Bietergemeinschaft:
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Im
Angebot sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
anzugeben, einer davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu
benennen, § 43 Abs. 2 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt!
Es ist ausschließlich eine elektronische Abgabe des Angebotes möglich. Das Angebot ist mit allen geforderten Nachweisen rechtzeitig elektronisch einzureichen. Soweit in den Ausschreibungsunterlagen Formblätter vorgesehen sind, sind diese zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Bitte beachten Sie, dass für die elektronische Angebotsabgabe die Bietersoftware AI Bietercokpit erforderlich ist. Die Nutzungsbedingungen und technischen Vorraussetzungen sind abrufbar unter: http://www.auftragsboerse.de. Bei der
Installation hilft Ihnen der Bietersupport (Telefon: 0711/666 01-476 oder per E-Mail: [gelöscht]). Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Abgabe ebenso, dass aufgrund einer ggf. großen Datenmenge eine vollständige Übertragung Ihrer Unterlagen längere Zeit in Anspruch nimmt!
Der Auftraggeber ist verpflichtet ab einer Auftragssumme von 30.000 € (ohne Umsatzsteuer) für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) einzuholen.
Der Aufwand für die Erstellung der Unterlagen durch den Aufragnehmer wird durch den Auftraggeber nicht erstattet. Bieterfragen sind über die Bietersoftware AI Bietercockpit zu stellen. Bieterfragen, die nach dem 25.10.2021 gestellt werden, können nicht mehr beantwortet werden.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter: www.wiesloch.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist
gemäß § 160 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit:
1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1. Nr. 2. § 134
Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.