66000120 - LHS Stuttgart - Tiefbauamt, Erschließung Areal C1 Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_ArealC1_001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
66000120 - LHS Stuttgart - Tiefbauamt, Erschließung Areal C1
Das Planungs- und Überwachungsziel ist die Erschließung des Areals C1 zur Entwicklung eines neuen Stadtquartiers zwischen den Wagenhallen, dem Pragfriedhof sowie den Gleisanlagen in Richtung Nordbahnhofstraße.
Das Projekt wurde zu einem offiziellen IBA’27 Projekt erklärt. Somit sind alle Projektziele auf die IBA’27 abzustimmen.
Die Erschließungsmaßnahme umfasst ein Areal von ca. 8,6 ha Fläche und beinhaltet im Wesentlichen die Planung und Ausführung von Verkehrsanlagen, von Ingenieursbauwerke der öffentlichen Erschließung der Abwassernetze sowie Bauwerke zur Regenwasserbewirtschaftung.
Das Bauvorhaben stellt hohe Anforderungen an den Bauablauf und die Koordination der vielen Beteiligten. Die geforderte Planungsleistung umfasst daher insbesondere auch die Ausarbeitung und Abstimmung eines Bauablaufkonzepts einschließlich der Bauphasen- und Umleitungspläne, Einengpläne.
Es ist vorgesehen, dass die Umsetzung der Maßnahmen in mehreren getrennten Bauabschnitten erfolgt.
Stuttgart
— Planung Verkehrsanlagen gemäß HOAI – Lp 1-8 + örtliche Bauüberwachung + weitere besondere Leistungen,
— Planung Ingenieurbauwerke gemäß HOAI – LP 1-8 + örtliche Bauüberwachung,
— Tragwerksplanung gemäß HOAI – LP 1-6 + besondere Leistungen,
— Besondere Leistungen im Rahmen der Projektvorbereitung (wie z.B. Bestandsaufnahme, Projektsteuerungsleistungen, etc.)
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Stadt Stuttgart im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise- und abschnittsweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Hinweis zum genannten Endtermin: Ende Bauausführung -
Gemäß Vertrag werden keine Vertragstermine vereinbart, Laufzeit des Vertrags endet mit Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Leistung.
1) Beschäftigte - das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2017 - 2019) Beschäftigten (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden):
a) Beschäftigte - Bereich Planung Verkehrsanlagen
- mehr als 4 und bis zu 6 Vollzeitbeschäftigte: 25 Punkte,
- mehr als 6 Vollzeitbeschäftigte: 50 Punkte.
b) Beschäftigte - Bereich Planung Ingenieurbauwerke:
- mehr als 4 und bis zu 6 Vollzeitbeschäftigte: 25 Punkte,
- mehr als 6 Vollzeitbeschäftigte: 50 Punkte.
2) Fachliche Eignung:
2.1) Referenzobjekt 1: Planung Verkehrsanlagen mindestens Honorarzone III:
a) Projekttyp:
- Straßenbau zur Herstellung von Erschließungsstraßen in einem Neubaugebiet: 50 Punkte,
- Straßenbau zur Herstellung von Erschließungsstraßen in einem Neubaugebiet mit Rückbau und Renaturierung von bestehenden Verkehrsflächen: 75 Punkte.
b) Lage:
- innerstädtisch: 50 Punkte,
- Innerstädtisch mit Integration von Leitungsträgern: 75 Punkte.
c) Verkehrssicherung / Bauphasen:
- Maßnahme unter Verkehr mit entsprechender Verkehrssicherung: 50 Punkte,
- Maßnahme unter Verkehr mit entsprechender Verkehrssicherung mit mindestens 10 unterschiedlichen Verkehrsleitungen/Bauphasen: 75 Punkte.
d) Baukosten - anrechenbare Kosten Verkehrsanlagen - netto:
- ab 2,5 Mio. € und bis 5,0 Mio. €: 25 Punkte,
- mehr als 5,0 Mio. €: 50 Punkte.
e) Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Planung Verkehrsanlage nach HOAI durch den Bewerber:
- Leistungsphase 2: 21 Punkte,
- Leistungsphase 3: 26 Punkte,
- Leistungsphase 4: 8 Punkte,
- Leistungsphase 5: 15 Punkte,
- Leistungsphase 6: 10 Punkte,
- Leistungsphase 7: 4 Punkte,
- Leistungsphase 8: 16 Punkte.
f) Jahr der Fertigstellung:
- ab 01.01.2016: 25 Punkte.
2.2) Referenzobjekt 2: Planung Ingenieurbauwerke mindestens Honorarzone III (kann sich auch um Referenzprojekt 1 handeln):
a) Projekttyp:
- Erschließung unbebaute Außenbereiche: 25 Punke.
- Erschließung innerstädtisch mit festen Anschlusspunkten: 75 Punkte,
- Erschließung innerstädtisch mit festen Anschlusspunkten sowie Zwangspunkten im Erschließungsgebiet: 100 Punkte.
b) Kanalprofil:
- bis DN 250: 25 Punkte,
- größer DN 250 und bis DN 500: 50 Punkte,
- größer DN 500: 75 Punkte.
c) Regenwasserbehandlung- und Versickerungsanlagen (Mehrfachauswahl möglich):
- Regenwasserbehandlungsanlage (Entlastung/Rückhaltung): 75 Punkte,
- Versickerungsanlage: 75 Punkte,
- technische Ausstattung (Maschinen- und/oder EMSR-Technik) für o. g. Anlagen: 50 Punkte.
d) Baukosten - anrechenbare Kosten Ingenieurbauwerke - netto:
- ab 2,0 Mio. € und bis 5,0 Mio. €: 50 Punkte,
- mehr als 5,0 Mio. €: 75 Punkte.
e) Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Planung Ingenieurbauwerke nach HOAI durch den Bewerber:
- Leistungsphase 2: 15 Punkte,
- Leistungsphase 3: 19 Punkte,
- Leistungsphase 4: 6 Punkte,
- Leistungsphase 5: 12 Punkte,
- Leistungsphase 6: 8 Punkte,
- Leistungsphase 7: 3 Punkte,
- Leistungsphase 8: 12 Punkte.
f) Jahr der Fertigstellung/Verkehrsfreigabe:
- ab 01.01.2016: 25 Punkte.
2.3) Referenzobjekt 3: Tragwerksplanung mindestens Honorarzone III:
(kann sich auch um Referenzprojekt 1 und/oder 2 handeln):
a) Projekttyp - Baugrubenverbau:
- bis 2 m ohne Rückverankerung: 5 Punkte,
- größer 2 m bis 4 m ohne Rückverankerung: 10 Punkte,
- größer 4 m mit Rückverankerung: 20 Punkte.
b) Projekttyp -Konstruktion Entwässerungsbauwerk
- außerhalb Verkehrsraum: 5 Punkte,
- innerhalb Verkehrsraum größer 100 m3 bis 500 m3: 10 Punkte,
- innerhalb Verkehrsraum größer 500 m3: 20 Punkte.
c) Baukosten - anrechenbare Kosten Tragwerksplanung - netto:
- ab 2,0 Mio. € und bis 5,0 Mio. €: 15 Punkte,
- mehr als 5,0 Mio. €: 30 Punkte.
d) Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Planung Tragwerksplanung nach HOAI durch den Bewerber:
- Leistungsphase 2: 3 Punkte,
- Leistungsphase 3: 5 Punkte,
- Leistungsphase 4: 9 Punkte,
- Leistungsphase 5: 12 Punkte,
- Leistungsphase 6: 1 Punkte,
e) Jahr der Fertigstellung/Verkehrsfreigabe:
- ab 01.01.2016: 10 Punkte.
Nachforderung von Unterlagen:
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Gesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer oder Studien- und Ausbildungsnachweise (Mindestbedingung: Bauingenieur oder Vergleichbares).
Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung muss dauerhaft im Unternehmen verankert sein.
— § 43 VgV: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen,
— § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3,0 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und 5,0 Mio. EUR für Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. (Ausschlusskriterium),
— § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (im Fall der Eignungsleihe),
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten,
Die Bestätigung der Eigenerklärungen erfolgt durch Nennung des Erklärenden im Rahmen der Abgabe auf der Vergabeplattform.
— § 46 Abs. 3 Nr. 1: je 1 Referenzprojekt mit vergleichbaren Planungsanforderungen mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen für folgende Bereiche:
— Planung Verkehrsanlagen mindestens Honorarzone III,
— Planung Ingenieurbauwerk mindestens Honorarzone III,
— Planung Tragwerksplanung mindestens Honorarzone III
Siehe Abschnitt III.1.1).
— § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben:
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden.
Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklären die Bewerber das Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen nach § 123 GWB und § 124 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung-0
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).