Rückhalteraum Freistett/Rheinau/Kehl - Ingenieurleistungen L4-1 EdF-Straße / Rheinseitendamm
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77654
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt5/ref533/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.istw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rückhalteraum Freistett/Rheinau/Kehl - Ingenieurleistungen L4-1 EdF-Straße / Rheinseitendamm
Im Rahmen der Errichtung des Rückhalteraums Freistett/Rheinau/Kehl ist die Anpassung der EdF-Straße, des Rheinseitendamms und des Rheinseitengrabens an die neuen Randbedingungen zu planen. Dies umfasst die Gewerke Verkehrsplanung, Ingenieurbauwerke und Gewässerausbau. Die sich im Betriebsfall einstellenden Wasserspiegel im Rückhalteraum und die künftige Höhe der geplanten Querdämme erfordern eine höhenmäßige Anpassung der EdF-Straße und eines Be-triebs- und Unterhaltungsweges auf dem Rheinseitendamm. In Abhängigkeit der gewählten Alterna-tive für die Straßenführung bedingt dies auch eine Verlegung bzw. Anpassung des Rheinseitengra-bens.
Dienstsitz des RP in Offenburg, Standort des RHR im Ortenaukreis in den Städten Rheinau und Kehl.
Im Rahmen der Errichtung des Rückhalteraums Freistett/Rheinau/Kehl ist die Anpassung der EdF-Straße, des Rheinseitendamms und des Rheinseitengrabens an die neuen Randbedingungen zu planen.
Dazu ist eine „Mindest“-Anpassungsvariante zu untersuchen, bei der eine abschnittsweise Überflu-tung der EdF-Straße in Kauf genommen wird und lediglich eine Anrampung auf vier über dem Re-tentionsniveau liegende Dämme / Querriegel erfolgt. Die Verlegung der EdF-Straße auf den Rhein-seitendamm unter Gewährleistung einer durchgehenden Befahrbarkeit bei Betrieb stellt die Alterna-tive zur Mindest-Anpassung dar. Beide Alternativen sind bis zur Vorplanungsphase zu planen, in den Leistungsphase 3 und 4 HOAI wird dann nur noch die favorisierte Lösung weiterverfolgt. Die Planungen umfassen auch die Anpassung des Deichverteidigungsweges und der Unterhaltungs-wege auf dem Rheinseitendamm, sowie die mit den Anpassungen verbundenen Gewässerbau-maßnahmen am Rheinseitengraben. Verbindungsbauwerke zwischen Rheinseitengraben und dem Rückhalteraum östlich der EdF-Straße sind ebenfalls Gegenstand der Planung.
Als Planungsleistungen gemäß HOAI werden somit die Leitungsphasen 1-4 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 und für die Verkehrsplanung gemäß § 47 benötigt.
Das wesentliche Planungs- und Leistungssoll wird wie folgt zusammengefasst:
- Objektplanung EdF-Straße als Mindest- und Verlegungsvariante
- Objektplanung Rheinseitendamm und Rheinseitengraben.
Die Planung soll 2022/2023 in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Auftragnehmern weiterer Planungslose erfolgen.
Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Projek-ten des Bewerbers aus folgenden Bereichen:
1) Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung von Straßenbaumaßnahmen
Anteil an Gesamtwertung: 40 %
2) Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung von Dammbauwerken
Anteil an Gesamtwertung: 10 %
3) Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung von Dammbauwerken an schiffbaren Gewäs-sern
Anteil an Gesamtwertung: 20 %
4) Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung von Gewässerausbaumaßnahmen
Anteil an Gesamtwertung: 30 %
Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:
Die Fertigstellung des Projekts (hier: Fertigstellung der Genehmigungsplanung) war in den vergan-genen 5 Jahren. Als erbrachte Leistung wird ein Projekt anerkannt, bei dem 90 % der Leistung er-bracht sind.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim jeweiligen Auftraggeber zu überprüfen.
Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom jeweiligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerberge-meinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-) Leistung vorgesehen sind.
Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen The-men mehrfach genannt werden
Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwi-schen z. B. 0 und 10, 0 und 5, bei Ja/Nein-Fragen mit 0 oder 1 und bei Bewertung der Planungsleis-tungen nach HOAI entsprechend den Teilleistungen bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte ver-geben. Diese sind folgender Systematik zugeordnet:
Bei Fragen mit 5 Punkten:
- 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt, entspricht den Anforderungen aus dem ausgeschriebenen Projekt
- 3 Punkte: Kriterium durchschnittlich gut erfüllt
- 1 Punkt: Kriterium erfüllt
- 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Bei Ja/Nein-Fragen:
- 1 Punkt: Kriterium erfüllt
- 0 Punkte Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüfbogen verfolgt werden.
Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Ver-handlungsverfahren. Dabei wird ein Mindestkriterium eingeführt, dass ein Bewerber mindestens 50 Punkt erreichen muss, ansonsten wird er vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Erklärungen sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Erklärung über die Rechtsform des Antragstellers, der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie der Person des Antragstellers die den Antrag im Auftrag des Bewerbers abgibt. Die Person welche den Antrag / die Erklärungen abgibt muss berechtigt sein Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.
B) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis H sind in dem zur Verfügung ste-henden Antragsmuster enthalten.
A) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, dass der Bewerber sich verpflichtet im Fall einer Beauftragung über die gesamte Bearbeitungszeit eine Berufshaftpflichtversicherung für Per-sonenschäden sowie für sonstige Schäden zu haben.
B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine gemeinschaftliche Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist nicht zugelassen.
Es wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Im Fall einer Beauftragung wird deshalb ein Nachweis über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt.
C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuwei-sen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen auf Seiten des An-tragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungser-bringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften.
E) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeld (für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden) enthalten.
F) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über den Jahresumsatz (brutto) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten.
G) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten.
H) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, nachdem die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen wird.
Zu A) Ausschlusskriterium: Mindestens Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung: 3,0 Mio. € bei Personenschäden / 3,0 Mio. € für sonstige Schäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
Zu F) Ausschlusskriterium: Geforderter durchschnittlicher Jahresumsatz in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre mindestens: [Betrag gelöscht] EUR.
Zu G) Ausschlusskriterium: Geforderte durchschnittliche Anzahl von Beschäftigten in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Jahre mindestens: 5 (Vollzeit-) Beschäftigte.
Nachweis der fachlichen Eignung über die Angabe von vorhandenen Fach- / Führungskräften und durchgeführten Projekten gemäß den nachfolgend genannten Mindestkriterien.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis D sind in dem zur Verfügung ste-henden Antragsmuster enthalten.
A) Nachweis von Fachkräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags
B) Nachweis von Führungskräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags.
C) Nachweis der fachlichen Eignung über die fachliche Bewertung
D) Nachweis Qualitätsmanagement
Zu A) Nachweis von Fachkräften mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung in den folgenden Bereichen.
A1) 1 Fachkraft mit dem Arbeitsschwerpunkt Straßenbau
A2) 1 Fachkraft mit dem Arbeitsschwerpunkt Ingenieurbauwerke (Dammbau)
A3) 1 Fachkraft mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewässerausbau
Zu B) Nachweis von 1 Fachkraft mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung als Führungskraft für die Leitung des Projektteams.
Zu D) Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems, entsprechend der DIN EN ISO 9001 (bei Bewerbergemeinschaften für jedes beteiligte Unternehmen).
A) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden.
B) Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen – AVB (Boorberg Verlag 03/2018).
C) Zusätzliche Vertragsbedingungen für Architekten-/Ingenieurleistungen – ZVB (Boorberg Verlag 03/2018).
D) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Aktueller Stand vom 02.11.2020).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Ausschreibungsplattform angenommen und zentral beantwortet. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet. Die Fragen werden mit den zugehörigen Antworten (anonym) über die Ausschreibungsplattform zur Verfügung gestellt. Interessenten / Bieter haben sich selbstständig über den aktuellen Stand des Dokuments "Fragen und Antworten" zu informieren.
Alle Fragen müssen bis spätestens Freitag, 15.10.2021 – 12:00 Uhr vorliegen, damit die rechtzeitige Beantwortung gewährleistet werden kann. Später eingehende Fragen können aus Gründen der Chancengleichheit nicht beantwortet werden. Die letztmalige Aktualisierung dieses Dokuments ist für Dienstag, 29.10.2021 vorgesehen und wird entsprechend gekennzeichnet.
B) Der Antragsteller trägt die alleinige Verantwortung, dass sein Antrag / Angebot rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle vorliegt. Auch bei der elektronischen Angebotsabgabe kann es zu technischen Schwierigkeiten kommen weshalb eine rechtzeitige Abgabe der Unterlagen dringend empfohlen wird.
C) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern.
D) Den Bewerbern wird empfohlen im Teilnahmewettbewerb das vorbereitete Antragsmuster zu verwenden und dieses mit den notwendigen Anlagen einzureichen. Darin werden alle notwendigen Angaben abgefragt. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden.
Unterlagen, die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
E) Ergänzung zu III.2.3) „Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal“. Dieses wird erst im Verhandlungsverfahren abgefragt.
F) Im Teilnahmeantrag und im Angebot muss der Namen der natürlichen Person angegeben wer-den, welche die Erklärungen im Auftrag des Bewerbers abgibt. Diese Person muss nachweislich berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen – siehe III.1.1). Anträge / Angebote ohne diese Angabe werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
G) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber / Bieter in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
H) Die Antragsunterlagen / Angebote sind digital in Textform über die o.g. Ausschreibungsplattform einzureichen.
I) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem Teilnahmeantrag informiert (In der Regel innerhalb von 3 Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags).
J) Der Auftraggeber wird für die Bieter deren Angebot beauftragt werden sollen (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) spätestens vor Beauftragung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
K) Es gibt keine Büros, die bereits an der Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung mitgewirkt haben.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
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Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 11.02.2020:
„.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Ort: Karlsruhe
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