L649609 Zentrales Landratsamt Ravensburg 1. Bauabschnitt, HLS-Planungsleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wangen
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88239
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rv.de
Abschnitt II: Gegenstand
L649609 Zentrales Landratsamt Ravensburg 1. Bauabschnitt, HLS-Planungsleistungen
Das Landratsamt Ravensburg plant eine Erweiterung/einen Neubau der Verwaltungsflächen auf dem Areal des Kreishauses II, Gartenstraße 107, in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Haupthaus.
Hierzu wurde ein Architektenwettbewerb ausgelobt, dessen Bearbeitung abgeschlossen ist und dessen Preisträger bereits feststehen. Das an den Wettbewerb anschließende Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern ist ebenfalls abgeschlossen.
Der Architektenwettbewerb bestand aus einen Realisierungsteil zum Neubau des 1. Bauabschnitts des Landratsamtes und einem Ideenteil für das gesamte Plangebiet.
Der Realisierungsteil umfasst den ersten großen Neubau-Bauabschnitt der geplanten Zentralisierung und Zusammenführung der Standorte am Standort Kreishaus II. Das Planungsgebiet für den Realisierungsteil ist ca. 3,30 ha groß und beinhaltet verschiedene Bestandsbauten. In einem möglichen zweiten Bauabschnitt wird das Landratsamt um ein weiteres Gebäude mit ca. 10.000m² oberirdisch und 1.600m² unterirdisch erweitert. Zusätzlich wird ein Parkhaus mit ca. 470 Parkplätzen auf dem Areal des Landratsamtes mit dem Bauabschnitt 1 fertiggestellt.
Mit der Planung soll nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens begonnen werden. Die Fertigstellung des Neubaus ist bis 2026 vorgesehen.
Für den Neubau des Landratsamtes wird für den Realisierungsteil im Bauabschnitt 1 und für die übergeordnete Konzeption ein Fachplaner TGA HLS gesucht.
Die Aufgabe des HLS-Planers ist es unter anderem auch, die geplanten Interimszustände und Provisorien zu prüfen, möglicherweise Konzepte anzupassen, um die Aufrechterhaltung des Betriebs der verbleibenden Bauteile B, C und E zu gewährleisten und die Weiterplanung der Interimszustände und Provisorien im Bauabschnitt1.
Zum Leistungsbild des HLS Planers gehören ebenfalls die Analyse, Konzeption, Umsetzung und Begleitung von Energiemonitoring zur Energieoptimierung und die Wartungsplanung nach Inbetriebnahme des Gebäudes im Bauabschnitt 1.
Geschätzte Kosten: KG 300: 18.000.000,- €, KG 400: 12.000.000,- € netto.
Mit der Planung soll nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens begonnen werden. Die Fertigstellung des Neubaus ist bis 2026 vorgesehen.
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Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-3, teilweise 7, optional 8 (HLS), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Fachplanung TGA (Elektro) ist nicht Gegenstand der Auftragsbekanntmachung. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
88212 Ravensburg Gartenstraße 107
Im ersten Neubau-Bauabschnitt soll eine Fläche von ca. 12 000 m2 BGF oberirdisch und ca. 2 700 m2 BGF unterirdisch umgesetzt werden. Derzeit wird von anrechenbaren Nettokosten in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für die KG300 und [Betrag gelöscht] EUR für die KG400 ausgegangen.
Durch die neu geplanten Gebäudestrukturen ergibt sich die Möglichkeit zur Ausbildung neuer offener Arbeitswelten und maximaler Flexibilität im Bereich der Bürozonen. Eine bestimmte Tragkonstruktion war nicht vorgegeben, es wird allerdings besonders Wert auf eine wirtschaftliche Konstruktion gelegt. Der neue Baukörper wird mehrgeschossig (im Siegerentwurf 6 Geschosse + UG) errichtet. Eingangsbereich und Konferenzräume erhalten Sonderhöhen.
Bei der Planung und Auswahl der zur Verwendung kommenden Materialien bzw. Fassadenkonstruktionen sollen die ökologischen und umweltschonenden Aspekte angemessen berücksichtigt werden. Grundsätzlich wird vom Auslober eine nachhaltige Bauweise erwartet. Grundlage der Planung und Umsetzung ist der "Leitfaden für Nachhaltiges Bauen", der vom Landkreis Ravensburg entwickelt wurde und zur Anwendung kommt.
Die wesentlichen notwendigen Medien und Leitungen zur Ver- und Entsorgung des Gebiets befinden sich in den angrenzenden Straßenzügen.
Ziel ist es, ein mit gebäudetechnischen Anlagen ein zukunftsorientiertes Gebäudekonzept zu erreichen. Es wird Wert auf die Verwendung effizienter Lüftungskonzepte mit Wärmerückgewinnung und die Vermeidung sommerliche Überhitzung unter Ausschluss einer aktiven Kühlung gelegt. Ausdrücklich gewünscht ist die Verwendung von Hybridlüftungssystemen.
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Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche 08.12.2021
Der Eigenbetrieb IKP beabsichtigt die Leistungen für die Leistungsphasen 1-9 stufenweise zu beauftragen. Für die Leistungsphasen 1-7 sind 24 Monate geplant. Für die Bauausführung sind 36 Monate geplant.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
1.finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%) .
Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenden Leistung in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
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2.technische Leistungsfähigkeit .
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
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Es können 3 Referenzen eingereicht werden. Referenz A ist zwingend erforderlich, die Referenzen B und C sind optional. Mehrfachnennungen sind nicht möglich. In Kategorie A oder B eingereichte Projekte können allerdings auch für C eingereicht werden.
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Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% also max. 400 Punkten gewertet, davon für Referenz A und B jeweils 150 mögliche Punkte, für Referenz C max. 100 mögliche Punkte.
Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Referenz A:
Nachweis eines realisierten Projekts zum Thema Verwaltung oder vergleichbar.
Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau eines Verwaltungsgebäudes, ca. 15.000m² BGF, Gesamtkosten ca. 30 Mio. € netto, KG 300/400.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Referenz B:
Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbarer Größe, beliebiger Nutzung.
Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau, ca.15.000m² BGF.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Referenz C:
Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbarer Größe mit Energiemonitoring.
Kriterien der Vergleichbarkeit: ca.15.000m² BGF, Energiemonitoring.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Beauftragung von Teilleistungen aus den HOAI-Leistungsphasen entsprechend dem Vertrag.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche 08.12.2021
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
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Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB).
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Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
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Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
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Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt. Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2018, 2019 und 2020.
Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den Jahren 2018, 2019 und 2020.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärungen über Referenzen, es können 3 Referenzen gewertet werden.
Referenz A ist zwingend erforderlich, die Referenzen B und C sind optional. Mehrfachnennungen sind nicht möglich. In Kategorie A oder B eingereichte Projekte können allerdings auch für C eingereicht werden.
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Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis eines realisierten Projekts zum Thema Verwaltung oder vergleichbar
- Projektkosten (KG 300/400) mind. 10 Mio. € brutto.
- Leistungszeitraum 2010 - 2021, fertiggestellt
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8) im Unternehmen des Bewerbers
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbarer Größe
- Projektkosten (KG 300/400) mind. 10 Mio. € netto
- Leistungszeitraum 2010 - 2021, fertiggestellt
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8) im Unternehmen des Bewerbers
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Für Referenz C gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbarer Größe mit Energiemonitoring
- Projektkosten (KG 300/400) mind. 5 Mio. € netto
- Leistungszeitraum 2010 - 2021, fertiggestellt
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung .
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.
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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitgleid das Referenzprojekt erbracht wrude. Die Referenzleistungen müssen von dem Unternehmen tatsächlich erbracht worden sein, das im Auftragfall die Leistung tatsächlich erbringt (d.h. von dem Bewerber, des für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder den für die Leistungserbringung benannten Dritten).
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA (HLS) berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Beratender Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA (HLS), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist, bzw. bei Beratenden Ingenieuren der Fachrichtung Fachplanung TGA (HLS), wenn die Anerkennung einer deutschen Ingenieurkammer nachgewiesen werden kann.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen,Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
1. Beauftragung: Die Vergabestelle behält sich vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2. Formale Ausschlusskriterien: – Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1, Nr.1VgV, – Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
3. Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressenvorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV.
4. Weitere Ausschlusskriterien: Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter „geforderte Mindeststandards“ (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit).
6. Bietergemeinschaften / Eignungsleihe / Unterauftragsvergabe: – Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (siehe Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. — soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind — bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem Unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabeder Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur Festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).