VE 1.322 Fliesenarbeiten + Werkstein Referenznummer der Bekanntmachung: SRH_SIG-2021-0017
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sigmaringen
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Postleitzahl: 72488
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kliniken-sigmaringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 1.322 Fliesenarbeiten + Werkstein
Herstellen des Bodenaufbaus in Nasszellen mit Dämmschicht, Zementestrich und Verbundabdichtung. Wandfliesen und Bodenfliesen in Nasszellen. Bodenfliesen in Fluren und auf Treppenläufen.
Sigmaringen
Estricharbeiten, ca. 375 m²
Verbundabdichtungen, ca. 2.300 m²
Wandfliesen, ca. 1.900 m²
Bodenfliesen, ca. 1.160 m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung auf Formular des Auftraggebers (Formblatt 124) - darüber, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Ggf. ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht.
2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung auf Formular des Auftraggebers (Formblatt 124) - über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 e EU VOB/A einschließlich Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
oder anstelle der Nachweise zu 1. bis 2.:
- Nachweis der Präqualifizierung durch Mitteilung der Registrierungsnummer, unter der der Bieter in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen ist oder
- Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied der Nachweis gemäß Ziffer 1.-2. vorzulegen bzw. der Präqualifikationsnachweis / Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu erbringen.
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungspolice)
Der Nachweis gemäß Ziffer 1. ist auch von präqualifizierten Bietern zusätzlich zum Präqualifikationsnachweis mit dem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis gemäß Ziffer 1 von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderte Mindest-Deckungssumme von € 1.000.000,00 erreichen.
zu 1.: Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme von € 3,0 Mio. für Personen- bzw. Vermögens- und Sachschäden
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung - über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
2. namentliche Nennung und Vorlage des Erfahrungsnachweises - zunächst nur Eigenerklärung - des für die Leistungserbringung vorgesehen Bauleiters
3. Namentliche Nennung und Vorlage des Erfahrungsnachweises - zunächst nur Eigenerklärung - des für die Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Bauleiters
zu 1.: Der Nachweis muss Ort, Inhalt, Auftraggeber und Datum der Abnahme der Referenzleistung erkennen lassen
zu 2.: Der Erfahrungsnachweis muss die Qualifikation und Erfahrung des Bauleiters mit vergleichbaren Leistungen erkennen lassen
zu 3.: Der Erfahrungsnachweis muss die Qualifikation und Erfahrung des stellvertretenden Bauleiters mit vergleichbaren Leistungen erkennen lassen
siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbHHohenzollernstraße 4072488 SigmaringenDeutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag auch dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Aufftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.