Campus Schopfheim - Trockenbau Decken Sporthalle Neubau Referenznummer der Bekanntmachung: 342b-CHN/01-004.04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schopfheim
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79650
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schopfheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Campus Schopfheim - Trockenbau Decken Sporthalle Neubau
Gegenstand der Vergabe sind Trockenbauarbeiten inkl. Liefern und Herstellen von ca. 670 m² GK-Akustikdecken und ca. 250 m² GK-Decken.
Friedrich-Ebert-Schule - Gemeinschaftsschule Schopfheim Roggenbachstraße 11 79650 Schopfheim
Die Sporthalle entsteht im Kontext einer großen Umgestaltung eines alten Schulgeländes mit denkmalgeschützten Gebäuden zu einem modernen Schulcampus mit Ganztagsangebot. Die Vergabe umfasst Trockenbauarbeiten inkl. Liefern und Herstellen von ca. 670 m² GK-Akustikdecken und ca. 250 m² GK-Decken.
Gebäude:
Bruttogeschossfläche: 3.324 m²
Bruttorauminhalt: ca. 24.427 m³
Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Steinen
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79585
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMERCN9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.