Sanierung + Erweiterung FW Hohenwart - Planung HLS Referenznummer der Bekanntmachung: GM 2021.118
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pforzheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung + Erweiterung FW Hohenwart - Planung HLS
Planungsleistungen nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2 § 55 Leistungsbild Ingenieurleistung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, LPH 1 - 9
Stadt Pforzheim
Sanierung und Erweiterung Feuerwehrhaus Hohnenwart
Zahl der erreichten Punkte nach Eignungsprüfung. Bei
Punktegleichheit ab Rang 5 entscheidet das Los! Bewerber, die
die Mindestpunktzahl von 50 nicht erreicht haben, werden nicht
zur Angebotsabgabe aufgefordert!
1.1 Ausschlusskriterien:
1.3 Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
1.3.3 Versicherung Unabhängigkeit Ausführungs- und
Lieferinteressen
1.3.4 Verknüpfung mit anderen Unternehmen (möglicher
Ausschlussgrund)
1.3.5 Versicherung des Besitzes einer ausreichenden
Berufshaftpflichtversicherung
2.0 Eignungskriterien:
2.1 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
2.1.1 Anzahl Beschäftigte max. 5 Punkte
2.1.2 Erklärung zum Umsatz max. 5 Punkte
2.2 Qualifikation + Berufserfahrung Projektleitung max. 5
Punkte
Qualifikation + Berufserfahrung stellv. Projektleitung max. 5
Punkte
Qualifikation + Berufserfahrung Bauleitung max. 5 Punkte
3. Fachliche Eignung Bewerber
3.1 Referenz 1 des Bewerbers für ein Neubauprojekt max. 30
Punkte
3.2 Referenz 2 des Bewerbers für Bauen im Bestand max. 30
Punkt
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung. Mit
Beauftragung wird die Stufe 1 (LPH1 bis 3, Grundleistungen
und Besondere Leistungen) abgerufen. Ein Anspruch auf
Weiterbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Bedingungen sind zu erfüllen:
Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft (wenn
gegeben);
Eigenerklärung gem. §§ 123 + 124 GWB Auskunft zur
Unternehmensstruktur Ggf. Unterbeauftragungen;
Berufshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe;
aktueller Auszug Unternehmenseintrag aus dem Berufsregister;
Anzahl der Beschäftigten gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Erklärung zum Umsatz gem. §45 VgV (Vorlage Bankauskunft)
Bewertung gemäß Auflistung unter II.2.9)
(Auszug aus Teilnahmeantrag)
2.2 Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlichen
Personen gem. §43 Abs. 1 VgV
3.1 Referenz 1 für ein Neubauprojekt
Die Referenz sollte möglichst vergleichbar mit den hier
ausgeschriebenen Leistungen sein und somit einen Eindruck
über die zu erwartende Leistungsfähigkeit für das Projekt
vermitteln. Bewertet wird die Vergleichbarkeit anhand folgender
Kriterien:
3.1.1 Gebäudetyp
3.1.2 Anrechenbare Kosten (KG 300 + 400)
3.1.3 Nutzfläche
3.1.4 Realisierte und abgeschlossene LPH nach HOAI
3.1.5 Referenzschreiben des Referenzprojekts
3.2 Referenz 2 für Bauen im Bestand
Die Referenz sollte möglichst vergleichbar mit den hier
ausgeschriebenen Leistungen sein und somit einen Eindruck
über die zu erwartende Leistungsfähigkeit für das Projekt
vermitteln. Bewertet wird die Vergleichbarkeit anhand folgender
Kriterien:
3.2.1 Gebäudetyp
3.2.2 Anrechenbare Kosten (KG 300 + 400)
3.2.3 Durchführung von Interimsmaßnahmen
3.2.4 Realisierte und abgeschlossene LPH nach HOAI
3.2.5 Referenzschreiben des Referenzprojekts
Bewertung gemäß Auflistung unter II.2.9)
Teilnahmeberechtigt sind Ingenieure:
1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den
Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung
Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der
Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden;
2) Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied
die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische
Personen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorhandenen Planungsleistungen/relevanten Unterlagen
werden, sofern sie nicht bereits der Aufforderungzur Teilnahme
beigefügt wurden, den ausgewählten Bietern mit der
Aufforderung zur Angebotsabgabe und zur Verhandlung
elektronisch zur Verfügung gestellt.
Durchführung Verhandlungsgespräche: ca. 20.01. + 21.01.2022
Den genauen Termin und den Ort erhalten die erfolgreichen
Bewerber mit der Angebotsaufforderung. Die Beauftragung
erfolgt voraussichtlich ca. im März 2022.
Gefordert werden bei der Einreichung der Teilnahmeanträge
ausschließlich Eigenerklärungen oder Kopien mit dem
Vorbehalt, vor einer Zuschlagserteilung bei Bedarf
entsprechende Nachweise der zuständigen Stellen im Original
bzw. durch beglaubigte Kopien nachzufordern. Die geforderten
Erklärungen und Angaben werden u. a.im Rahmen der zu
verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular) abgefordert.
Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser
Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig
auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem
Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem
bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben (bzw. Nennung
Firma und Firmeninhaber).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist das
Bewerbungsformular für das sich bewerbende Team als
Ganzesvorzulegen. Es ist nur ein Bewerbungsformular
Zugelassen. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim
Auftraggeber.
Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Rückfragen
zur Ausschreibung können bis max. 8 Tage vor Öffnung der Teillnahmeanträge nur schriftlich als Bieternachricht über die Vergabeplattform unter Angabe der
Projektbezeichnung "GM 2021.118" gestellt werden.
Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die darauf schriftlich zugesandten Antworten.
Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rpk.bwl.de
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3
GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihremWortlaut aufgeführt
sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vorEinreichendesNachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen
sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 § 135
Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn
der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der EuropäischenUnion
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einemNachprüfungsverfahren festgestellt
worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate
nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
derEuropäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,
wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung
einerBekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er
die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach
derVeröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen
wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen
und die Kontaktdaten des öffentlichenAuftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung desAuftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
Der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das denZuschlager halten
soll, umfassen.