Planungsleistungen Ausbau Kreisstraßen und Bau Radweg Referenznummer der Bekanntmachung: 20/201 Schwarzwald-Baar-Kreis
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78048
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lrasbk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Ausbau Kreisstraßen und Bau Radweg
Mit diesem Auftrag werden Planungsleistungen für den Ausbau der Kreisstraßen K 5724 und K 5531 und Planungsleistungen für die Realisierung einer Radwegverbindung zwischen St. Georgen und Hardt entlang der Kreisstraßen K 5724/ K 5531 vergeben.
Mit diesem Auftrag werden Planungsleistungen für den Ausbau der Kreisstraßen K 5724 und K 5531 und Planungsleistungen für die Realisierung einer Radwegverbindung zwischen St. Georgen und Hardt entlang der Kreisstraßen K 5724/ K 5531 vergeben.
Der geplante Radweg soll über die Kreisgrenze des Schwarzwald-Baar-Kreises und des Landkreises Rottweil führen. Um die Vergabe zu koordinieren und die Aufteilung der Kosten zu regeln habe beide Kreise und die beteiligten Gemeinden eine Vereinbarung geschlossen, nach der die technische Abwicklung der Straßen- und Radwegeplanung auf den Schwarzwald-Baar-Kreis übertragen wird.
Es ist geplant Fördermittel für die Planung und Errichtung des Radweges in Anspruch zu nehmen. Sofern eine Förderzusage erteilt wird, hat der Auftragnehmer die förderrechtlichen Vorgaben zu beachten.
Weitere Einzelheiten finden sich im Erläuterungsbericht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78048
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMERC9T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden(§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx