S21, PFA 1.7; KTB/Kabelzug; Umfeldherstellung GFK TFL Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 158-419063
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PFA 1.7; KTB/Kabelzug; Umfeldherstellung GFK TFL
S21, PFA 1.7; KTB/Kabelzug; Umfeldherstellung GFK TFL
Stuttgart
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Baumaßnahmen im Bereich der GFK Örtlichkeiten GFK TSV und
GFK TFL des Digitalen Knoten Stuttgarts und darin im Einzelnen:
Los 1: KTB und Kabelzug TSV
• Kabeltiefbau für die Feldebene der Leit- und Sicherungstechnik für den GFK Standort TSV
• Kabelzug für die Feldebene der Leit- und Sicherungstechnik für den GFK Standort TSV
• Kabelzug des bbIP-Regionalnetzes zur Anbindung der GFKs
Los 2: Umfeld GFK TFL_001
Vorbereitende Maßnahmen zur Errichtung der GFK Module (inkl. Zuwegung, Entwäs-serung, etc.) TFL
Los 3: KTB und Kabelzug TFL
• Kabeltiefbau für die Feldebene der Leit- und Sicherungstechnik für den GFK Standort TFL
• Kabelzug für die Feldebene der Leit- und Sicherungstechnik für den GFK Standort TFL
• Kabelzug des bbIP-Regionalnetzes zur Anbindung der GFK
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der "Transeuropäischen Netze" (TEN) "Paris-Straßburg-Wien-Bratislava" hier Abschnitt: Stuttgart
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge sind keine Teilnahmeanträge eingegangen. Aufgrund dessen wird das Vergabeverfahren (EU-Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb, 21FEI54304) aufgehoben. Es wird jedoch ein neues Vergabeverfahren (EU-Verhandlungsverfahren ohne öffentlichem Teilnahmewettbewerb) gestartet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/