Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für die Privathaushalte und Gewerbegebiete im Landkreis Rottweil - Nachverdichtung
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottweil
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78628
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-rottweil.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für die Privathaushalte und Gewerbegebiete im Landkreis Rottweil - Nachverdichtung
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Rottweil gelegenen, noch unterversorgten Privathaushalte und Gewerbegebiete über ein NGA-Netz erschlossen werden. Der Landkreis Rottweil ist ein Landkreis in Baden-Württemberg mit einer Fläche von 769,4 km² und etwa 139.455 Einwohnern in 21 Gemeinden.
Es sollen alle privaten Teilnehmer im Ausbaugebiet zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s im Download sowie 1507 Gewerbebetriebe in 87 Gewerbegebieten mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Planung, zum Bau und zum Betrieb des NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
Los 1 Privathaushalte
Es sollen alle privaten Teilnehmer im Ausbaugebiet, ca. 1059, zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s im Download versorgt werden.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: Höhe der Endkundenpreise
- Kriterium: Konzept zu Service und Betrieb
- Kriterium: Konzept zum Zeitplan
- Kriterium: Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 und Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland durch das Land Baden-Württemberg.
Los 2 Deißlingen
Es sollen 93 Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten von Deißlingen mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: Höhe der Endkundenpreise
- Kriterium: Konzept zu Service und Betrieb
- Kriterium: Konzept zum Zeitplan
- Kriterium: Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 und Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland durch das Land Baden-Württemberg.
Los 3 Gemeinden Mittlerer Schwarzwald
Es sollen 125 Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten von Aichhalden, Schenkenzell, Lauterbach und Hardt mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: Höhe der Endkundenpreise
- Kriterium: Konzept zu Service und Betrieb
- Kriterium: Konzept zum Zeitplan
- Kriterium: Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 und Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland durch das Land Baden-Württemberg.
Los 4 Schramberg
Es sollen 131 Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten von Schramberg mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: Höhe der Endkundenpreise
- Kriterium: Konzept zu Service und Betrieb
- Kriterium: Konzept zum Zeitplan
- Kriterium: Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 und Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland durch das Land Baden-Württemberg.
Los 5 Schramberg-Sulgen
Es sollen 159 Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten von Schramberg-Sulgen mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: Höhe der Endkundenpreise
- Kriterium: Konzept zu Service und Betrieb
- Kriterium: Konzept zum Zeitplan
- Kriterium: Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 und Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland durch das Land Baden-Württemberg.
Los 6: Dornhan, Fluron-Winzeln
Es sollen 131 Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten von Dornhan und Fluron-Winzeln mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: Höhe der Endkundenpreise
- Kriterium: Konzept zu Service und Betrieb
- Kriterium: Konzept zum Zeitplan
- Kriterium: Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 und Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland durch das Land Baden-Württemberg.
Los 7 Rottweil
Es sollen 188 Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten von Rottweil mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: Höhe der Endkundenpreise
- Kriterium: Konzept zu Service und Betrieb
- Kriterium: Konzept zum Zeitplan
- Kriterium: Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 und Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland durch das Land Baden-Württemberg.
Los 8 Zimmern ob Rottweil, Rottweil-Neufra
Es sollen 123 Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten von Zimmern ob Rottweil und Rottweil-Neufra mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: Höhe der Endkundenpreise
- Kriterium: Konzept zu Service und Betrieb
- Kriterium: Konzept zum Zeitplan
- Kriterium: Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 und Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland durch das Land Baden-Württemberg.
Los 9 Bösingen, Dunningen, Villingendorf
Es sollen 154 Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten von Bösingen, Dunningen und Villingendorf mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: Höhe der Endkundenpreise
- Kriterium: Konzept zu Service und Betrieb
- Kriterium: Konzept zum Zeitplan
- Kriterium: Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 und Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland durch das Land Baden-Württemberg.
Los 10 Epfendorf, Vöhringen, Wellendingen
Es sollen 128 Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten von Epfendorf, Vöhringen, Wellendingen mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: Höhe der Endkundenpreise
- Kriterium: Konzept zu Service und Betrieb
- Kriterium: Konzept zum Zeitplan
- Kriterium: Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 und Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland durch das Land Baden-Württemberg.
Los 11 Sulz a.N., OT Oberndorf
Es sollen 142 Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten von Sulz a.N. und OT Oberndorf mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: Höhe der Endkundenpreise
- Kriterium: Konzept zu Service und Betrieb
- Kriterium: Konzept zum Zeitplan
- Kriterium: Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 und Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland durch das Land Baden-Württemberg.
Los 12 Oberndorf am Neckar
Es sollen 133 Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten von Sulz a.N. und OT Oberndorf mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: Höhe der Endkundenpreise
- Kriterium: Konzept zu Service und Betrieb
- Kriterium: Konzept zum Zeitplan
- Kriterium: Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 und Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland durch das Land Baden-Württemberg.
Los 13 Sammellos
In dem Los 13 sind alle privaten Teilnehmer im Ausbaugebiet, ca. 1059, mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur anzuschließen, die Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s im Download ermöglicht und 1507 Gewerbebetriebe mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur anzuschließen, die Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch ermöglicht. Los 13 ist ein Sammellos, das die Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12 umfasst. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe auf das Sammellos vor, sofern ein Angebot für Los 13 vorliegt, das in Bezug auf die Wirtschaftlichkeitslücke wirtschaftlicher als die Summe der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücken der Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12 ist oder auf einzelne Lose keine Angebote eingegangen sein sollten. Details sind den Vergabebedingungen zu entnehmen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: Höhe der Endkundenpreise
- Kriterium: Konzept zu Service und Betrieb
- Kriterium: Konzept zum Zeitplan
- Kriterium: Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 und Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland durch das Land Baden-Württemberg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 1 Privathaushalte
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 2 Deißlingen
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 3 Gemeinden Mittlerer Schwarzwald
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 4 Schramberg
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 5 Schramberg-Sulgen
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 6: Dornhan, Fluron-Winzeln
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 7 Rottweil
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 8 Zimmern ob Rottweil, Rottweil-Neufra
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 9 Bösingen, Dunningen, Villingendorf
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 10 Epfendorf, Vöhringen, Wellendingen
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 11 Sulz a.N., Oberndorf a.N.
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 12 Oberndorf a.N.
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 13 Sammellos
Nationale Identifikationsnummer: HRB 5919
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70376
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es liegen die Voraussetzungen für die Bezuschlagung des Sammelloses 13 vor, sodass der Auftrag nicht in Einzellosen vergeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
• der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;
• Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.