Mandantenfähiges Vertriebs- und Telematiksystem Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-08-11/120
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73430
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ostalbmobil.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mandantenfähiges Vertriebs- und Telematiksystem
Die OstalbMobil GmbH ist der Verkehrsverbund für den Ostalbkreis und unter anderem zuständig für die Organisation und Verwaltung des Vertriebs- und Fahrgastinformationsangebotes innerhalb des Verkehrsverbunds. Die im Einsatz befindliche Hardware (insbesondere die Bordrechner) der betreibenden Verkehrsunternehmen im Verbund muss altersbedingt vollumfänglich erneuert werden.
OstalbMobil GmbH Beinstraße 5 73430 Aalen
Es ist beabsichtigt, dass die OstalbMobil GmbH ein zentrales Mandantensystem für den Vertrieb und die Leitstellentechnik (ITCS) beschafft, einführt und betreibt. An dieses System sollen - ebenfalls zu beschaffende - Bordrechner, mobile Endgeräte, Fahrgastinformationssysteme, zweite Spur Kontrollsysteme und Vorverkaufssysteme angeschlossen werden. Die Verkehrsunternehmen werden jeweils als Mandant in das System aufgenommen.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt gemäß Anlage 1.7 - "Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag"
Die Optionen sind in der Anlage 2.5 "Anforderungskatalog" beschrieben. Weiterhin sind sie in der Anlage 2.4 "Preisblatt" in der Spalte "B" mit "O" kenntlich gemacht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
Anlage 1.2 - Register- und Ausschlussgründe (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Durch den Bieter auszufüllendes Formular nachfolgenden Inhalts:
1. Auszug aus dem Handelsregister bzw. vergleichbare Unterlagen
2. Erklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 1-4 GWB
3. Erklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 1 GWB
4. Nachweis über die Zahlung von Steuern und Sozialabgaben
5. Erklärung über das Nichtvorliegen sonstige Ausschlussgründe
Einzureichende Unterlagen:
Anlage 1.3 - Eignung - durch den Bieter auszufüllendes Formular folgenden Inhalts:
1. Nachweis einer Bankerklärung
2. Erklärung und entsprechender Nachweis über eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung
3. Erklärung und entsprechender Nachweis über die Jahresabschlüsse der letzten drei vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahre
4. Erklärung zu den Umsätzen (Gesamtumsatz undUmsatz mit vergleichbaren Leistungen im Sinne der Ausschreibung) der letzten drei Jahre
Einzureichende Unterlagen:
Anlage 1.3 - Eignung, durch den Bieter auszufüllendes Formular folgenden Inhalts:
1. Erklärung zu den Mitarbeiterzahlen (Gesamtanzahl und Anzahl der Mitarbeiter für vergleichbare Leistungen im Sinne der Ausschreibung) der letzten drei Jahre
2. Erklärung und Nachweis, zu erbrachten Referenzprojekten in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (Jahre: 2016 / 2017 / 2018 / 2019 / 2020 / 2021)
3. Erklärung und entsprechende Nachweise zu VDV-KA- und ISO 9001 Zertifikaten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber hat die Kosten der ausgeschriebenen Leistungen sorgfältig geschätzt und geht davon aus, dass das ihm zur Verfügung stehende Budget von EUR 4.650.000,00 ausreicht, um die hier ausgeschriebenen Leistungen zu finanzieren. Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Überschreitung des Budgets die Ausschreibung aufzuheben.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHFYY5M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.