VgV Freianlagen | Neubau Dreifeldhalle mit Minitribüne und Cafeteria und Parkierung am Berliner Platz in Ludwigsburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ludwigsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Freianlagen | Neubau Dreifeldhalle mit Minitribüne und Cafeteria und Parkierung am Berliner Platz in Ludwigsburg
Die Stadt Ludwigsburg beabsichtigt in der Oststadt am Berliner Platz eine neue Sporthalle für den Schul- und Vereinssport zu errichten.
Die Planung umfasst neben der Dreifeld-Sporthalle auch die Parkierungsanlage und Freiflächengestaltung des Umfeldes. Zur Sicherstellung der funktional, städtebaulich und wirtschaftlich besten Lösung ist eine Planungsphase bis Abschluss der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung (Leistungsphase I-3) erforderlich.
Im März 2021 hat der Gemeinderat das Raumprogramm für den Neubau einer Dreifeldhalle mit Minitribüne und Cafeteria beschlossen.
Für die geplanten Baumaßnahmen wurde ein Baufenster definiert. Die maximale bauliche Nutzung soll sich am Gebäudebestand orientieren. Im Zuge der Planungen soll untersucht werden, ob ein weiteres viertes Hallenteil zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt werden kann.
Für die Bestandsgebäude (Stadionbad/Kunsteisbahn) einschließlich neuer Sporthalle und aus Sicht des verkehrlichen Bedarfs mit dem Ziel der Aufwertung des Berliner Platzes sind insgesamt 250 Stellplätze zu schaffen. Die Stellplätze sind in Verbindung mit der Sporthalle unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen entwurfsabhängig zu planen.
Hierzu wird aktuell parallel ein VgV-Verfahren mit Skizze für Architektenleistungen durchgeführt.
Mit der Planung soll nach Abschluss des Verfahrens begonnen werden. Die Inbetriebnahme wird Ende 2024 angestrebt.
Zur Gestaltung des Berliner Platzes sind neben dem Standort der neuen Halle, die Lage und Zufahrtsituationen der Parkierungsanlagen von großer Bedeutung.
In die städtebaulichen Betrachtungen wird daher das gesamte Umfeld zwischen Fuchshofstraße, historischer Baumallee entlang der Bebenhäuser Strafe und der Berliner Platz mit einbezogen.
Voraussichtliche weitere Termine: Verhandlungsgespräche 13.01.und 14.01.2022.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der angefügten Aufgabenbeschreibung.
Ludwigsburg
Gesucht wird ein Landschaftsarchitekt für die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 auf der Grundlage der HOAI 2021, §§ 38-40 für Freianlagen. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
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Weitere Beschreibung:
In die städtebaulichen Betrachtungen wird das gesamte Umfeld zwischen Fuchshofstraße, historischer Baumallee entlang der Bebenhäuser Strafe und der Berliner Platz mit einbezogen.
Ein neu gestalteter parkierungsfreier Berliner Platz bietet allen Schülern, Sportlern und Besuchern von Stadionbad, Sport- und Eishalle und dem Stadion ausreichend Freiraum und bildet einen einladenden Auftakt für das Sport- und Freizeitareal. Die bestehende historische Allee und die Einzelbäume sind in der Planung zu würdigen.
Im Sinne der Verkehrssicherheit und der Vermeidung von Nutzungskonflikten, ist eine räumliche Gliederung der Verkehrsarten anzustreben. (Individual-, Rad- und Fußgängerverkehr).
Es sind Gestaltungsvorschläge zur Aufwertung des Straßenraumes und Optimierung des Straßenquerschnitts der Oststraße zu erbringen. Ein Ansatz könnte eine veränderte Fahrbahn mit Radwegen und Aufstellbereichen für abbiegenden Radfahrverkehr sein. Kombinierte Geh- und Radwege sind auf den Hauptachsen zu vermeiden. Längs der Friedrich-Ebert-Straße verläuft die wichtigste Ost-West-Achse für den Radverkehr und verzweigt sich im Bereich des Berliner Platzes in eine südliche (Oßweil) und eine nördliche (Fuchshofstraße/Schlösslesfeld) Route. Diese Verbindung besitzt aufgrund des erheblichen Schüleraufkommens eine hohe Bedeutung, weist aber drüber hinaus erhebliche Funktionsmängel auf. Die Radroute ist im Umfeld des Berliner Platzes entsprechend der beschriebenen Ziele neu anzulegen und aufzuwerten. Speziell für die einzelnen Kreuzungs- und Querungsbereiche werden konkrete Verbesserungsvorschläge erwartet.
Es sind Abstellflächen für Fahrräder in ausreichender Anzahl und Qualität einzuplanen. Die Abstellflächen müssen leicht erreichbar, gut zugänglich (barrierefrei) und witterungsgeschützt sein.
Die Zu- und Abfahrt des zentralen Parkierungsstandortes darf nicht zu Nutzungskonflikten mit den Fußgängern, Radwegen und dem Berliner Platz führen.
Im Rahmen dieser Neugestaltung des Areals können Möglichkeiten für die Erweiterung des Außen- bzw. Freibereichs des Stadionbades geprüft werden. So könnte der Freibereich bis an die Parkierungsanlage herangeführt werden.
Die Gestaltung des Haupteingangs der Halle soll entwurfsabhängig repräsentativ gestaltet werden. Der Zugang zum Gebäude sowie die Gestaltung der Außenanlagen sind barrierefrei zu gestalten. Die Wegebeziehungen der Schüler*innen der Justinus-Kerner-Schule und der neuen Fuchshofschule sind zu berücksichtigen. Auf dem Vorplatz ist eine ausreichende Fläche für Fahrradabstellplätze für die Nutzer der Halle zu berücksichtigen.
Eine funktionierende Anlieferung und Entsorgung (Cafeteria, etc.) und ein ausreichend dimensionierter Stauraum für Abfall- und Wertstoffe sind zu planen. Für die Unterhaltung der Freiflächen und für die Anlieferung sowie Ver- und Entsorgung des Gebäudes sind geeignete Zufahrtsmöglichkeiten vorzusehen, die die Zugangssituation und die vorhandenen Radwegeverbindungen nicht beinträchtigen.
Im Rahmen dieser Neugestaltung des Areals können Möglichkeiten für die Erweiterung des Außen- bzw. Freibereichs des Stadionbades geprüft werden. So könnte der Freibereich bis an die Parkierungsanlage herangeführt werden.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
1.finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%).
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Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
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2.technische Leistungsfähigkeit.
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es sollen die Referenzen A, B1, B2 und C eingereicht werden. Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B1 ist zwingend, Referenz B2 ist optional, Referenz C ist ebenfalls optional. Mehrfachnennungen sind möglich.
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Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter/in in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung mit einzureichen.
Das Projekt befindet sich noch in der Entwicklung, die angenommenen Kosten und Flächen können daher noch abweichen.
Insgesamt können 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Referenz A (zwingend):
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts Thema Stadtplatz mit hoher Ausstattungsintensität und/ oder Freianlagen an Öffentlichen Gebäuden vergleichbare Komplexität.
(Vergleichbarkeit: ca. 3.000 m² Freiflächengestaltung, hoher Ausstattungsintensität, urbaner, stark durchgrünter Stadtplatz, unter Berücksichtigung von Bestandsgebäuden und einem Neubau sowie Integration von öffentlichem Nahverkehr und Rad- /Fußverkehr).
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Referenz B1(zwingend) und B2 (optional):
Nachweis eines oder mehrerer vergleichbarer Wettbewerbserfolge (Preis, Ankauf, Anerkennung) in einem regelgerechten Wettbewerb, z.B. durch eine „Wettbewerbe Aktuell“-Dokumentation.
Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen.
-Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz (Art des Erfolgs, Jahr der Auszeichnung, Wettbewerbsart, Auslober mit Adresse, Verfasser (= Name des Bewerbers),
-Darstellung je Referenz auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
Es können max. 2 Referenzen gewertet werden. (bewertet wird die Anzahl der Preise, Ankäufe, Anerkennungen).
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Referenz C (optional):
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts Thema Bauwerksbegrünung vertikal und horizontal, vergleichbare Komplexität.
(Vergleichbarkeit: Fassadenbegrünung mit hoher Anforderung, zukunftsweisender Umgang von Oberflächenwasser in den Außenanlagen, klimagerechte Pflanzenverwendung).
Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche 13.01. und 14.01.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
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Eigenerklärung,dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB).
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Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
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Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
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Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz( netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2018, 2019, 2020 und über die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den Jahren 2018, 2019 und 2020.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Eigenerklärungen über Referenzen: Es sollen die Referenzen A, B1, B2 und C eingereicht werden. Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B1 ist zwingend, Referenz B2 ist optional., Referenz C ist ebenfalls optional. Mehrfachnennungen sind möglich.
Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung mit einzureichen.
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Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
- realisiertes Projekt Thema Stadtplatz und/ oder Freianlagen an Öffentlichen Gebäuden
- Leistungszeitraum 2010-2021, fertiggestellt.
- Kosten (KG 500) mind. 300.000 € brutto.
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 -8) im Unternehmen.
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Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
Nachweis eines oder mehrerer vergleichbarer Wettbewerbserfolge.
(Preis, Ankauf, Anerkennung) in einem regelgerechten Wettbewerb, z.B. durch eine „Wettbewerbe Aktuell“-Dokumentation.
Es können max. 2 Referenzen gewertet werden. (bewertet wird die Anzahl der Preise, Ankäufe, Anerkennungen).
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Für Referenz C gilt folgende Mindestanforderung:
-realisiertes Projekt Thema Bauwerksbegrünung oder Fassadenbegrünung oder vergleichbar
-Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 -8) im Unternehmen
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Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) der Freianlagen zum Nachweis der Realisierung.
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Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG –„Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).