EU-weite Ausschreibung der Absetzmuldengestellung, des Abtransports und Verwertung von Rasenschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 721.5937
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77652
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Absetzmuldengestellung, des Abtransports und Verwertung von Rasenschnitt
Die Dienstleistung der Absetzmuldengestellung, des Abtransports und der Verwertung von Rasenschnitt wird in 3 Losen vergeben.
Los 1 Achern-Maiwald, Kehl-Kork, Oberkirch-Meisenb
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Absetzmuldengestellung, Abtransport und Verwertung von Rasenschnitt auf den Deponien mit Wertstoffhof Achern-Maiwald, Kehl-Kork und Oberkirch-Meisenbühl.
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens 12 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Los 2 Altenheim, Rammersw., Zunsweier, Schutterw.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Absetzmuldengestellung, Abtransport und Verwertung von Rasenschnittauf den Deponien mit Wertstoffhof Neuried-Altenheim, Offenburg-Rammersweier, Offenburg-Zunsweier, Schutterwald-Höfen.
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätstens 12 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Los 3 Haslach, Ottenheim, Seelbach
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Absetzmuldengestellung, Abtransport und Verwertung von Rasenschnitt auf den Deponien mit Wertstoffhof Haslach i. K., Schwanau-Ottenheim, Seelbach-Schönberg.
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spästestens 12 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversiche-rung
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z.B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachwei-sen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversiche-rung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, sowie 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden.
Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Referenz/-en als Eigenerklärung über die Verwertung von Rasenschnitt
- Nutzungsnachweis/e für die vorgesehene/n Verwertungs-/Kompostierungs-anlage/n
- Referenz/-en als Eigenerklärung über die Verwertung von insgesamt mindes-tens 50 t Rasenschnitt pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jah-re in den Jahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträumen vorzulegen. Es gilt die Summe der Referenzen.
- Nutzungsnachweis/e für die vorgesehene/n Verwertungs-/Kompostierungs-anlage/n. Soweit der Bieter selbst Eigentümer der jeweils angebotenen Verwertungs-/Kompostierungsanlage/n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die vorgesehene Anlage muss für die Behand-lung/Entsorgung der entsprechenden Abfälle zum Zeitpunkt der Angebotsab-gabe genehmigt sein.
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohnge-setzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die „Vergabeplattform Ortenaukreis“ (www.ortenaukreis.deutsche-evergabe.de). Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die „Vergabeplattform Ortenaukreis“ (www.ortenaukreis.deutsche-evergabe.de) an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Es wird daher allen interessierten Unternehmen empfohlen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
– mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.