Stadt Reutlingen - Generalsanierung Rathaus | Planerauswahlverfahren Fachplanung HLSK und MSR Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_S-2021-0064
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.reutlingen.de/willkommen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dreso.com
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Reutlingen - Generalsanierung Rathaus | Planerauswahlverfahren Fachplanung HLSK und MSR
Stadt Reutlingen - Generalsanierung Rathaus | Planerauswahlverfahren Fachplanung HLSK und MSR
Reutlingen
Ausgeschrieben werden die Planungsleistungen der Fachplanung TGA gemäß § 55 HOAI, Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen, Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen, Anlagengruppe 7 Feuerlöschanlagen und Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation (voraussichtlich Leistungsphasen 1 bis 9).
Die Leistungen werden im Verhandlungsverfahren nach VgV europaweit ausgeschrieben:
- Stufe 1: Präqualifikationsverfahren,
- Stufe 2: Verhandlungsverfahren
Der Bauherr beabsichtigt nach aktuellem Stand die stufenweise Beauftragung.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht.
Gemäß Teilnahmebedingungen unter III.1. der Bekanntmachung
Das Rathaus Reutlingen, bestehend aus einem Gebäudeensemble Marktplatz 21, Marktplatz 22 und Oskar-Kalbfell-Platz 21 mit unterschiedlichen Nutzungsbereichen der Verwaltung, sowie der Tiefgarage, bedarf nach einer Nutzungsdauer von mehr als 50 Jahren einer umfassenden Sanierung. Das Rathaus mit Ratssaal und Verwaltungsbauten dient nach wie vor als zentraler Ort für die Öffentlichkeit und das
politische Leben in Reutlingen. Das Rathausensemble wurde 2013 unter Denkmalschutz gestellt. Aufgrund der überschaubaren Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte stellt das Rathausensemble ungeachtet der abgängigen Haustechnik ein gut erhaltenes Baudenkmal dar. Die anstehende Sanierung der in die Jahre gekommenen Gebäude stellt umfangreiche Anforderungen an die Anpassung der Baukonstruktion hinsichtlich
des Brandschutzes, der Schadstoffentsorgung, der Betonsanierung, der energetischen Verbesserung und nicht zuletzt der neuen Nutzungsbedürfnisse. Die Stadt Reutlingen beabsichtigt, das Rathaus energetisch, technisch sowie baulich unter Denkmalschutz zu sanieren.
Geplante Maßnahmen sind beispielhaft nachfolgend aufgelistet:
— Realisierung einer modernen Verwaltung,
— Brandschutztechnische Ertüchtigung,
— Sanierung der Fassaden und Fenster, Sonnenschutz und Innenraumgestaltung unter
Denkmalschutzgesichtspunkten,
— Energetische Sanierung,
— Betonsanierung,
— Verbesserung Schallschutz,
— Realisierung Barrierefreiheit, u.a. Verbindung zwischen Bauteilen,
— Schadstoffsanierung (Formaldehyd, Asbest, KMF, PCB, etc.),
— Erdbebensicherheit und Hochwasserschutz/Schutz vor Oberflächenwasser.
Die Umsetzung der Maßnahme soll Bauabschnittsweise in 3 Abschnitten erfolgen. Die Gebäudeteile werden jeweils für die Sanierung leergezogen.
Geplant ist die Leistungsphasen 1 bis 4 für alle Gebäude/Bauabschnitte zu Beginn zusammengefasst zu planen und ab der LPH 5 zunächst den 1. Bauabschnitt (Bauteil B) zu realisieren.
Es wurden bereits umfangreiche Untersuchungen des Gebäudebestands, sowie der funktionalen Bedürfnisse, Ziele und Gegebenheiten durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung gemäß § 44 Abs. 1 VgV, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist (Ausschlusskriterium)
- Eigenerklärung gemäß § 75, Abs. 2 VgV, dass als Berufsqualifikation der Beruf des "Beratenden Ingenieurs" vorliegt (Ausschlusskriterium)
Durschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 1-5 VgV: Mindestpunktzahl ab [Betrag gelöscht] EUR netto p. a., Höchstpunktzahl ab [Betrag gelöscht] EUR netto p. a. (Wichtung 20 %)
Eigenerklärung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird:
Personenschäden mind. 2,5 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 2,5 Mio. EUR.
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren gemäß 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Mindestpunktzahl ab 6 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 10 Beschäftigten (Wichtung 20 %)
REFERENZ 1
Vorlage einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gemäß §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 30 %):
Die maximale Punktzahl kann mit einer Referenz erreicht werden. Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind.
Mindestanforderungen Referenzen:
- Fachplanung gem. § 55 HOAI, LPH 2 bis 8 der Anlagengruppen 1-3 vollständig erbracht
- Mindesthonorarzone II oder höher
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme innerhalb der letzten 15 Jahre (nach 01.01.2006)
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden.
Zusatzpunkte Referenz:
- Höhe der anrechenbare Herstellkosten: Mindestpunktzahl ab 2 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 4 Mio. EUR netto
- Erbringung weiterer Anlagengruppen: Feuerlöschanlage (Anlagengruppe 7) mit pauschaler Bepunktung, Gebäudeautomation (Anlagengruppe 8) mit pauschaler
Bepunktung
- Bei Abwicklung mit öffentlicher Verwaltung. Punkte werden vergeben, wenn Kriterium erfüllt.
- Bei der angegebenen Referenz handelt es sich um eine Sanierung. Punkte werden vergeben, wenn Kriterium erfüllt.
- Berücksichtigung innovativer Ansätze HLSK+MSR-Technik. Punkte werden vergeben, wenn Kriterium erfüllt ist und angegeben ist, welche innovativen Ansätze berücksichtig sind.
REFERENZ 2
Vorlage einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gemäß §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 30 %):
Die maximale Punktzahl kann mit einer Referenz erreicht werden. Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind.
Mindestanforderungen Referenzen:
- Fachplanung gem. § 55 HOAI, LPH 2 bis 8 der Anlagengruppen 1-3 vollständig erbracht
- Mindesthonorarzone II oder höher
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme innerhalb der letzten 15 Jahre (nach 01.01.2006)
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden.
Zusatzpunkte Referenz:
- Höhe der anrechenbare Herstellkosten: Mindestpunktzahl ab 6 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 8 Mio. EUR netto
- Erbringung weiterer Anlagengruppen: Feuerlöschanlage (Anlagengruppe 7) mit pauschaler Bepunktung, Gebäudeautomation (Anlagengruppe 8) mit pauschaler
Bepunktung
- Bei Abwicklung mit öffentlicher Verwaltung. Punkte werden vergeben, wenn Kriterium erfüllt.
- Bei der angegebenen Referenz handelt es sich um eine Sanierung. Punkte werden vergeben, wenn Kriterium erfüllt.
- Berücksichtigung innovativer Ansätze HLSK+MSR-Technik. Punkte werden vergeben, wenn Kriterium erfüllt ist und angegeben ist, welche innovativen Ansätze berücksichtigt sind.
BEWERBERGEMEINSCHAFT:
- Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten
Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen
Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei
muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Berufsqualifikation des "Beratenden Ingenieurs" gemäß § 75, Abs. 2 VgV
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Formale Ausschlusskriterien:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrags
2. Beauftragung und Realisierung:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
3. Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform Tender24 zur Verfügung. Zur Angabe der notwendigen Nachweise soll das Bewerbungsformular verwendet werden, das über die Bieterplattform Tender24 zur Verfügung gestellt wird (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch
über die Bieterplattform einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Die Registrierung auf der Bieterplattform wird ausdrücklich empfohlen. Nach Erfolgreicher Registrierung werden Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
4. Fehlende Unterlagen:
Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
5. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
- Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied
die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
- Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen
Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
6. Rückfragen zum Verfahren:
Rückfragen können jeweils bis 6 Tage vor Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge bzw. Angebote über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1) angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).