Sicherheitsdienstleistungen (3 Lose) im Stadtgebiet Freiburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021003271
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen (3 Lose) im Stadtgebiet Freiburg
Untrekünfte für geflüchtete und wohnungslose Menschen im Stadtgebiet Freiburg, Sicherheitsdienstleistungen (Bewachungen, Revier- und Streifendienste sowie Bereitstellung einer Notruf- und Serviceleitstelle), diverse Objekte in 79098 Freiburg i.Br.
Los 1: Sicherheitsdienstleistungen an Wohnheimen für Geflüchtete I,
Los 2: Sicherheitsdienstleistungen an Wohnheimen für Geflüchtete II,
Los 3: Sicherheitsdienstleistungen an Wohnheimen für wohnungslose Menschen.
Der Auftrag ist in 3 Lose unterteilt. Ein Los umfasst jeweils die Bereitstellung eines Revier- und
Streifendienstes und die Durchführung sämtlicher Sicherheitsdienstleistungen an den
betreffenden Unterkünften.
Die Sicherheitsdienstleistungen an den Einrichtungen werden ab dem 01.10.2021 bis 30.09.2023 neu vergeben.
Der Vertrag wird je Los zunächst für zwei Jahre abgeschlossen (30.09.2023), mit einer Verlängerungsoption je Los um weitere 2 Jahre bis maximal 30.09.2025.
Es handelt sich um eine "soziale und besondere Dienstleistung" nach § 64 VgV bzw. § 130 GWB (EU).
Je Los muss mit dem Angebot ein Konzept abgeben werden.
Im Auftragsfall wird je Los ein Vertrag (s. Mustervertrag in den Anlagen) geschlossen.
Los 1_Sicherheitsdienstleistungen (3 Los
Freiburg i. Br.
Sicherheitsdienstleistungen an Wohnheimen für Geflüchtete I
Verlängerungsoption um weiter 2 Jahre (max. 4 Jahre Vertragslaufzeit)
Los 2_Sicherheitsdienstleistungen (3 Los
Freiburg i.Br.
Sicherheitsdienstleistungen an Wohnheimen für Geflüchtete II
Verlängerungsoption um weiter 2 Jahre (max. 4 Jahre Vertragslaufzeit)
Los 3_Sicherheitsdienstleistungen (3 Los
Freiburg i.Br.
Sicherheitsdienstleistungen an Wohnheimen für wohnungslose Menschen
Verlängerungsoption um weiter 2 Jahre (max. 4 Jahre Vertragslaufzeit)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1_Sicherheitsdienstleistungen (3 Los
Ort: Schallstadt
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79227
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2_Sicherheitsdienstleistungen (3 Los
Ort: Meckenheim
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53340
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3_Sicherheitsdienstleistungen (3 Los
Ort: Meckenheim
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53340
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II. 1.7. und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de