Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF10 Referenznummer der Bekanntmachung: I/1310/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wildberg
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 72218
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF10
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 nach DIN 14530-26 und DIN EN 1846; Los 1 Fahrgestell, Los 2 feuerwehrtechnischer Aufbau/Ausbau und Los 3 feuerwehrtechnische Beladung.
Fahrgestell für ein HLF 10
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
handelsübliches Frontlenker-Allradfahrgestell 4x4 (neueste z. Zt.
produzierte Modellreihe) ausgelegt für ein HLF 10 nach DIN 14530-26 der Massenklasse M 2 entsprechend DIN SPEC 14502-1 (≤ 14.000 kg)
Zuschaltbarer Allradantrieb
Das Fahrzeug soll den neusten Abgasnormen entsprechen.
Fahrerhausrückseite geeignet und vorbereitet zum Anflanschen einer Integral- oder Andock-Mannschaftskabine (Kabine für eine komplette Löschgruppe 1/8 siehe LOS 2).
Vollautomatisches Getriebe mit Drehmomentwandler
Feuerwehrtechnischer Aufbau HLF10
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Aufbau für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10 nach beschriebener Norm
Feuerwehrtechnische Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung nach DIN so wie der angegebenen Zusatzbeladung für ein HLF 10.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.