Elektrische Energie Gemeinde Winterbach Referenznummer der Bekanntmachung: Energiebeschaffung Winterbach 2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winterbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73650
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.winterbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrische Energie Gemeinde Winterbach
Lieferung elektrischer Energie für die Abnahmestellen der Gemeinde Winterbach sowie Dienstleistungen zur gemeindlichen Haushaltsplanung und zur Erfüllung von Vorgaben des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg.
Gemeinde Winterbach
1. Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung elektrischer Energie für 55 gemeindliche SLP Abnahmestellen mit einem Verbrauch in 2020 von 215.217 kWh, für 4 SLP-Lieferstellen Wärmestrom mit einem Verbrauch in 2020 von 43.799 kWh und 4 gemeindliche RLM-Abnahmestellen mit einem Verbrauch in 2020 von 572.663 kWh. Hinzukommen 7 SLP Abnahmestellen des Gemeindewerkes Winterbach mit einem Verbrauch in 2020 von 93.305 kWh.
2. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist darüber hinaus die Unterstützung der Gemeinde Winterbach bei der Erfüllung der Vorgaben nach dem Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg, hier:
- Datenaufbereitung nach § 7b KSG BW,
- Datenaufbereitung nach § 7e KSG BW.
3. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist weiterhin Unterstützung der Gemeinde Winterbach bei der Datenerfassung ihrer Verbräuche und Kosten bei der elektrischen Energie zur Planung des Haushalts. Dabei ist eine Vorausschau der Kosten und Verbräuche für das Folgejahr zu erstellen anhand der im Lieferjahr ermittelten Verbräuche und Kosten. Für die nähere Ausgestaltung wird die Vorlage eines Konzepts des Stromlieferanten erwartet.
Die Leistung zur Lieferung von elektrischer Energie soll mit Wirkung zum 01.01.2022 an den Bestbieter vergeben werden. Der Lieferzeitraum beträgt 12 Monate und endet am 31.12.2022. Der Gemeinde Winterbach wird die zweimalige Option eingeräumt, den Liefervertrag um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Auf die Vergabeunterlagen wird verwiesen.
Der Gemeinde Winterbach wird die zweimalige Option eingeräumt, den Liefervertrag um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB
2. Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB
3. Nachweis Eintragung in Berufs- bzw. Handelsregister, nicht älter als 3 Monate seit Datum der EU-Bekanntmachung für den Bieter und - sofern vorgesehen - Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmen, soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
4. Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz sowie zur Wahrung der Anforderungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG).
5. Anzeige nach § 5 EnWG oder ein vergleichbarer Nachweis zur Berechtigung der Lieferung von elektrischer Energie
Die Vorgaben der Formularsammlung sind einzuhalten.
1. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen).
2. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen oder zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags nicht älter als 3 Monate).
3. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags nicht älter als 3 Monate).
4. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags nicht älter als 3 Monate).
5. Nachweis Haftpflichtversicherung für die Lieferphase mit den folgenden Mindesthöhen:
- für Personen- und Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR
- für Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR
Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflicht sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
6. Eigenerklärung über die Gesamtumsätze den letzten drei Geschäftsjahren (2018 bis 2020)
7. Eigenerklärung über die Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Stromlieferung von Kommunen oder Einrichtungen und Unternehmen mit mehr als 50 Abnahmestellen in den letzten drei Geschäftsjahren (2018 bis 2020)
8. Jahresabschlüsse der Jahre 2018 bis 2020, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Teilnehmer ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Die Vorgaben der Formularsammlung sind einzuhalten.
1. Angaben über die Ausführung von Lieferleistungen elektrischer Energie (Referenzliste).
2. Eigenerklärung über mindestens zwei ausführliche und gleichwertige Referenzen für die Stromlieferung in Form einer aussagekräftigen Darstellung (Eigenerklärung, Zusammenfassung auf höchstens drei DIN A4-Seiten, Benennung des Referenzgebers und seiner Kommunikationsdaten) vorzulegen. Dabei muss erkennbar sein, welche konkreten Leistungen der Bewerber oder der Eignungsgeber erbracht hat.
Gleichwertig ist die Referenz im Bereich der Stromlieferung, soweit eine Stromlieferung an eine Kommune oder eine Einrichtung bzw. ein Unternehmen mit mindestens 50 Abnahmestellen nachgewiesen werden kann und so qualitativ und quantitativ der nachgefragten Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Soweit Bewerber keine derartige Referenz nachweisen können, haben sie darzulegen und nachzuweisen, inwieweit die dann eingereichte Referenz gleichwertig ist, obwohl diese der ausgeschriebenen Leistung nicht Form ähnelt. Gelingt dieser Nachweis nicht, gelten sie als nicht geeignet.
Referenzen, die der Bewerber für den Auftraggeber erbracht hat, können dabei berücksichtigt werden.
Für hier zu benennenden Referenzen, die als Mindestanforderung anzugeben sind, sind Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizubringen. Ist dies nicht möglich, ist anderweitig die ordnungsgemäße Ausführung zu belegen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Die Vorgaben der Formularsammlung sind einzuhalten,
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMERC5K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx